Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine führt zur Ausübung der gesellschaftlichenGrundsäze. Die Kinder haben schwache See- len- und Leibeskräfte, sind unvermögend sich ihre Glückseligkeit zu verschaffen: daher sor- gen die Eltern für selbige, wie für ihre eige- ne; derowegen müssen die Kinder gehorchen. Die gesezgebende Gewalt ist also hier bei den Eltern, und vorzüglich bei dem Vatter. Auch dann, wann die Kinder ihre vollkommene Leibes- Seelen- und Erwerbungskräfte er- langt haben, sollen sie eben die gesezgeben- de Gewalt bei ihren Eltern erkennen, die sie selbst ihren Kindern in den Umständen abzu- fodern gedenken. §. 368. Jm ersten Zustande der Mensch- §. 369.
Allgemeine fuͤhrt zur Ausuͤbung der geſellſchaftlichenGrundſaͤze. Die Kinder haben ſchwache See- len- und Leibeskraͤfte, ſind unvermoͤgend ſich ihre Gluͤckſeligkeit zu verſchaffen: daher ſor- gen die Eltern fuͤr ſelbige, wie fuͤr ihre eige- ne; derowegen muͤſſen die Kinder gehorchen. Die geſezgebende Gewalt iſt alſo hier bei den Eltern, und vorzuͤglich bei dem Vatter. Auch dann, wann die Kinder ihre vollkommene Leibes- Seelen- und Erwerbungskraͤfte er- langt haben, ſollen ſie eben die geſezgeben- de Gewalt bei ihren Eltern erkennen, die ſie ſelbſt ihren Kindern in den Umſtaͤnden abzu- fodern gedenken. §. 368. Jm erſten Zuſtande der Menſch- §. 369.
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Allgemeine
fuͤhrt zur Ausuͤbung der geſellſchaftlichen
Grundſaͤze. Die Kinder haben ſchwache See-
len- und Leibeskraͤfte, ſind unvermoͤgend ſich
ihre Gluͤckſeligkeit zu verſchaffen: daher ſor-
gen die Eltern fuͤr ſelbige, wie fuͤr ihre eige-
ne; derowegen muͤſſen die Kinder gehorchen.
Die geſezgebende Gewalt iſt alſo hier bei den
Eltern, und vorzuͤglich bei dem Vatter. Auch
dann, wann die Kinder ihre vollkommene
Leibes- Seelen- und Erwerbungskraͤfte er-
langt haben, ſollen ſie eben die geſezgeben-
de Gewalt bei ihren Eltern erkennen, die ſie
ſelbſt ihren Kindern in den Umſtaͤnden abzu-
fodern gedenken.
§. 368. Jm erſten Zuſtande der Menſch-
heit iſt die geſezgebende Gewalt des Haus-
vatters durch keine Staatsverfaſſung einge-
ſchraͤnkt, er iſt unumſchraͤnkter Alleinherr-
ſcher ſeines Hauſes, er hat Macht uͤber Le-
ben und Tod. Blos die Liebe, und zufolge
derſelben, die Grundſaͤze der Geſellſchaft,
leiten ſeinen Willen, daß er zur Gluͤckſelig-
keit des ganzen Hauſes regiert.
§. 369.
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