Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Erster Abschnitt. Allgemeine Grundlehre Einleitung. §. 1. Kameralwissenschaften nennt man dasje- * Gern hätt' ich Kameralontologie gesezt, der Name wär' gerecht, und der Sache angemessen gewesen, allein die Vermeh- rung der Namen ist heut zu Tage verhaßt. §. 2. Wissenschaft heißt ein wohlgeord- mer A
Erſter Abſchnitt. Allgemeine Grundlehre Einleitung. §. 1. Kameralwiſſenſchaften nennt man dasje- * Gern haͤtt’ ich Kameralontologie geſezt, der Name waͤr’ gerecht, und der Sache angemeſſen geweſen, allein die Vermeh- rung der Namen iſt heut zu Tage verhaßt. §. 2. Wiſſenſchaft heißt ein wohlgeord- mer A
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Erſter Abſchnitt.
Allgemeine Grundlehre
Einleitung.
§. 1.
Kameralwiſſenſchaften nennt man dasje-
nige Lehrgebaͤude, welches die Lehrſaͤze
enthaͤlt, wornach die Einkuͤnfte des Fuͤrſten
und des Staates erworben, und zum Beß-
ten beider angewendet werden. Da dieſe
Einkuͤnfte oder Schaͤze, in, zu dieſem Zweck
beſtimmten Kammern, aufbewahret werden,
ſo iſt daher der Name Kameralwiſſenſchaft
entſtanden.
* Gern haͤtt’ ich Kameralontologie geſezt,
der Name waͤr’ gerecht, und der Sache
angemeſſen geweſen, allein die Vermeh-
rung der Namen iſt heut zu Tage verhaßt.
§. 2. Wiſſenſchaft heißt ein wohlgeord-
neter Zuſammenhang von Saͤzen, deren im-
mer
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