Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatswissenschaft Wasser- Schleussenbau, Erleichterung undVerbesserung der Gewerbe, Postanstallten, und was dergleichen mehr ist, wodurch der Staatswirth die einzelne und allgemeine Glückseligkeit befördern, und auf eine billi- ge Weise die Abgaben und Auflagen vermeh- ren kann. §. 476. Aus allem diesem, was bis da- §. 477. Das erste, was er wissen muß, §. 478.
Staatswiſſenſchaft Waſſer- Schleuſſenbau, Erleichterung undVerbeſſerung der Gewerbe, Poſtanſtallten, und was dergleichen mehr iſt, wodurch der Staatswirth die einzelne und allgemeine Gluͤckſeligkeit befoͤrdern, und auf eine billi- ge Weiſe die Abgaben und Auflagen vermeh- ren kann. §. 476. Aus allem dieſem, was bis da- §. 477. Das erſte, was er wiſſen muß, §. 478.
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Staatswiſſenſchaft
Waſſer- Schleuſſenbau, Erleichterung und
Verbeſſerung der Gewerbe, Poſtanſtallten,
und was dergleichen mehr iſt, wodurch der
Staatswirth die einzelne und allgemeine
Gluͤckſeligkeit befoͤrdern, und auf eine billi-
ge Weiſe die Abgaben und Auflagen vermeh-
ren kann.
§. 476. Aus allem dieſem, was bis da-
her verhandelt worden, erhellet nicht nur:
daß die Staatsgewerbe und ihre Kaͤnntniſſe
von weitlaͤuftigem Umfange ſeien, ſondern
daß auch vielerlei Hilfswiſſenſchaften dem
Staatswirthe noͤthig ſeien, wenn er ſeinem
wichtigen Amte Genuͤgen thun will.
§. 477. Das erſte, was er wiſſen muß,
iſt der ganze Umfang der Kameralwiſſenſchaf-
ten mit ihren Hilfswiſſenſchaften. Und da
er ſo wohl in Kriegs- und Friedenszeiten nicht
allein von ſeinem, ſondern auch von andern
Staaten, in Anſehung ihrer Lage und Beſchaf-
fenheit, gruͤndliche Kaͤnntniß haben muß, ſo
ſoll er auch in der Geographie vollkommen
erfahren ſeyn.
§. 478.
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