Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allgemeine §. 478. Die Geschichte der Völker und §. 479. Die Beredsamkeit ist eine Zier- §. 480. Das Rechnungswesen lehrt die §. 481.
Allgemeine §. 478. Die Geſchichte der Voͤlker und §. 479. Die Beredſamkeit iſt eine Zier- §. 480. Das Rechnungsweſen lehrt die §. 481.
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Allgemeine
§. 478. Die Geſchichte der Voͤlker und
Staaten, die Lehrerin der Menſchen, und
beſonders des Staatswirthes, iſt ihm vor-
zuͤglich noͤthig. Er lernt daraus, was Voͤl-
ker und Staaten gluͤcklich, und was ſie un-
gluͤcklich gemacht hat, daher kann er jenes
einzufuͤhren ſuchen, dieſes aber meiden.
§. 479. Die Beredſamkeit iſt eine Zier-
de des Staatswirthes, was ein guter Red-
ner vermag, davon gibt uns die Geſchich-
te der Griechen, der Roͤmer, der Franzoſen
und Engellaͤnder, und anderer Voͤlker mehr,
ſattſame Beiſpiele, und derowegen ſoll ſie
der Staatswirth unausbleiblich lernen, und
ſich darinnen uͤben.
§. 480. Das Rechnungsweſen lehrt die
Staatsbuchhaltung. Nun laͤßt ſich aber leicht
begreifen, daß bei ſo vielerlei Gefaͤllen und
Einkuͤnften, ihren Einnahmen und Ausga-
ben, eine hoͤchſt genaue, und nach den beß-
ten Grundſaͤzen eingerichtete Buchhaltung un-
entbehrlich ſei, und derowegen iſt das Rech-
nungsweſen dem Kameraliſten und Staats-
wirthe weſentlich noͤthig.
§. 481.
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