Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung a) Polizei. §. 486. Die beßten Erziehungsanstallten §. 487. Die beßte Einrichtung der Schu- Be-
Staatshaushaltung a) Polizei. §. 486. Die beßten Erziehungsanſtallten §. 487. Die beßte Einrichtung der Schu- Be-
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Staatshaushaltung
a) Polizei.
§. 486. Die beßten Erziehungsanſtallten
ſollen das erſte Augenmerk der Polizei ſeyn.
Was den Leib betrift, ſo gehoͤren die Ver-
fuͤgungen zur beßten Ausbildung desſelben
zu der Beſorgung des Lebens und der Ge-
ſundheit der Unterthanen. Die Ausbildung
aber des Verſtandes und des Willens der
Kinder geſchieht durch Unterweiſung in Schu-
len, oder durch Privatunterricht.
§. 487. Die beßte Einrichtung der Schu-
len beruht auf rechtſchaffenen Schulmaͤnnern,
einer hinlaͤnglichen Beſoldung derſelben, und
auf genugſamen Schulen, damit ſie ein je-
der Unterthan in der Naͤhe habe. Recht-
ſchaffene Schulmaͤnner zu bekommen wuͤrden
beſondere Hoheſchulen erfodert, allwo ein
Juͤngling mit ſehr geringen Koſten die Er-
ziehungswiſſenſchaft ſtudiren koͤnnte, und
dieſe muͤßte in der Schreibkunſt, Rechenkunſt,
gruͤndlicher Religionskaͤnntniß, und in der
Gewerbwiſſenſchaft beſtehen, um in dieſen
zum gemeinen Leben hoͤchſt noͤthigen Erkaͤnnt-
niſſen die Jugend unterrichten zu koͤnnen.
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