Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung Besoldungen zu hinlänglicher Befriedigungder Bedürfnisse würde Jünglinge genug zu diesen Studien anlocken. §. 488. Wo hinlängliche Besoldungen * Man vergebe mir diese und dergleichen Projekte, wenn ihre Wahrheit, und die Möglichkeit ihrer Ausführung nicht be- stritten werden kann, so sind sie nöthig. §. 489. Jede Religion hat ihre besondere dieser
Staatshaushaltung Beſoldungen zu hinlaͤnglicher Befriedigungder Beduͤrfniſſe wuͤrde Juͤnglinge genug zu dieſen Studien anlocken. §. 488. Wo hinlaͤngliche Beſoldungen * Man vergebe mir dieſe und dergleichen Projekte, wenn ihre Wahrheit, und die Moͤglichkeit ihrer Ausfuͤhrung nicht be- ſtritten werden kann, ſo ſind ſie noͤthig. §. 489. Jede Religion hat ihre beſondere dieſer
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Staatshaushaltung
Beſoldungen zu hinlaͤnglicher Befriedigung
der Beduͤrfniſſe wuͤrde Juͤnglinge genug zu
dieſen Studien anlocken.
§. 488. Wo hinlaͤngliche Beſoldungen
fuͤr einen Schulmann, um ſich mit Frau und
Kindern ehrlich naͤhren zu koͤnnen, fehlen:
da wuͤrde man durch Aufhebung der Gemein-
heiten, durch Urbarmachung oͤder Plaͤze, oder
durch ſonſtige Anlegung gewiſſer Gewerbe
leicht Rath dazu finden koͤnnen; der wichti-
ge Nuzen dieſer Einrichtung wuͤrde alle An-
lagen in kurzer Zeit reichlich erſezen .
* Man vergebe mir dieſe und dergleichen
Projekte, wenn ihre Wahrheit, und die
Moͤglichkeit ihrer Ausfuͤhrung nicht be-
ſtritten werden kann, ſo ſind ſie noͤthig.
§. 489. Jede Religion hat ihre beſondere
Kirchenverfaſſung: und da der Staatswirth
wenigſtens alle dulden ſoll, die dem Staate
nicht ſchaͤdlich ſind, ſo kann er ihre Kirchen-
ordnung und Zucht nicht anordnen und ein-
richten. Die Religionen muͤſſen alſo eine je-
de ihren beſondern Vorſtand haben, dabei
hat aber die Landesregierung zu wachen, daß
dieſer
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