Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung mäsigen Heurathen auf alle Weise erleichtertwerden . * Hurerei, Vielweiberei und dergleichen eckelhafte Vorschläge zur Bevölkerung sind nicht einmal Nennens, vielweniger Schreibens werth. §. 496. Obrigkeitliche Bestrafungen der §. 497. Das beßte Mittel, Sitten und hei-
Staatshaushaltung maͤſigen Heurathen auf alle Weiſe erleichtertwerden . * Hurerei, Vielweiberei und dergleichen eckelhafte Vorſchlaͤge zur Bevoͤlkerung ſind nicht einmal Nennens, vielweniger Schreibens werth. §. 496. Obrigkeitliche Beſtrafungen der §. 497. Das beßte Mittel, Sitten und hei-
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Staatshaushaltung
maͤſigen Heurathen auf alle Weiſe erleichtert
werden .
* Hurerei, Vielweiberei und dergleichen
eckelhafte Vorſchlaͤge zur Bevoͤlkerung
ſind nicht einmal Nennens, vielweniger
Schreibens werth.
§. 496. Obrigkeitliche Beſtrafungen der
Laſter ſind noͤthig, wenn ſie einmal began-
gen worden; aber ſie durch Drohung ſchwe-
rer Strafen zu verhuͤten, iſt nur ein ſchwa-
cher Zaun, und macht nur, daß ſie ſich ver-
ſtecken, und alſo im Verborgenen deſto ge-
faͤhrlicher wuͤthen. Belohnungen ausgezeich-
neter Tugenden ſind nuͤzlich und noͤthig, aber
wer iſt ſo reich, der alle Tugenden belohnen
kann, und Lohntugend iſt dem Laſter nahe.
§. 497. Das beßte Mittel, Sitten und
Tugend im Staate empor zu bringen, iſt:
wenn man die Quellen der Laſter verſtopft,
und die Quellen der Tugend eroͤffnet. Er-
ſteres wird zuwege gebracht, durch Verhinde-
rung des Muͤſigganges, des Saufens, Spie-
lens, und anderer ſchaͤdlicher Luſtbarkeiten,
desgleichen ſchaͤdlicher Gebraͤuche und Frei-
hei-
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