heiten, durch Zerstörung verdächtiger Häu- ser und Zusammenkünfte, durch Vertilgung schädlicher, der Religion und Sitten widri- ger Bücher, durch Verhinderung der Ueppig- keit überhaupt, und dergleichen mehr.
§. 498. Die Quellen der Tugend werden eröffnet, durch rechtschaffene aufgeklärte Be- dienung der Religion, durch Zerstörung des Aberglaubens und des Unglaubens, durch geniereiche Beispiele und ihre tugendhafte Schriften, durch Hervorziehung des tugend- haften Mannes zu öffentlichen Bedienungen, und überhaupt und vornehmlich durch einen glänzenden Vorgang des Fürsten und des Hofes; dieses wirkt mehr zum Beßten des Staates, als alle Polizei, und mehr, als sich davon denken und sagen läßt.
§. 499. Eine schläfrige Ausführung der Geseze gebiert den Ungehorsam und die Ge- ringschäzung derselben von Seite des Unter- thanen. Derowegen ist kein besser Mittel, den höchst nöthigen Gehorsam und die geschwin- deste vollständigste Folgeleistung zu bewirken, als erstlich: wenn keine andere, als in allem
Be-
Q 3
Staatshaushaltung
heiten, durch Zerſtoͤrung verdaͤchtiger Haͤu- ſer und Zuſammenkuͤnfte, durch Vertilgung ſchaͤdlicher, der Religion und Sitten widri- ger Buͤcher, durch Verhinderung der Ueppig- keit uͤberhaupt, und dergleichen mehr.
§. 498. Die Quellen der Tugend werden eroͤffnet, durch rechtſchaffene aufgeklaͤrte Be- dienung der Religion, durch Zerſtoͤrung des Aberglaubens und des Unglaubens, durch geniereiche Beiſpiele und ihre tugendhafte Schriften, durch Hervorziehung des tugend- haften Mannes zu oͤffentlichen Bedienungen, und uͤberhaupt und vornehmlich durch einen glaͤnzenden Vorgang des Fuͤrſten und des Hofes; dieſes wirkt mehr zum Beßten des Staates, als alle Polizei, und mehr, als ſich davon denken und ſagen laͤßt.
§. 499. Eine ſchlaͤfrige Ausfuͤhrung der Geſeze gebiert den Ungehorſam und die Ge- ringſchaͤzung derſelben von Seite des Unter- thanen. Derowegen iſt kein beſſer Mittel, den hoͤchſt noͤthigen Gehorſam und die geſchwin- deſte vollſtaͤndigſte Folgeleiſtung zu bewirken, als erſtlich: wenn keine andere, als in allem
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Q 3
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Staatshaushaltung
heiten, durch Zerſtoͤrung verdaͤchtiger Haͤu-
ſer und Zuſammenkuͤnfte, durch Vertilgung
ſchaͤdlicher, der Religion und Sitten widri-
ger Buͤcher, durch Verhinderung der Ueppig-
keit uͤberhaupt, und dergleichen mehr.
§. 498. Die Quellen der Tugend werden
eroͤffnet, durch rechtſchaffene aufgeklaͤrte Be-
dienung der Religion, durch Zerſtoͤrung des
Aberglaubens und des Unglaubens, durch
geniereiche Beiſpiele und ihre tugendhafte
Schriften, durch Hervorziehung des tugend-
haften Mannes zu oͤffentlichen Bedienungen,
und uͤberhaupt und vornehmlich durch einen
glaͤnzenden Vorgang des Fuͤrſten und des
Hofes; dieſes wirkt mehr zum Beßten des
Staates, als alle Polizei, und mehr, als
ſich davon denken und ſagen laͤßt.
§. 499. Eine ſchlaͤfrige Ausfuͤhrung der
Geſeze gebiert den Ungehorſam und die Ge-
ringſchaͤzung derſelben von Seite des Unter-
thanen. Derowegen iſt kein beſſer Mittel, den
hoͤchſt noͤthigen Gehorſam und die geſchwin-
deſte vollſtaͤndigſte Folgeleiſtung zu bewirken,
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 245. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/265>, abgerufen am 16.07.2024.
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