Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung zertrennlich verbunden: wo jene blühen, dablüht auch diese. Grose Kaufmannschaft kann nicht wohl in einem Staate eingeführt werden, welcher die Lage zu grosen Versen- dungen nicht hat; wo diese aber ist, da thut die Handelsfreiheit alles. §. 514. Die Beförderung der Handlung §. 515. Das vortrefflichste Mittel, dem Lu- §. 516.
Staatshaushaltung zertrennlich verbunden: wo jene bluͤhen, dabluͤht auch dieſe. Groſe Kaufmannſchaft kann nicht wohl in einem Staate eingefuͤhrt werden, welcher die Lage zu groſen Verſen- dungen nicht hat; wo dieſe aber iſt, da thut die Handelsfreiheit alles. §. 514. Die Befoͤrderung der Handlung §. 515. Das vortrefflichſte Mittel, dem Lu- §. 516.
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Staatshaushaltung
zertrennlich verbunden: wo jene bluͤhen, da
bluͤht auch dieſe. Groſe Kaufmannſchaft
kann nicht wohl in einem Staate eingefuͤhrt
werden, welcher die Lage zu groſen Verſen-
dungen nicht hat; wo dieſe aber iſt, da thut
die Handelsfreiheit alles.
§. 514. Die Befoͤrderung der Handlung
geſchieht durch ſehr gute und ſichere Land-
ſtraſſen, wohl eingerichtete Schiffahrt, An-
legung der Meſſen und Jahrmaͤrkte, freie
Aus- und Einfuhr aller Waaren, die dem
Staate nicht ſchaͤdlich ſind, wohl uͤberlegte
Vorzuͤge, die man der Kaufmannſchaft bei-
legt, und endlich durch Behauptung und
Sicherung des einzelnen und allgemeinen
Credits, durch ſtrenge Gerechtigkeit in Con-
cursſachen, und was dergleichen gute An-
ſtallten mehr ſind.
§. 515. Das vortrefflichſte Mittel, dem Lu-
xus zu ſteuern, iſt ohne Zweifel ein gutes
Beiſpiel des Hofes. Kleider- Speis- und
Trankordnungen ſind nur ſchwache Umzaͤu-
nungen; doch wo das erſte wirkſamſte Mit-
tel fehlt, da muß man zu dieſen ſchwaͤchern
ſeine Zuflucht nehmen.
§. 516.
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