Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung §. 516. Müsiggänger, Landstreicher und §. 517. Das Spielen überhaupt ist ein §. 518. Die Armenversorgung ist ein Die
Staatshaushaltung §. 516. Muͤſiggaͤnger, Landſtreicher und §. 517. Das Spielen uͤberhaupt iſt ein §. 518. Die Armenverſorgung iſt ein Die
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Staatshaushaltung
§. 516. Muͤſiggaͤnger, Landſtreicher und
Bettler ſind Gegenſtaͤnde fuͤr die Zuchthaͤuſer.
Dieſe Schulen fuͤr Leute von ungebrochenen
Leidenſchaften ſollten nicht nur die Laſter be-
ſtrafen, ſondern auch die Menſchen zur Tu-
gend umbilden. Dann aber muͤßte die Ein-
richtung anders ſeyn, als ſie gewoͤhnlich iſt,
und ein Zuchtmeiſter zu ſeyn, waͤre eine ſehr
edle und ehrwuͤrdige Beſchaͤftigung.
§. 517. Das Spielen uͤberhaupt iſt ein
Zeitvertreib, der eben nicht ſonderlich der
Menſchheit zur Ehre gereicht, vorzuͤglich aber
ſind Haſard- und Gluͤcksſpiele von der Obrig-
keit hart zu verbieten, und exemplariſch zu
ſtrafen. Mit einem Worte, alle Ausgaben,
welche auf Hofnung eines unerworbenen Ge-
winns weggeworfen werden, ſind gegen die
Regeln der Gewerbwiſſenſchaft und der
Haushaltungskunſt, und der Mißbrauch der-
ſelben iſt von der Polizei zu verhindern.
§. 518. Die Armenverſorgung iſt ein
hoͤchſt wichtiger Theil der Polizei, und ſoll
der willkuͤhrlichen Mildthaͤtigkeit der Unter-
thanen nie ganz allein uͤberlaſſen werden.
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