§. 532. Die Verpfachtung der Jagd ist der Weg zur Vertilgung des Wildpretes. Wenn daher der Fürst Nuzen daraus ziehen will, so ist es am beßten, daß die Thiere, wel- che nuzbar sind, zu rechter Zeit geschossen und benuzt, die fruchtbaren aber gehegt werden, wie alles dieses in der Jagdwissenschaft ge- lehrt wird.
§. 533. Wenn der Fürst die Bergwerke ganz für sich nimmt, so wird die Entdeckung derselben gehindert: es ist daher am vortheil- haftesten, wenn er dieses Regale den Unter- thanen gegen Erlegung der Zehenten über- läßt, wie solches auch von vielen Fürsten be- obachtet wird. Doch ist es billig, daß die Unterthanen das Silber und Gold, wenn sie es entdecken, der Kammer anzeigen, und diese Münzmetalle dem Landesherrn über- lassen. Das Bergwerksregale erfodert ein besonderes Collegium, und besteht aus Män- nern, die die Bergwerkswissenschaft verste- hen müssen.
§. 534. Das Bergamt hat also für die Aufnahme, Erfindung, Verbesserung und
Ein-
Staatshaushaltung
§. 532. Die Verpfachtung der Jagd iſt der Weg zur Vertilgung des Wildpretes. Wenn daher der Fuͤrſt Nuzen daraus ziehen will, ſo iſt es am beßten, daß die Thiere, wel- che nuzbar ſind, zu rechter Zeit geſchoſſen und benuzt, die fruchtbaren aber gehegt werden, wie alles dieſes in der Jagdwiſſenſchaft ge- lehrt wird.
§. 533. Wenn der Fuͤrſt die Bergwerke ganz fuͤr ſich nimmt, ſo wird die Entdeckung derſelben gehindert: es iſt daher am vortheil- hafteſten, wenn er dieſes Regale den Unter- thanen gegen Erlegung der Zehenten uͤber- laͤßt, wie ſolches auch von vielen Fuͤrſten be- obachtet wird. Doch iſt es billig, daß die Unterthanen das Silber und Gold, wenn ſie es entdecken, der Kammer anzeigen, und dieſe Muͤnzmetalle dem Landesherrn uͤber- laſſen. Das Bergwerksregale erfodert ein beſonderes Collegium, und beſteht aus Maͤn- nern, die die Bergwerkswiſſenſchaft verſte- hen muͤſſen.
§. 534. Das Bergamt hat alſo fuͤr die Aufnahme, Erfindung, Verbeſſerung und
Ein-
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Staatshaushaltung
§. 532. Die Verpfachtung der Jagd iſt
der Weg zur Vertilgung des Wildpretes.
Wenn daher der Fuͤrſt Nuzen daraus ziehen
will, ſo iſt es am beßten, daß die Thiere, wel-
che nuzbar ſind, zu rechter Zeit geſchoſſen und
benuzt, die fruchtbaren aber gehegt werden,
wie alles dieſes in der Jagdwiſſenſchaft ge-
lehrt wird.
§. 533. Wenn der Fuͤrſt die Bergwerke
ganz fuͤr ſich nimmt, ſo wird die Entdeckung
derſelben gehindert: es iſt daher am vortheil-
hafteſten, wenn er dieſes Regale den Unter-
thanen gegen Erlegung der Zehenten uͤber-
laͤßt, wie ſolches auch von vielen Fuͤrſten be-
obachtet wird. Doch iſt es billig, daß die
Unterthanen das Silber und Gold, wenn ſie
es entdecken, der Kammer anzeigen, und
dieſe Muͤnzmetalle dem Landesherrn uͤber-
laſſen. Das Bergwerksregale erfodert ein
beſonderes Collegium, und beſteht aus Maͤn-
nern, die die Bergwerkswiſſenſchaft verſte-
hen muͤſſen.
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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/282>, abgerufen am 16.07.2024.
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