Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung §. 541. Für erst soll der Staatswirth darauf * Man verbiete zum Beispiele einmal den Caffee, und man mache ihn zur Contre- bande, so wird man den Erfolg sehen. §. 542. Wenn man durch Confiscirung tung
Staatshaushaltung §. 541. Fuͤr erſt ſoll der Staatswirth darauf * Man verbiete zum Beiſpiele einmal den Caffee, und man mache ihn zur Contre- bande, ſo wird man den Erfolg ſehen. §. 542. Wenn man durch Confiſcirung tung
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Staatshaushaltung
§. 541. Fuͤr erſt ſoll der Staatswirth darauf
ſehen, daß er keine Guͤter und Befriedi-
gungsmittel auf einmal zu Contrebande ma-
che, welche der Unterthan fuͤr weſentlich haͤlt,
denn aller Vorſicht ungeachtet, ſucht ſie der
Unterthan zu bekommen: der Fuͤrſt macht
alſo ehrliche Leute zu Uebertretter der Geſe-
ze; derowegen ſoll man erſt im Lande ſelber
etwas zu erzeugen ſuchen, das die Stelle
vertreten kann, und dann allmaͤhlig durch
Auflagen die Einfuhr des auslaͤndiſchen
Produktes zu erſchweren ſuchen, bis man es
endlich mit Erfolge ganz verbieten kann .
* Man verbiete zum Beiſpiele einmal den
Caffee, und man mache ihn zur Contre-
bande, ſo wird man den Erfolg ſehen.
§. 542. Wenn man durch Confiſcirung
der Guͤter eines Uebelthaͤters die Seinigen
arm macht, ſo ſezt man ſie in die Nothwen-
digkeit, wieder Verbrecher zu werden; de-
rowegen erfodert das Recht der Natur, ih-
nen Gelegenheit an die Hand zu geben, da-
mit ſie ſich ehrlich ernaͤhren koͤnnen, wenn
aber dafuͤr geſorgt iſt, ſo koͤnnen zu Beſtrei-
tung
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