Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung tung des Criminal- oder sonstigen Rechts-processes die Güter confiscirt werden. §. 543. Die Steuern auf die unbewegli- §. 544. Der Werth der Nahrungsquellen gaben
Staatshaushaltung tung des Criminal- oder ſonſtigen Rechts-proceſſes die Guͤter confiſcirt werden. §. 543. Die Steuern auf die unbewegli- §. 544. Der Werth der Nahrungsquellen gaben
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Staatshaushaltung
tung des Criminal- oder ſonſtigen Rechts-
proceſſes die Guͤter confiſcirt werden.
§. 543. Die Steuern auf die unbewegli-
chen Guͤter, oder die Schazung ſoll nach dem
Werthe der Nahrungsquelle beſtimmt werden.
Die Frage an den Erwerber: Was iſt euch
eure Nahrungsquelle werth, wenn ihr
ſie verkaufen ſolltet? wird ein Kapital
beſtimmen. Wenn nun die Summe, wel-
che der Staat jaͤhrlich braucht, ſo ausgeſchla-
gen wuͤrde, daß auf jedes Hundert ein Ka-
pital des Werthes der Nahrungsquelle, ein
gewiſſes Quantum beſtimmt wuͤrde, ſo koͤnn-
te es nicht fehlen, der Steueranſchlag wuͤr-
de der gerechteſte ſeyn.
§. 544. Der Werth der Nahrungsquellen
wechſelt langſam ab, daher braucht die Steu-
ermatrikel der beweglichen Guͤter nicht oft
veraͤndert zu werden. Aber der Ertrag, oder
die beweglichen Guͤter ſind faſt alle Jahr an-
ders, und hier haͤlt es ſchon ſchwerer, das
Recht zu treffen; doch ſind Zehenten, Zoͤlle,
Acciſen, Lizenten und dergleichen Auflagen
unter regelmaͤſiger Aufſicht bequem, die Ab-
gaben
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