Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung gaben nach dem Werthe des Ertrages zu be-stimmen. c) Staatswirthschaft. §. 545. Alle bis daher vorgelegten Grund- * Schriftsteller sollen sich derowegen mit Projektmachen nicht abgeben, auser wo sichtbare Mängel sind, und das Pro- jekt seinen sichtbaren Werth hat. §. 546. Die eigentliche Staatswirth- fen.
Staatshaushaltung gaben nach dem Werthe des Ertrages zu be-ſtimmen. c) Staatswirthſchaft. §. 545. Alle bis daher vorgelegten Grund- * Schriftſteller ſollen ſich derowegen mit Projektmachen nicht abgeben, auſer wo ſichtbare Maͤngel ſind, und das Pro- jekt ſeinen ſichtbaren Werth hat. §. 546. Die eigentliche Staatswirth- fen.
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Staatshaushaltung
gaben nach dem Werthe des Ertrages zu be-
ſtimmen.
c) Staatswirthſchaft.
§. 545. Alle bis daher vorgelegten Grund-
und Heiſcheſaͤze auf die beßte Weiſe auszu-
fuͤhren, und wirklich ins Werk zu ſezen, iſt
nun eigentlich das Meiſterſtuͤck des Staats-
wirthes. Den Staat bluͤhend zu machen,
fuͤrſtliche und Staatsbeduͤrfniſſe ordentlich zu
befriedigen, ihre Befriedigungsmittel auf
die Zukunft zu ſichern, und die Exiſtenz aller
dieſer Dinge zu erhoͤhen, das alles ſind Sa-
chen, die ſich auf der Studierſtube leicht ent-
werfen, aber lange nicht ſo leicht ausfuͤhren
laſſen .
* Schriftſteller ſollen ſich derowegen mit
Projektmachen nicht abgeben, auſer wo
ſichtbare Maͤngel ſind, und das Pro-
jekt ſeinen ſichtbaren Werth hat.
§. 546. Die eigentliche Staatswirth-
ſchaft, in dem Verſtande wie ich das Wort
hier verſtehe, begreift das Amt des Regen-
ten, und dieſes will ich nach meinen beßten
Einſichten in kurzen Grundſaͤzen hier entwer-
fen.
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