Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung muß immer die wirthschaftliche Regel wohlbeobachtet werden: Was durch wenige ver- richtet werden kann, soll nicht durch viele geschehen. Jch kann hier nicht die Grundsäze entwerfen, wie alle Aemter be- sezt, und wie die Ordnungen getroffen wer- den sollen, das gehört in die ausführliche Staatswirthschaft. §. 554. Auf die gute Besezung der Aem- * Es ist daher nicht gut, wenn den Beam- ten ein Theil der Besoldung Titel ist. Denn wenn die Besoldung dem Titel nicht angemessen ist, und der Beamte sich doch standesmäsig aufführen will, so muß er aussaugen. §. 555.
Staatshaushaltung muß immer die wirthſchaftliche Regel wohlbeobachtet werden: Was durch wenige ver- richtet werden kann, ſoll nicht durch viele geſchehen. Jch kann hier nicht die Grundſaͤze entwerfen, wie alle Aemter be- ſezt, und wie die Ordnungen getroffen wer- den ſollen, das gehoͤrt in die ausfuͤhrliche Staatswirthſchaft. §. 554. Auf die gute Beſezung der Aem- * Es iſt daher nicht gut, wenn den Beam- ten ein Theil der Beſoldung Titel iſt. Denn wenn die Beſoldung dem Titel nicht angemeſſen iſt, und der Beamte ſich doch ſtandesmaͤſig auffuͤhren will, ſo muß er ausſaugen. §. 555.
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Staatshaushaltung
muß immer die wirthſchaftliche Regel wohl
beobachtet werden: Was durch wenige ver-
richtet werden kann, ſoll nicht durch
viele geſchehen. Jch kann hier nicht die
Grundſaͤze entwerfen, wie alle Aemter be-
ſezt, und wie die Ordnungen getroffen wer-
den ſollen, das gehoͤrt in die ausfuͤhrliche
Staatswirthſchaft.
§. 554. Auf die gute Beſezung der Aem-
ter folgt nun die Beſoldung der Dienerſchaft.
Dieſe muß allemal dem Amte angemeſſen ſeyn;
doch, obgleich der Fuͤrſt reichlich beſolden
muß, ſo iſt doch unausbleiblich noͤthig, daß
auch hiebei Maaſe gehalten werde. Jeder
Diener hat Beduͤrfniſſe, die ſich wie ſein Amt
verhalten, weil er ſich ſtandesmaͤſig auffuͤh-
ren muß. Da nun der Fuͤrſt die Hof- und
Wuͤrdeordnung (Etiquette) beſtimmt, ſo
kann er durch Klugheit Wuͤrde erſparen, mit-
hin auch Beſoldung .
* Es iſt daher nicht gut, wenn den Beam-
ten ein Theil der Beſoldung Titel iſt.
Denn wenn die Beſoldung dem Titel
nicht angemeſſen iſt, und der Beamte
ſich doch ſtandesmaͤſig auffuͤhren will, ſo
muß er ausſaugen.
§. 555.
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