Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Staatshaushaltung §. 563. Wenn der Fürst vom Baugeiste §. 564. Ueber alles aber ist die beste Er- §. 565. Die Quellen der fürstlichen Einkünf- §. 566 S 3
Staatshaushaltung §. 563. Wenn der Fuͤrſt vom Baugeiſte §. 564. Ueber alles aber iſt die beſte Er- §. 565. Die Quellen der fuͤrſtlichen Einkuͤnf- §. 566 S 3
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Staatshaushaltung
§. 563. Wenn der Fuͤrſt vom Baugeiſte
regiert wird, ſo kann er dadurch ſeinem Staate
unſaͤglichen Schaden thun. Wenn er ſeine
Pallaͤſte und Schloͤſſer immer unter genauer
Aufſicht haͤlt, und nichts verfallen laͤßt, ſo
handelt er wirthſchaftlich, und wird nie groſ-
ſe Summen aufs Bauen zu verwenden haben.
§. 564. Ueber alles aber iſt die beſte Er-
ziehung der fuͤrſtlichen Kinder ein hohes Be-
duͤrfniß, und dazu muͤſſen gewiſſenhafte
Maͤnner gebraucht werden, welche den noͤ-
thigen Unterricht auf die beſte Weiſe ertheilen,
damit ſolche Kinder nicht durch Schmeichelei
verdorben, und zwar zur Erkaͤntniß ihres
hohen Standes, aber nicht zur Erkaͤnntniß
ihrer hohen Pflichten geleitet werden.
§. 565. Die Quellen der fuͤrſtlichen Einkuͤnf-
te muß der Fuͤrſt durch geſchickte Maͤnner bedie-
nen laſſen. Und den Ueberſchuß der Einkuͤnfte
aus denſelben, den reinen Ertrag, muß er zur
Verbeſſerung und Vermehrung derſelben an-
wenden, damit ſeiñe Nachfolger ebenfalls ge-
nugſamen und anſtaͤndigen Unterhalt finden
moͤgen.
§. 566
S 3
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