Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.Allg. Gewerb-Wissenschaft §. 54. Beides, die Nahrungsquelle und §. 55. Der Erwerber muß die Natur der sich
Allg. Gewerb-Wiſſenſchaft §. 54. Beides, die Nahrungsquelle und §. 55. Der Erwerber muß die Natur der ſich
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Allg. Gewerb-Wiſſenſchaft
§. 54. Beides, die Nahrungsquelle und
die Erwerbungsmittel, ſind im Gewerbe oh-
ne Kraft, wenn nicht die lezten auf die erſte
in Wirkſamkeit geſezt werden, und dieſes
geſchieht durch menſchliche Ueberlegung und
Thaͤtigkeit. Derjenige, welcher dieſes lei-
ſtet, iſt ein Erwerber, und dieſer macht
das dritte weſentliche Stuͤck des Gewer-
bes aus.
§. 55. Der Erwerber muß die Natur der
Nahrungsquelle kennen, er muß die Art und
Weiſe wiſſen, wie und welcher Geſtallt ſie
vermoͤgend iſt, die gehoͤrigen oͤkonomiſchen
Erzeugungen abzugeben. Eben ſo muß er
auch die Erwerbungsmittel kennen, und ſie
zu gehoͤrigem Zwecke auf die Nahrungsquel-
le anzuwenden wiſſen, damit der Erfolg dem
Zwecke entſpreche. Wenn nun der Erwerber
wirklich vermittelſt der Erwerbungsmittel auf
die Nahrungsquelle wirkt, und von derſel-
ben die verlangten Erzeugungen empfaͤngt,
ſo heißt das Erwerben, und dieſes iſt das
vierte Stuͤck des Gewerbes. Die Erzeu-
gungen, welche der Erwerber erworben, und
ſich
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