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Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779.

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Allgemeine
macht werden müssen, das lehrt die
Schweinezucht.

§. 124. Die Pferde sind wegen ihres viel-
fältigen Nuzens zu allerhand Arbeiten, und
daher rührendem Werthe im Handel, als-
dann eine vortheilhafte Waare, wann der
Bau ihres Futters nicht kostbar ist, und der
Ertrag den Aufwand hinlänglich übersteigt.
Die Frage also: Unter welchen Bedingen
die Pferdezucht nüzlich, nach welchen
Kennzeichen die beßten Roßarten auszu-
wählen, dieselben zu ernähren, zu er-
ziehen, zur Arbeit anzuwöhnen, und
endlich, wie sie zum höchsten Ertrage zu
veräusern seien, lößt die Stuterei auf.

§. 125. Die Esel- und Mauleselzucht ist
nicht allgemein, doch gehört sie zur Stuterei,
und kann auch mit derselben abgehandelt
werden. Auch ist es nüzlich, daß man da-
selbst etwas von der Kameelzucht mit einrücke.

§. 126. Die mancherlei Gattungen von
Geflügel, welche in der Landwirthschaft ge-
bräuchlich sind, wie dieselben erzogen und
auf die beßte Weise benuzt werden müs-
sen, das lehrt die Federviehzucht.

§. 127.

Allgemeine
macht werden muͤſſen, das lehrt die
Schweinezucht.

§. 124. Die Pferde ſind wegen ihres viel-
faͤltigen Nuzens zu allerhand Arbeiten, und
daher ruͤhrendem Werthe im Handel, als-
dann eine vortheilhafte Waare, wann der
Bau ihres Futters nicht koſtbar iſt, und der
Ertrag den Aufwand hinlaͤnglich uͤberſteigt.
Die Frage alſo: Unter welchen Bedingen
die Pferdezucht nuͤzlich, nach welchen
Kennzeichen die beßten Roßarten auszu-
waͤhlen, dieſelben zu ernaͤhren, zu er-
ziehen, zur Arbeit anzuwoͤhnen, und
endlich, wie ſie zum hoͤchſten Ertrage zu
veraͤuſern ſeien, loͤßt die Stuterei auf.

§. 125. Die Eſel- und Mauleſelzucht iſt
nicht allgemein, doch gehoͤrt ſie zur Stuterei,
und kann auch mit derſelben abgehandelt
werden. Auch iſt es nuͤzlich, daß man da-
ſelbſt etwas von der Kameelzucht mit einruͤcke.

§. 126. Die mancherlei Gattungen von
Gefluͤgel, welche in der Landwirthſchaft ge-
braͤuchlich ſind, wie dieſelben erzogen und
auf die beßte Weiſe benuzt werden muͤſ-
ſen, das lehrt die Federviehzucht.

§. 127.
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[68/0088] Allgemeine macht werden muͤſſen, das lehrt die Schweinezucht. §. 124. Die Pferde ſind wegen ihres viel- faͤltigen Nuzens zu allerhand Arbeiten, und daher ruͤhrendem Werthe im Handel, als- dann eine vortheilhafte Waare, wann der Bau ihres Futters nicht koſtbar iſt, und der Ertrag den Aufwand hinlaͤnglich uͤberſteigt. Die Frage alſo: Unter welchen Bedingen die Pferdezucht nuͤzlich, nach welchen Kennzeichen die beßten Roßarten auszu- waͤhlen, dieſelben zu ernaͤhren, zu er- ziehen, zur Arbeit anzuwoͤhnen, und endlich, wie ſie zum hoͤchſten Ertrage zu veraͤuſern ſeien, loͤßt die Stuterei auf. §. 125. Die Eſel- und Mauleſelzucht iſt nicht allgemein, doch gehoͤrt ſie zur Stuterei, und kann auch mit derſelben abgehandelt werden. Auch iſt es nuͤzlich, daß man da- ſelbſt etwas von der Kameelzucht mit einruͤcke. §. 126. Die mancherlei Gattungen von Gefluͤgel, welche in der Landwirthſchaft ge- braͤuchlich ſind, wie dieſelben erzogen und auf die beßte Weiſe benuzt werden muͤſ- ſen, das lehrt die Federviehzucht. §. 127.

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Zitationshilfe: Jung-Stilling, Johann Heinrich: Versuch einer Grundlehre sämmtlicher Kameralwissenschaften. Lautern, 1779, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/jungstilling_versuch_1779/88>, abgerufen am 21.11.2024.