Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.III. Absch. von Anlegung und Gründung fahren muß Niemand zu mühsam scheinen. Die Re-gierung kann niemals gegründete Maaßregeln in denen Commercien und Manufacturen ergreifen, wenn sie nicht eine sehr genaue Kenntniß von dem Zustande der- selben hat. Jn den Preußischen Landen hat man diese Verzeichnisse vor einigen Jahren wirklich eingeben laßen. Ja man ist so gar so weit gegangen, daß man einen jeden Hauswirth hat aufzeichnen laßen, was er vor Waaren aus andern preußischen Provinzen hat kommen laßen und wieder von den Waaren der Pro- vinz in andre preußische Staaten verführet und ver- handelt hat. Auch dieses ist eine nützliche Verfügung. Die Regierung muß nicht allein die Beschaffenheit des auswärtigen Handels genau kennen, sondern sie muß auch die Stärke des Handels wissen, den eine Provinz mit der andern treibet. Alsdenn tappet sie nicht im Finstern und ihre Maaßregeln sind nicht auf gerathe wohl ergriffen; ein gemeiner, aber großer Fehler vie- ler Regierungen und den man es vielleicht am meisten beymeßen muß, wenn viele Anstalten einen schlechten Fortgang haben. muß man zuförderst geschickte Leute und Arbeiter zu denen Ma- nufacturen kommen laßen. Wenn man nun also diejenigen Arten von Manu- Manu-
III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung fahren muß Niemand zu muͤhſam ſcheinen. Die Re-gierung kann niemals gegruͤndete Maaßregeln in denen Commercien und Manufacturen ergreifen, wenn ſie nicht eine ſehr genaue Kenntniß von dem Zuſtande der- ſelben hat. Jn den Preußiſchen Landen hat man dieſe Verzeichniſſe vor einigen Jahren wirklich eingeben laßen. Ja man iſt ſo gar ſo weit gegangen, daß man einen jeden Hauswirth hat aufzeichnen laßen, was er vor Waaren aus andern preußiſchen Provinzen hat kommen laßen und wieder von den Waaren der Pro- vinz in andre preußiſche Staaten verfuͤhret und ver- handelt hat. Auch dieſes iſt eine nuͤtzliche Verfuͤgung. Die Regierung muß nicht allein die Beſchaffenheit des auswaͤrtigen Handels genau kennen, ſondern ſie muß auch die Staͤrke des Handels wiſſen, den eine Provinz mit der andern treibet. Alsdenn tappet ſie nicht im Finſtern und ihre Maaßregeln ſind nicht auf gerathe wohl ergriffen; ein gemeiner, aber großer Fehler vie- ler Regierungen und den man es vielleicht am meiſten beymeßen muß, wenn viele Anſtalten einen ſchlechten Fortgang haben. muß man zuförderſt geſchickte Leute und Arbeiter zu denen Ma- nufacturen kommen laßen. Wenn man nun alſo diejenigen Arten von Manu- Manu-
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III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
fahren muß Niemand zu muͤhſam ſcheinen. Die Re-
gierung kann niemals gegruͤndete Maaßregeln in denen
Commercien und Manufacturen ergreifen, wenn ſie
nicht eine ſehr genaue Kenntniß von dem Zuſtande der-
ſelben hat. Jn den Preußiſchen Landen hat man dieſe
Verzeichniſſe vor einigen Jahren wirklich eingeben
laßen. Ja man iſt ſo gar ſo weit gegangen, daß man
einen jeden Hauswirth hat aufzeichnen laßen, was er
vor Waaren aus andern preußiſchen Provinzen hat
kommen laßen und wieder von den Waaren der Pro-
vinz in andre preußiſche Staaten verfuͤhret und ver-
handelt hat. Auch dieſes iſt eine nuͤtzliche Verfuͤgung.
Die Regierung muß nicht allein die Beſchaffenheit des
auswaͤrtigen Handels genau kennen, ſondern ſie muß
auch die Staͤrke des Handels wiſſen, den eine Provinz
mit der andern treibet. Alsdenn tappet ſie nicht im
Finſtern und ihre Maaßregeln ſind nicht auf gerathe
wohl ergriffen; ein gemeiner, aber großer Fehler vie-
ler Regierungen und den man es vielleicht am meiſten
beymeßen muß, wenn viele Anſtalten einen ſchlechten
Fortgang haben.
Wenn man nun alſo diejenigen Arten von Manu-
facturen und Fabriken weiß, auf deren Anlegung man
am erſten bedacht ſeyn muß; ſo muß man zufoͤrderſt
bemuͤhet ſeyn, Leute und Arbeiter herbeyzuſchaffen,
welche die Anlegung und Verfertigung ſolcher Manu-
facturen genugſam verſtehen. Da man hier voraus-
ſetzet, daß ein ſolches Land noch wenig oder gar keine
Manu-
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