Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.III. Absch. von Anlegung und Gründung den, was sie dem Manufacturhause zu stehen kom-men, ohne den geringsten Vortheil daran zu suchen. Die Directeurs des Manufacturhauses müssen dem- nach nicht allein als geschickte und Handelsverständige, sondern auch als sehr ehrliche Leute bekannt seyn; und wenn sie sich gelüsten laßen, bey dem Einkauf und Ver- kauf ihren eignen Vortheil zu suchen, wie es freylich hier unter hunderterley Kunstgriffen möglich ist; so müs- sen sie auf das alleräußerste bestrafet werden. Jn der That würden sie alsdenn die allerabscheulichste Art von Dieben seyn, vor welche der Strang noch viel zu we- nig ist, weil sie nicht allein den Regenten und den gan- zen Staat bestehlen, sondern auch die weise Absicht des Regenten, den Nahrungsstand durch die Manufactu- ren blühend zu machen, als worauf die Wohlfarth und die Stärke des Staats ankommt, gänzlich hindern; denn die Manufacturen können unmöglich Fortgang haben, wenn hierinnen Betrügereyen vorgehen und die Materialien denen Manufacturiers theuer angerechnet werden. Sie bezeugen sich also als wahre Feinde des gesammten gemeinen Wesens. Ein jeder neuangehen- der Manufacturier muß aber so viel Materialien aus dem Manufacturhause auf Credit bekommen können, als er zu dem Ersten Anfange seiner Arbeit nöthig hat. Die Summe, die |einem jeden creditiret werden soll, muß in dem Reglement des Manufacturhauses festge- setzet werden. Sie darf nur mäßig seyn und bey de- nen Seidenmanufacturiers sich über 100 Rthlr. nicht erstrecken und bey denen Wollen- und Leinewandmanu- facturiers, ist sie nicht einmal so hoch nöthig, um sie in
III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung den, was ſie dem Manufacturhauſe zu ſtehen kom-men, ohne den geringſten Vortheil daran zu ſuchen. Die Directeurs des Manufacturhauſes muͤſſen dem- nach nicht allein als geſchickte und Handelsverſtaͤndige, ſondern auch als ſehr ehrliche Leute bekannt ſeyn; und wenn ſie ſich geluͤſten laßen, bey dem Einkauf und Ver- kauf ihren eignen Vortheil zu ſuchen, wie es freylich hier unter hunderterley Kunſtgriffen moͤglich iſt; ſo muͤſ- ſen ſie auf das alleraͤußerſte beſtrafet werden. Jn der That wuͤrden ſie alsdenn die allerabſcheulichſte Art von Dieben ſeyn, vor welche der Strang noch viel zu we- nig iſt, weil ſie nicht allein den Regenten und den gan- zen Staat beſtehlen, ſondern auch die weiſe Abſicht des Regenten, den Nahrungsſtand durch die Manufactu- ren bluͤhend zu machen, als worauf die Wohlfarth und die Staͤrke des Staats ankommt, gaͤnzlich hindern; denn die Manufacturen koͤnnen unmoͤglich Fortgang haben, wenn hierinnen Betruͤgereyen vorgehen und die Materialien denen Manufacturiers theuer angerechnet werden. Sie bezeugen ſich alſo als wahre Feinde des geſammten gemeinen Weſens. Ein jeder neuangehen- der Manufacturier muß aber ſo viel Materialien aus dem Manufacturhauſe auf Credit bekommen koͤnnen, als er zu dem Erſten Anfange ſeiner Arbeit noͤthig hat. Die Summe, die |einem jeden creditiret werden ſoll, muß in dem Reglement des Manufacturhauſes feſtge- ſetzet werden. Sie darf nur maͤßig ſeyn und bey de- nen Seidenmanufacturiers ſich uͤber 100 Rthlr. nicht erſtrecken und bey denen Wollen- und Leinewandmanu- facturiers, iſt ſie nicht einmal ſo hoch noͤthig, um ſie in
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III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
den, was ſie dem Manufacturhauſe zu ſtehen kom-
men, ohne den geringſten Vortheil daran zu ſuchen.
Die Directeurs des Manufacturhauſes muͤſſen dem-
nach nicht allein als geſchickte und Handelsverſtaͤndige,
ſondern auch als ſehr ehrliche Leute bekannt ſeyn; und
wenn ſie ſich geluͤſten laßen, bey dem Einkauf und Ver-
kauf ihren eignen Vortheil zu ſuchen, wie es freylich
hier unter hunderterley Kunſtgriffen moͤglich iſt; ſo muͤſ-
ſen ſie auf das alleraͤußerſte beſtrafet werden. Jn der
That wuͤrden ſie alsdenn die allerabſcheulichſte Art von
Dieben ſeyn, vor welche der Strang noch viel zu we-
nig iſt, weil ſie nicht allein den Regenten und den gan-
zen Staat beſtehlen, ſondern auch die weiſe Abſicht des
Regenten, den Nahrungsſtand durch die Manufactu-
ren bluͤhend zu machen, als worauf die Wohlfarth und
die Staͤrke des Staats ankommt, gaͤnzlich hindern;
denn die Manufacturen koͤnnen unmoͤglich Fortgang
haben, wenn hierinnen Betruͤgereyen vorgehen und die
Materialien denen Manufacturiers theuer angerechnet
werden. Sie bezeugen ſich alſo als wahre Feinde des
geſammten gemeinen Weſens. Ein jeder neuangehen-
der Manufacturier muß aber ſo viel Materialien aus
dem Manufacturhauſe auf Credit bekommen koͤnnen,
als er zu dem Erſten Anfange ſeiner Arbeit noͤthig hat.
Die Summe, die |einem jeden creditiret werden ſoll,
muß in dem Reglement des Manufacturhauſes feſtge-
ſetzet werden. Sie darf nur maͤßig ſeyn und bey de-
nen Seidenmanufacturiers ſich uͤber 100 Rthlr. nicht
erſtrecken und bey denen Wollen- und Leinewandmanu-
facturiers, iſt ſie nicht einmal ſo hoch noͤthig, um ſie
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