Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.der Manufacturen und Fabriken. ganzen Manufacturwesens, worauf der glückliche Fort-gang hauptsächlich ankommt. So bald man ein Manufacturhaus einrichtet; soVon der Er- haben, H 4
der Manufacturen und Fabriken. ganzen Manufacturweſens, worauf der gluͤckliche Fort-gang hauptſaͤchlich ankommt. So bald man ein Manufacturhaus einrichtet; ſoVon der Er- haben, H 4
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der Manufacturen und Fabriken.
ganzen Manufacturweſens, worauf der gluͤckliche Fort-
gang hauptſaͤchlich ankommt.
So bald man ein Manufacturhaus einrichtet; ſo
muß man auch den Bedacht auf Errichtung eines Ma-
nufacturcollegii nehmen, und ohne ein ſolches Collegium
kann man ſich ſchwehrlich einen gluͤcklichen Erfolg in de-
nen anzulegenden Manufacturen verſprechen. Dieſes
Manufacturcollegium kann ein beſonderes Departement
des Commerciencollegii ſeyn; indem ich auch dieſes Colle-
gium als nothwendig vorausſetze, wenn man ſich etwas
wirkſames zu Aufnahme der Commercien verſprechen
will. Es kann vielleicht in denen Finanz-Krieges-und
andern Geſchaͤften des Staats gleichguͤltig ſeyn, ob ſie
durch einzelne Miniſters mit unterhabenden Commiſſa-
rien, oder durch Collegia verwaltet werden. Allein die
Commercienangelegenheiten ſind vor die Wohlfarth des
Staats allzuwichtig und erfordern eine allzugenaue und
vollkommene Einſicht in das Weſen der Sache, als daß
man ſie der Entſcheidung eines einzigen Mannes an-
vertrauen koͤnnte. Frankreich, welches es vielleicht
ſeiner unumſchraͤnkten Regierungsform am gemaͤßeſten
haͤlt, die Geſchaͤfte des Staats durch einzelne Mini-
ſters verwalten zu laßen, hat doch gemeiniglich vor die
Commercienangelegenheiten ein beſonderes Collegium
niedergeſetzt. Dieſes Manufacturcollegium als ein
beſonderes Departement des Commerciencollegii, kann
demnach aus einigen Mitgliedern dieſes letztern Collegii,
welche in das Manufacturweſen die meiſte Einſicht
haben,
Von der Er-
richtung und
Beſchaffen-
heit eines
Manufa-
cturcollegii.
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