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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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können auf das allervollkommenste versichert seyn, daß
alle Waaren, die mit den Beschausiegeln versehen sind,
sehr gut und tüchtig seyn werden. Jn der That, wenn
man sich auf auswärtigen Debit Rechnung machen
will, so sind diese Beschauanstalten eine der nothwen-
digsten. Man hat zwar selten in einem Staate un-
terlaßen, so bald man auf die Einführung der Manu-
facturen bedacht gewesen ist, auch diese Beschauanstal-
ten anzuordnen. Allein sie werden gemeiniglich so
nachläßig und so obenhin ausgeübet, daß es eben das
ist, als wären sie gar nicht vorhanden. Jch weiß
nicht, was man von denenjenigen sagen soll, die solche
Beschauanstalten als eine Beschwerde und Bedrückung
der Manufacturiers ansehen. Wenigstens habe ich
diese Meinung in gedruckten Schriften gelesen, deren
Verfasser sich mit keiner geringen Einsicht in das Beste
des Staats und des Nahrungsstandes geschmeichelt
haben. Alle Antwort, die sie verdienen, ist, daß man
ihnen den Rath giebt, sich mit denen guten Grund-
sätzen der Commercienwissenschaft besser bekannt zu
machen.

Man hat in vielen Staaten auch Reglements undVon den Re-
gleinents
über den Ar-
beitslohn
der Manu-
facturarbei-
ter.

Ordnungen über den Lohn der Arbeiter; wie man denn
vor ohngefähr 8 Jahren in Wien eine Ordnung pu-
blicirte, worinnen das Arbeitslohn bestimmt war, das
ein jeder Seidenmanufacturier seinen Gesellen vor eine
Elle Seidenzeug von allen und jeden Arten zu entrich-
ten hätte. Allein, wenn dergleichen Ordnungen ihren

Nutzen

der Manufacturen und Fabriken.
koͤnnen auf das allervollkommenſte verſichert ſeyn, daß
alle Waaren, die mit den Beſchauſiegeln verſehen ſind,
ſehr gut und tuͤchtig ſeyn werden. Jn der That, wenn
man ſich auf auswaͤrtigen Debit Rechnung machen
will, ſo ſind dieſe Beſchauanſtalten eine der nothwen-
digſten. Man hat zwar ſelten in einem Staate un-
terlaßen, ſo bald man auf die Einfuͤhrung der Manu-
facturen bedacht geweſen iſt, auch dieſe Beſchauanſtal-
ten anzuordnen. Allein ſie werden gemeiniglich ſo
nachlaͤßig und ſo obenhin ausgeuͤbet, daß es eben das
iſt, als waͤren ſie gar nicht vorhanden. Jch weiß
nicht, was man von denenjenigen ſagen ſoll, die ſolche
Beſchauanſtalten als eine Beſchwerde und Bedruͤckung
der Manufacturiers anſehen. Wenigſtens habe ich
dieſe Meinung in gedruckten Schriften geleſen, deren
Verfaſſer ſich mit keiner geringen Einſicht in das Beſte
des Staats und des Nahrungsſtandes geſchmeichelt
haben. Alle Antwort, die ſie verdienen, iſt, daß man
ihnen den Rath giebt, ſich mit denen guten Grund-
ſaͤtzen der Commercienwiſſenſchaft beſſer bekannt zu
machen.

Man hat in vielen Staaten auch Reglements undVon den Re-
gleinents
über den Ar-
beitslohn
der Manu-
facturarbei-
ter.

Ordnungen uͤber den Lohn der Arbeiter; wie man denn
vor ohngefaͤhr 8 Jahren in Wien eine Ordnung pu-
blicirte, worinnen das Arbeitslohn beſtimmt war, das
ein jeder Seidenmanufacturier ſeinen Geſellen vor eine
Elle Seidenzeug von allen und jeden Arten zu entrich-
ten haͤtte. Allein, wenn dergleichen Ordnungen ihren

Nutzen
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[125/0153] der Manufacturen und Fabriken. koͤnnen auf das allervollkommenſte verſichert ſeyn, daß alle Waaren, die mit den Beſchauſiegeln verſehen ſind, ſehr gut und tuͤchtig ſeyn werden. Jn der That, wenn man ſich auf auswaͤrtigen Debit Rechnung machen will, ſo ſind dieſe Beſchauanſtalten eine der nothwen- digſten. Man hat zwar ſelten in einem Staate un- terlaßen, ſo bald man auf die Einfuͤhrung der Manu- facturen bedacht geweſen iſt, auch dieſe Beſchauanſtal- ten anzuordnen. Allein ſie werden gemeiniglich ſo nachlaͤßig und ſo obenhin ausgeuͤbet, daß es eben das iſt, als waͤren ſie gar nicht vorhanden. Jch weiß nicht, was man von denenjenigen ſagen ſoll, die ſolche Beſchauanſtalten als eine Beſchwerde und Bedruͤckung der Manufacturiers anſehen. Wenigſtens habe ich dieſe Meinung in gedruckten Schriften geleſen, deren Verfaſſer ſich mit keiner geringen Einſicht in das Beſte des Staats und des Nahrungsſtandes geſchmeichelt haben. Alle Antwort, die ſie verdienen, iſt, daß man ihnen den Rath giebt, ſich mit denen guten Grund- ſaͤtzen der Commercienwiſſenſchaft beſſer bekannt zu machen. Man hat in vielen Staaten auch Reglements und Ordnungen uͤber den Lohn der Arbeiter; wie man denn vor ohngefaͤhr 8 Jahren in Wien eine Ordnung pu- blicirte, worinnen das Arbeitslohn beſtimmt war, das ein jeder Seidenmanufacturier ſeinen Geſellen vor eine Elle Seidenzeug von allen und jeden Arten zu entrich- ten haͤtte. Allein, wenn dergleichen Ordnungen ihren Nutzen Von den Re- gleinents über den Ar- beitslohn der Manu- facturarbei- ter.

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/153>, abgerufen am 24.11.2024.