Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.III. Absch. von Anlegung und Gründung Nutzen haben sollen; so müssen sie fast auf eine jedeProvinz verschiedentlich eingerichtet werden, weil der Preiß der Lebensmittel fast in allen Provinzen sehr ver- schieden ist; und wenn darauf nicht gesehen wird; so können dergleichen Ordnungen keine Billigkeit haben. Sie erfordern auch eine öftere Abänderung, wenn Veränderungen in dem Münzwesen vorgehen, oder der Preiß der Lebensmittel auf beständig merklich ge- stiegen, oder gefallen ist. Wenn dergleichen Verän- derungen nicht geschehen; so bekommen entweder der- gleichen Ordnungen ihren Platz unter den alten außer Gebrauch gekommenen Gesetzen, oder es wird nur da- durch Unheil und Nachtheil verursachet, wenn derje- nige Theil, welcher seinen Vortheil bey diesen Ordnun- gen findet, sich hartnäckig darauf steifet. Ueberhaupt wird der Nutzen nicht sehr groß seyn, der aus solchen Ordnungen erwächset. Bemühun- gen, die Ma- nufacturen zu erweitern und zu ver- bessern, wel- ches auf die Einsicht der Gebrechen ankommt. Nachdem die Manufacturen und Fabriken nur in regel
III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung Nutzen haben ſollen; ſo muͤſſen ſie faſt auf eine jedeProvinz verſchiedentlich eingerichtet werden, weil der Preiß der Lebensmittel faſt in allen Provinzen ſehr ver- ſchieden iſt; und wenn darauf nicht geſehen wird; ſo koͤnnen dergleichen Ordnungen keine Billigkeit haben. Sie erfordern auch eine oͤftere Abaͤnderung, wenn Veraͤnderungen in dem Muͤnzweſen vorgehen, oder der Preiß der Lebensmittel auf beſtaͤndig merklich ge- ſtiegen, oder gefallen iſt. Wenn dergleichen Veraͤn- derungen nicht geſchehen; ſo bekommen entweder der- gleichen Ordnungen ihren Platz unter den alten außer Gebrauch gekommenen Geſetzen, oder es wird nur da- durch Unheil und Nachtheil verurſachet, wenn derje- nige Theil, welcher ſeinen Vortheil bey dieſen Ordnun- gen findet, ſich hartnaͤckig darauf ſteifet. Ueberhaupt wird der Nutzen nicht ſehr groß ſeyn, der aus ſolchen Ordnungen erwaͤchſet. Bemühun- gen, die Ma- nufacturen zu erweitern und zu ver- beſſern, wel- ches auf die Einſicht der Gebrechen ankommt. Nachdem die Manufacturen und Fabriken nur in regel
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III. Abſch. von Anlegung und Gruͤndung
Nutzen haben ſollen; ſo muͤſſen ſie faſt auf eine jede
Provinz verſchiedentlich eingerichtet werden, weil der
Preiß der Lebensmittel faſt in allen Provinzen ſehr ver-
ſchieden iſt; und wenn darauf nicht geſehen wird; ſo
koͤnnen dergleichen Ordnungen keine Billigkeit haben.
Sie erfordern auch eine oͤftere Abaͤnderung, wenn
Veraͤnderungen in dem Muͤnzweſen vorgehen, oder
der Preiß der Lebensmittel auf beſtaͤndig merklich ge-
ſtiegen, oder gefallen iſt. Wenn dergleichen Veraͤn-
derungen nicht geſchehen; ſo bekommen entweder der-
gleichen Ordnungen ihren Platz unter den alten außer
Gebrauch gekommenen Geſetzen, oder es wird nur da-
durch Unheil und Nachtheil verurſachet, wenn derje-
nige Theil, welcher ſeinen Vortheil bey dieſen Ordnun-
gen findet, ſich hartnaͤckig darauf ſteifet. Ueberhaupt
wird der Nutzen nicht ſehr groß ſeyn, der aus ſolchen
Ordnungen erwaͤchſet.
Nachdem die Manufacturen und Fabriken nur in
etwas im Gange ſind; ſo muß das Manufacturcolle-
gium unaufhoͤrlich auf deren Erweiterung und Verbeſ-
ſerung bedacht ſeyn. Die Erweiterung geſchiehet, wenn
man nicht allein die angelegten Werke nach der Maaße,
wie ſie einen guten Fortgang haben und Gewinnſt ab-
werfen, mit Gebaͤuden, Werkſtaͤden und Arbeitern ver-
mehret, oder immer mehr Meiſter und Manufacturiers
in das Land ziehet, ſondern auch wenn man ganz neue
Manufacturen und Fabriken anrichtet, welches nach der
im Eingange dieſes Hauptſtuͤckes feſtgeſetzten Grund-
regel
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