Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.III. Absch. von denen Beförderungsmitteln schon oben davon geredet, daß diese frühzeitigen Titelmehr die Eitelkeit und Verschwendung und folglich den Untergang des Fabrikanten nach sich ziehen, als daß sie das angelegte Werk befördern sollten. meinen Ma- nufacturar- beiter müßen gewißer- maaßen in Achtung ste- hen. Die Achtung vor die Manufacturiers und Fabri- es
III. Abſch. von denen Befoͤrderungsmitteln ſchon oben davon geredet, daß dieſe fruͤhzeitigen Titelmehr die Eitelkeit und Verſchwendung und folglich den Untergang des Fabrikanten nach ſich ziehen, als daß ſie das angelegte Werk befoͤrdern ſollten. meinen Ma- nufacturar- beiter müßen gewißer- maaßen in Achtung ſte- hen. Die Achtung vor die Manufacturiers und Fabri- es
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III. Abſch. von denen Befoͤrderungsmitteln
ſchon oben davon geredet, daß dieſe fruͤhzeitigen Titel
mehr die Eitelkeit und Verſchwendung und folglich
den Untergang des Fabrikanten nach ſich ziehen, als
daß ſie das angelegte Werk befoͤrdern ſollten.
Die Achtung vor die Manufacturiers und Fabri-
kanten muß ſich nicht allein auf die Anleger ſolcher
Werke ſondern auch auf die gemeinen Arbeiter erſtre-
cken Sie muͤſſen von der Werbung und Soldaten-
dienſten befreyet ſeyn. Man kann ihnen in Degen
tragen, wenn es einmal im Lande andern Kuͤnſten und
Gewerben geſtattet wird, in Kopfſteuern und andern
kleinen Abgaben verſchiedene Vorzuͤge zugeſtehen; und
was wuͤrde es nicht vor eine Aufmunterung zu dieſen
Nahrungsgeſchaͤften ſeyn, wenn man verordnete, daß
in Landen, wo die Leibeigenſchaft ſtatt findet, derjenige,
ſo gewiße Jahre bey denen Manufacturen und Fabri-
ken gearbeitet hat, von dieſem Joche frey ſeyn ſollte.
Der Landesherr koͤnnte dem Herrn des Leibeigenen da-
vor eine Verguͤtung zugeſtehen, wenn er ſich aus Guͤ-
tigkeit ſeiner landesherrlichen Befugniß und hoͤchſten
Gewalt nicht gebrauchen wollte, die man ihm in allen
Dingen, die zum allgemeinen Beſten des Staats gerei-
chen, nicht abſprechen kann. Wenn aber auch dieſes
nicht geſchaͤhe, ſo wuͤrden die Herren der Leibeigenen
dabey nichts einbuͤßen. Eben dieſe Leibeigenſchaft und
der Mangel der Nahrung veranlaßet in ſolchen Laͤn-
dern, daß jaͤhrlich eine große Menge Leibeigenen aus
dem Lande gehen, um in andern Staaten ihren Un-
terhalt und ein beßeres Schickſahl zu finden, ohne daß
es
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