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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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I. Abschnitt, von der Nothwendigkeit
lernet. Denn wenn die oberste Gewalt diesen nachthei-
ligen Handel verbiethen wollte; so würde dieselbe ihre
Unterthanen einer Bequemlichkeit des Lebens und folg-
lich einer Glückseeligkeit berauben, die man einmal hat
kennen lernen und nach welcher das Verlangen, ohn-
geachtet des Verbothes immer fortdauren wird.

Alle durch
die Gewohn-
heit und Le-
bensart ein-
geführten
Waaren sind
nothwendig.

Man siehet leicht, daß es hier gar nicht darauf an-
kommt, ob eine durch die Kunst hervorgebrachte Waare
wirklich zur Nothdurft des Lebens erfordert wird, oder
nicht. Es ist genug, wenn sie die Gewohnheit und
Lebensart einmal eingeführet hat und die Bequemlich-
keiten des Lebens dadurch vermehret werden. Ja es ist
hier nicht einmal die Frage, ob eine wahre Bequem-
lichkeit des Lebens dadurch erreichet wird, oder ob bloß
eine eingebildete Bequemlichkeit oder vielmehr eine An-
nehmlichkeit des Lebens darauf beruhet. Auch die bloß
zur Ueppigkeit und Verschwendung dienlichen Waaren
werden in gewissen Betracht allemal nothwendig, so
bald wir diese Ueppigkeit und Verschwendung durch
den Umgang mit andern Völkern haben kennen ler-
nen. Wenn die oberste Gewalt eine solche Waare der
Ueppigkeit und Verschwendung verbiethet; so entziehet
sie ihren Unterthanen ein Mittel zu ihrer Glückseeligkeit;
indem bey der Glückseeligkeit fast alles auf die Einbil-
dung und die Befriedigung unserer Wünsche ankommt.
Diejenigen, welche sich den Ueberfluß verschaffen kön-
nen, werden allemal mißvergnügt seyn, daß sie eine
Sache entbehren müssen, die sie unter die Annehmlich-

keiten

I. Abſchnitt, von der Nothwendigkeit
lernet. Denn wenn die oberſte Gewalt dieſen nachthei-
ligen Handel verbiethen wollte; ſo wuͤrde dieſelbe ihre
Unterthanen einer Bequemlichkeit des Lebens und folg-
lich einer Gluͤckſeeligkeit berauben, die man einmal hat
kennen lernen und nach welcher das Verlangen, ohn-
geachtet des Verbothes immer fortdauren wird.

Alle durch
die Gewohn-
heit und Le-
bensart ein-
geführten
Waaren ſind
nothwendig.

Man ſiehet leicht, daß es hier gar nicht darauf an-
kommt, ob eine durch die Kunſt hervorgebrachte Waare
wirklich zur Nothdurft des Lebens erfordert wird, oder
nicht. Es iſt genug, wenn ſie die Gewohnheit und
Lebensart einmal eingefuͤhret hat und die Bequemlich-
keiten des Lebens dadurch vermehret werden. Ja es iſt
hier nicht einmal die Frage, ob eine wahre Bequem-
lichkeit des Lebens dadurch erreichet wird, oder ob bloß
eine eingebildete Bequemlichkeit oder vielmehr eine An-
nehmlichkeit des Lebens darauf beruhet. Auch die bloß
zur Ueppigkeit und Verſchwendung dienlichen Waaren
werden in gewiſſen Betracht allemal nothwendig, ſo
bald wir dieſe Ueppigkeit und Verſchwendung durch
den Umgang mit andern Voͤlkern haben kennen ler-
nen. Wenn die oberſte Gewalt eine ſolche Waare der
Ueppigkeit und Verſchwendung verbiethet; ſo entziehet
ſie ihren Unterthanen ein Mittel zu ihrer Gluͤckſeeligkeit;
indem bey der Gluͤckſeeligkeit faſt alles auf die Einbil-
dung und die Befriedigung unſerer Wuͤnſche ankommt.
Diejenigen, welche ſich den Ueberfluß verſchaffen koͤn-
nen, werden allemal mißvergnuͤgt ſeyn, daß ſie eine
Sache entbehren muͤſſen, die ſie unter die Annehmlich-

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[8/0036] I. Abſchnitt, von der Nothwendigkeit lernet. Denn wenn die oberſte Gewalt dieſen nachthei- ligen Handel verbiethen wollte; ſo wuͤrde dieſelbe ihre Unterthanen einer Bequemlichkeit des Lebens und folg- lich einer Gluͤckſeeligkeit berauben, die man einmal hat kennen lernen und nach welcher das Verlangen, ohn- geachtet des Verbothes immer fortdauren wird. Man ſiehet leicht, daß es hier gar nicht darauf an- kommt, ob eine durch die Kunſt hervorgebrachte Waare wirklich zur Nothdurft des Lebens erfordert wird, oder nicht. Es iſt genug, wenn ſie die Gewohnheit und Lebensart einmal eingefuͤhret hat und die Bequemlich- keiten des Lebens dadurch vermehret werden. Ja es iſt hier nicht einmal die Frage, ob eine wahre Bequem- lichkeit des Lebens dadurch erreichet wird, oder ob bloß eine eingebildete Bequemlichkeit oder vielmehr eine An- nehmlichkeit des Lebens darauf beruhet. Auch die bloß zur Ueppigkeit und Verſchwendung dienlichen Waaren werden in gewiſſen Betracht allemal nothwendig, ſo bald wir dieſe Ueppigkeit und Verſchwendung durch den Umgang mit andern Voͤlkern haben kennen ler- nen. Wenn die oberſte Gewalt eine ſolche Waare der Ueppigkeit und Verſchwendung verbiethet; ſo entziehet ſie ihren Unterthanen ein Mittel zu ihrer Gluͤckſeeligkeit; indem bey der Gluͤckſeeligkeit faſt alles auf die Einbil- dung und die Befriedigung unſerer Wuͤnſche ankommt. Diejenigen, welche ſich den Ueberfluß verſchaffen koͤn- nen, werden allemal mißvergnuͤgt ſeyn, daß ſie eine Sache entbehren muͤſſen, die ſie unter die Annehmlich- keiten

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/36>, abgerufen am 21.11.2024.