Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.II. Absch. vom Zusammenh. der Manuf. ren und Fabriken des Landes so lange auf Kosten desStaats unterstützen, bis sie mit denen ausländischen Waaren gleicher Art und Güte einerley Preiß halten können und man muß denen Ursachen, warum dieses zeither nicht geschehen können, so sorgfältig nachspüren und die Hinternisse mit solcher Application zu heben suchen, bis man es endlich zu dem verlangten End- zwecke gebracht hat. Es wird allemal vor den Unter- than besser seyn, wenn er zu Unterstützung der Ma- nufacturen und Fabriken etwas mehr contribuiret, als wenn er zu Verhütung der Einfuhre fremder Waaren der äußersten Strenge ausgesetzet ist. Es ist auch vor seinen Beutel ganz einerley, ob er etwas mehr Abga- ben entrichtet, oder ob er die Landesmanufacturen theu- rer bezahlen muß, da er sie außer dieser großen Strenge wohlfeiler erhalten könnte. Dieses Uebrige, was er mehr bezahlen muß, ist allemal so gut als eine Abgabe. nufacturen muß der ein- zelne Ver- kauf nicht ge- stattet wer- den. Jch kann mich hier nicht in alle Umstände einlaßen, Manu-
II. Abſch. vom Zuſammenh. der Manuf. ren und Fabriken des Landes ſo lange auf Koſten desStaats unterſtuͤtzen, bis ſie mit denen auslaͤndiſchen Waaren gleicher Art und Guͤte einerley Preiß halten koͤnnen und man muß denen Urſachen, warum dieſes zeither nicht geſchehen koͤnnen, ſo ſorgfaͤltig nachſpuͤren und die Hinterniſſe mit ſolcher Application zu heben ſuchen, bis man es endlich zu dem verlangten End- zwecke gebracht hat. Es wird allemal vor den Unter- than beſſer ſeyn, wenn er zu Unterſtuͤtzung der Ma- nufacturen und Fabriken etwas mehr contribuiret, als wenn er zu Verhuͤtung der Einfuhre fremder Waaren der aͤußerſten Strenge ausgeſetzet iſt. Es iſt auch vor ſeinen Beutel ganz einerley, ob er etwas mehr Abga- ben entrichtet, oder ob er die Landesmanufacturen theu- rer bezahlen muß, da er ſie außer dieſer großen Strenge wohlfeiler erhalten koͤnnte. Dieſes Uebrige, was er mehr bezahlen muß, iſt allemal ſo gut als eine Abgabe. nufacturen muß der ein- zelne Ver- kauf nicht ge- ſtattet wer- den. Jch kann mich hier nicht in alle Umſtaͤnde einlaßen, Manu-
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II. Abſch. vom Zuſammenh. der Manuf.
ren und Fabriken des Landes ſo lange auf Koſten des
Staats unterſtuͤtzen, bis ſie mit denen auslaͤndiſchen
Waaren gleicher Art und Guͤte einerley Preiß halten
koͤnnen und man muß denen Urſachen, warum dieſes
zeither nicht geſchehen koͤnnen, ſo ſorgfaͤltig nachſpuͤren
und die Hinterniſſe mit ſolcher Application zu heben
ſuchen, bis man es endlich zu dem verlangten End-
zwecke gebracht hat. Es wird allemal vor den Unter-
than beſſer ſeyn, wenn er zu Unterſtuͤtzung der Ma-
nufacturen und Fabriken etwas mehr contribuiret, als
wenn er zu Verhuͤtung der Einfuhre fremder Waaren
der aͤußerſten Strenge ausgeſetzet iſt. Es iſt auch vor
ſeinen Beutel ganz einerley, ob er etwas mehr Abga-
ben entrichtet, oder ob er die Landesmanufacturen theu-
rer bezahlen muß, da er ſie außer dieſer großen Strenge
wohlfeiler erhalten koͤnnte. Dieſes Uebrige, was er
mehr bezahlen muß, iſt allemal ſo gut als eine Abgabe.
Jch kann mich hier nicht in alle Umſtaͤnde einlaßen,
womit man in verſchiedenen Landen die Manufacturiers
und Fabricanten zum Nachtheil der Kaufleute beguͤn-
ſtiget. Dieſes einzige will ich nur noch anfuͤhren, daß
man in einigen Landen denen Manufacturiers ſo gar
den einzeln Verkauf ihrer Waaren geſtattet. Man
ſiehet leicht, wie ſehr dieſes denen Kaufleuten zum
Nachtheil gereichet. Der Tuchmacher, der Camelot-
macher kann freylich eine Elle ſeiner Waare allemal
wohlfeiler geben, als der Kaufmann, der damit han-
delt; und mithin iſt es einerley, dieſe Erlaubniß denen
Manu-
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