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Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.

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mit der Verfass. u. Beschaff. des Staats.
Manufacturiers zu geben, oder diese Art von Kaufleu-
ten gar abzuschaffen, weil sie weiter keinen Debit fin-
den werden. Jch kann mich unmöglich überreden,
daß dieses denen guten Grundsätzen gemäß seyn sollte;
und ich habe die Unrichtigkeit und Schädlichkeit dieser
Maaßregeln in denen Göttingischen Jntelligenzblät-
tern in einer besondern Abhandlung so überzeugend
ausgeführet, daß ich einen gewissen Bedienten bey
dem Commercien und Manufacturwesen, welcher den
Grundsatz hatte, daß alles, was ein jeder selbst ver-
fertigte, er auch einzeln zu verkaufen befugt seyn
müsse, und der diesen Grundsatz im Staate sehr gel-
tend gemacht hatte, zum Beyfall bewogen habe. Meine
Gründe in dieser Abhandlung, die ich hier nicht wie-
derholen will, kommen darauf an, daß die Erhaltung
der Kaufleute dem Staate nothwendig und nützlich ist;
daß je mehr eine Waare durch viele Hände gehet, je
mehr Menschen dadurch ernehret werden und je vor-
theilhafter ist es vor den Staat; daß dem Manufa-
cturier der einzelne Verkauf selbst nachtheilig ist, weil
er seine Verfertigung auf den einzeln Verkauf ein-
schränken wird in Ansehung des in die Augen fallenden
grössern Vortheils und daß er mithin dadurch sich abhal-
ten laßen wird, auswärtigen Debit zu suchen und seine
Manufactur in einem viel grössern Umfange und Erstre-
ckung zu treiben, wodurch er mehrern Vortheil erlangen
würde; und diese letztere Ursache ist auch sehr wichtig vor
den Staat, weil der blühende Zustand der Manufactu-
ren hauptsächlich auf ihre Menge und auf die weitläuf-
tige Erstreckung der angelegten Werke ankommt.

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mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats.
Manufacturiers zu geben, oder dieſe Art von Kaufleu-
ten gar abzuſchaffen, weil ſie weiter keinen Debit fin-
den werden. Jch kann mich unmoͤglich uͤberreden,
daß dieſes denen guten Grundſaͤtzen gemaͤß ſeyn ſollte;
und ich habe die Unrichtigkeit und Schaͤdlichkeit dieſer
Maaßregeln in denen Goͤttingiſchen Jntelligenzblaͤt-
tern in einer beſondern Abhandlung ſo uͤberzeugend
ausgefuͤhret, daß ich einen gewiſſen Bedienten bey
dem Commercien und Manufacturweſen, welcher den
Grundſatz hatte, daß alles, was ein jeder ſelbſt ver-
fertigte, er auch einzeln zu verkaufen befugt ſeyn
muͤſſe, und der dieſen Grundſatz im Staate ſehr gel-
tend gemacht hatte, zum Beyfall bewogen habe. Meine
Gruͤnde in dieſer Abhandlung, die ich hier nicht wie-
derholen will, kommen darauf an, daß die Erhaltung
der Kaufleute dem Staate nothwendig und nuͤtzlich iſt;
daß je mehr eine Waare durch viele Haͤnde gehet, je
mehr Menſchen dadurch ernehret werden und je vor-
theilhafter iſt es vor den Staat; daß dem Manufa-
cturier der einzelne Verkauf ſelbſt nachtheilig iſt, weil
er ſeine Verfertigung auf den einzeln Verkauf ein-
ſchraͤnken wird in Anſehung des in die Augen fallenden
groͤſſern Vortheils und daß er mithin dadurch ſich abhal-
ten laßen wird, auswaͤrtigen Debit zu ſuchen und ſeine
Manufactur in einem viel groͤſſern Umfange und Erſtre-
ckung zu treiben, wodurch er mehrern Vortheil erlangen
wuͤrde; und dieſe letztere Urſache iſt auch ſehr wichtig vor
den Staat, weil der bluͤhende Zuſtand der Manufactu-
ren hauptſaͤchlich auf ihre Menge und auf die weitlaͤuf-
tige Erſtreckung der angelegten Werke ankommt.

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[51/0079] mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats. Manufacturiers zu geben, oder dieſe Art von Kaufleu- ten gar abzuſchaffen, weil ſie weiter keinen Debit fin- den werden. Jch kann mich unmoͤglich uͤberreden, daß dieſes denen guten Grundſaͤtzen gemaͤß ſeyn ſollte; und ich habe die Unrichtigkeit und Schaͤdlichkeit dieſer Maaßregeln in denen Goͤttingiſchen Jntelligenzblaͤt- tern in einer beſondern Abhandlung ſo uͤberzeugend ausgefuͤhret, daß ich einen gewiſſen Bedienten bey dem Commercien und Manufacturweſen, welcher den Grundſatz hatte, daß alles, was ein jeder ſelbſt ver- fertigte, er auch einzeln zu verkaufen befugt ſeyn muͤſſe, und der dieſen Grundſatz im Staate ſehr gel- tend gemacht hatte, zum Beyfall bewogen habe. Meine Gruͤnde in dieſer Abhandlung, die ich hier nicht wie- derholen will, kommen darauf an, daß die Erhaltung der Kaufleute dem Staate nothwendig und nuͤtzlich iſt; daß je mehr eine Waare durch viele Haͤnde gehet, je mehr Menſchen dadurch ernehret werden und je vor- theilhafter iſt es vor den Staat; daß dem Manufa- cturier der einzelne Verkauf ſelbſt nachtheilig iſt, weil er ſeine Verfertigung auf den einzeln Verkauf ein- ſchraͤnken wird in Anſehung des in die Augen fallenden groͤſſern Vortheils und daß er mithin dadurch ſich abhal- ten laßen wird, auswaͤrtigen Debit zu ſuchen und ſeine Manufactur in einem viel groͤſſern Umfange und Erſtre- ckung zu treiben, wodurch er mehrern Vortheil erlangen wuͤrde; und dieſe letztere Urſache iſt auch ſehr wichtig vor den Staat, weil der bluͤhende Zuſtand der Manufactu- ren hauptſaͤchlich auf ihre Menge und auf die weitlaͤuf- tige Erſtreckung der angelegten Werke ankommt. Es D 2

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Zitationshilfe: Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/justi_abhandlung01_1758/79>, abgerufen am 21.11.2024.