Justi, Johann Heinrich Gottlob von: Vollständige Abhandlung von denen Manufacuren und Fabriken. Bd. 1. Kopenhagen, 1758.mit der Verfass. u. Beschaff. des Staats. Eben diese Grundsätze geben uns endlich auch zuEinfluß des Drit- E 3
mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats. Eben dieſe Grundſaͤtze geben uns endlich auch zuEinfluß des Drit- E 3
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mit der Verfaſſ. u. Beſchaff. des Staats.
Eben dieſe Grundſaͤtze geben uns endlich auch zu
erkennen, in was vor genauer Verbindung der Credit
uͤberhaupt mit dem Wohlſtande der Manufacturen und
Fabriken ſtehet. Nicht allein der allgemeine Credit der
Nation, welcher auf die Papiere des Staats und auf
den guten Glauben der Nation bey andern Voͤlkern an-
kommt, muß aufrecht erhalten werden; ſondern der be-
ſondere Credit im Lande erfordert eben ſo viel Sorg-
falt. Der beſondere Credit beſtehet in der Leichtigkeit
und dem Zutrauen, womit die Gewerbetreibenden
Perſonen einander ihr Vermoͤgen anvertrauen; und
man ſiehet leicht, was vor Einfluß dieſes in den Wohl-
ſtand der Manufacturen und Fabriken haben muß, de-
ren bluͤhender Zuſtand erfordert, daß ihre Waaren haͤu-
fig und oͤfters aus einer Hand in die andere gehen.
Dieſer beſondere Credit kommt auf gute Wechſelrechte
und auf eine ſchleunige und unpartheyiſche Handhabung
der Gerechtigkeit an, davon ich in denen Grundſaͤtzen
der Policey und in andern meinen Schriften weitlaͤuf-
tiger gehandelt habe und mich dannenhero hier dabey
nicht aufhalten will.
Einfluß des
Credits in
die Manufa-
cturen.
Drit-
E 3
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