Denen Jorikis gehn am Range noch vor die Karoo oder Hofmeister. Jhrer sind gemeiniglich zwei oder drei, und sie sind die obersten Diener, deren Aufsicht der ganze Hof des Gouverneurs, und besonders alle inre, häusliche Geschäfte untergeben sind. Zu- weilen werden sie auch zu öffentlichen Geschäften von geringerer Wichtigkeit gebraucht, allein oder mit Zuziehung der Jorikis. Sie werden den leztren auch wohl blos aus Eifersucht der Gouverneurs zugegeben, denen sie auch oft als Sekretaire und geheime Räthe dienen, auch von ihnen wohl in wichtigern Sachen und Commissionen gebraucht werden. Diese Karoo werden allemal nach eignem Belieben von den Gouverneurs aus ihren ältesten, tüch- tigsten und treuesten Bedienten gewählt, auch wohl aus nächsten Verwandten des in die- sem Amt Verstorbnen, wenn einer die Fähigkeit hat. Denn ich habe bemerkt, daß vor- züglich in dieser Stelle der Sohn dem Vater nachfolgt.
Auf die Joriki folgen andre eigentliche Hausbediente, nemlich Sosjo, die zu aller Zeit in des Herrn Zimmer kommen können, und ihm alles, was vorfält, melden müssen. Sie sind eigentliche Hofjunker; Tsugosjo aber Leib-und Kammerdiener; Ju- witz Kopisten und Schreiber, und auf sie folgen dan alle andre geringre Stats-Haus- und Küchenbediente.
Diese Personen machen den Hofstat eines Gouverneurs aus, der zu Hause und ge- wöhnlich ohngefähr folgende Ordnung hat. An der äußern Pforte, aber innerhalb des Hofes, in einer offenen Kammer wird eine Wacht von etwa fünf oder sechs Dosen gehal- ten, die abwechselnd hier sitzen. Jhr Gewehr besteht, noch ausser dem gewöhnlichen dop- pelten Seitengewehr, in einem schweren starken Stabe aus sogenantem massiven Eisenholz, gleich einem Zuberbaum. Sie müssen alle ein-und ausgehende Domestiken beobachten. Um die Anzahl der Abwesenden immer genau zu wissen, mus jeder Bediente, so oft er ausgeht, eine viereckige hölzerne Scheibe mitnehmen, und wenn er wiederkömt, ablegen. Um 7 Uhr nach japanischer Rechnung oder nach unsrer um 4 Uhr Nachmittags wird das Thor geschlossen, und alsdan dürfen die Wächter keinen der gemeinen Bedienten ohne be- sondere Erlaubnis mehr heraus-oder hereinlassen. Bei besondern Gelegenheiten und be- sonders, wenn man einen vornehmen Besuch erwartet, wird der gewöhnlichen Wache noch eine kleinere von zwei oder vier Doosin zugeselt, welche aussen vor der Pforte mit Wacht- stäben stehen, und sich präsentiren müssen.
Auf diese äußre Wache folgt die große Haupt-und Statswache Genquaban ge- nant, zu welcher man durch den Vorhof gelangt. Sie befindet sich in dem ersten offenen Zimmer des Vorhauses vor den weiten Pforten desselben, zu denen man gewöhnlich drei Stufen hinaufsteigt. Diese Wache wird mit den Jorikis besezt, die hier abwechselnd ihre Wachtstunden halten müssen. Sie pflegen alle in einer Reihe mit dem Gesichte nach den Pforten und dem Vorhofe gerichtet zu sitzen. Nach Belieben wird diese Wache auch wohl,
um
Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch.
Denen Jorikis gehn am Range noch vor die Karoo oder Hofmeiſter. Jhrer ſind gemeiniglich zwei oder drei, und ſie ſind die oberſten Diener, deren Aufſicht der ganze Hof des Gouverneurs, und beſonders alle inre, haͤusliche Geſchaͤfte untergeben ſind. Zu- weilen werden ſie auch zu oͤffentlichen Geſchaͤften von geringerer Wichtigkeit gebraucht, allein oder mit Zuziehung der Jorikis. Sie werden den leztren auch wohl blos aus Eiferſucht der Gouverneurs zugegeben, denen ſie auch oft als Sekretaire und geheime Raͤthe dienen, auch von ihnen wohl in wichtigern Sachen und Commiſſionen gebraucht werden. Dieſe Karoo werden allemal nach eignem Belieben von den Gouverneurs aus ihren aͤlteſten, tuͤch- tigſten und treueſten Bedienten gewaͤhlt, auch wohl aus naͤchſten Verwandten des in die- ſem Amt Verſtorbnen, wenn einer die Faͤhigkeit hat. Denn ich habe bemerkt, daß vor- zuͤglich in dieſer Stelle der Sohn dem Vater nachfolgt.
Auf die Joriki folgen andre eigentliche Hausbediente, nemlich Sosjo, die zu aller Zeit in des Herrn Zimmer kommen koͤnnen, und ihm alles, was vorfaͤlt, melden muͤſſen. Sie ſind eigentliche Hofjunker; Tſugosjo aber Leib-und Kammerdiener; Ju- witz Kopiſten und Schreiber, und auf ſie folgen dan alle andre geringre Stats-Haus- und Kuͤchenbediente.
Dieſe Perſonen machen den Hofſtat eines Gouverneurs aus, der zu Hauſe und ge- woͤhnlich ohngefaͤhr folgende Ordnung hat. An der aͤußern Pforte, aber innerhalb des Hofes, in einer offenen Kammer wird eine Wacht von etwa fuͤnf oder ſechs Doſen gehal- ten, die abwechſelnd hier ſitzen. Jhr Gewehr beſteht, noch auſſer dem gewoͤhnlichen dop- pelten Seitengewehr, in einem ſchweren ſtarken Stabe aus ſogenantem maſſiven Eiſenholz, gleich einem Zuberbaum. Sie muͤſſen alle ein-und ausgehende Domeſtiken beobachten. Um die Anzahl der Abweſenden immer genau zu wiſſen, mus jeder Bediente, ſo oft er ausgeht, eine viereckige hoͤlzerne Scheibe mitnehmen, und wenn er wiederkoͤmt, ablegen. Um 7 Uhr nach japaniſcher Rechnung oder nach unſrer um 4 Uhr Nachmittags wird das Thor geſchloſſen, und alsdan duͤrfen die Waͤchter keinen der gemeinen Bedienten ohne be- ſondere Erlaubnis mehr heraus-oder hereinlaſſen. Bei beſondern Gelegenheiten und be- ſonders, wenn man einen vornehmen Beſuch erwartet, wird der gewoͤhnlichen Wache noch eine kleinere von zwei oder vier Dooſin zugeſelt, welche auſſen vor der Pforte mit Wacht- ſtaͤben ſtehen, und ſich praͤſentiren muͤſſen.
Auf dieſe aͤußre Wache folgt die große Haupt-und Statswache Genquaban ge- nant, zu welcher man durch den Vorhof gelangt. Sie befindet ſich in dem erſten offenen Zimmer des Vorhauſes vor den weiten Pforten deſſelben, zu denen man gewoͤhnlich drei Stufen hinaufſteigt. Dieſe Wache wird mit den Jorikis beſezt, die hier abwechſelnd ihre Wachtſtunden halten muͤſſen. Sie pflegen alle in einer Reihe mit dem Geſichte nach den Pforten und dem Vorhofe gerichtet zu ſitzen. Nach Belieben wird dieſe Wache auch wohl,
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Kaͤmpfers Geſchichte von Japan. Viertes Buch.
Denen Jorikis gehn am Range noch vor die Karoo oder Hofmeiſter. Jhrer
ſind gemeiniglich zwei oder drei, und ſie ſind die oberſten Diener, deren Aufſicht der ganze
Hof des Gouverneurs, und beſonders alle inre, haͤusliche Geſchaͤfte untergeben ſind. Zu-
weilen werden ſie auch zu oͤffentlichen Geſchaͤften von geringerer Wichtigkeit gebraucht, allein
oder mit Zuziehung der Jorikis. Sie werden den leztren auch wohl blos aus Eiferſucht
der Gouverneurs zugegeben, denen ſie auch oft als Sekretaire und geheime Raͤthe dienen,
auch von ihnen wohl in wichtigern Sachen und Commiſſionen gebraucht werden. Dieſe
Karoo werden allemal nach eignem Belieben von den Gouverneurs aus ihren aͤlteſten, tuͤch-
tigſten und treueſten Bedienten gewaͤhlt, auch wohl aus naͤchſten Verwandten des in die-
ſem Amt Verſtorbnen, wenn einer die Faͤhigkeit hat. Denn ich habe bemerkt, daß vor-
zuͤglich in dieſer Stelle der Sohn dem Vater nachfolgt.
Auf die Joriki folgen andre eigentliche Hausbediente, nemlich Sosjo, die zu
aller Zeit in des Herrn Zimmer kommen koͤnnen, und ihm alles, was vorfaͤlt, melden
muͤſſen. Sie ſind eigentliche Hofjunker; Tſugosjo aber Leib-und Kammerdiener; Ju-
witz Kopiſten und Schreiber, und auf ſie folgen dan alle andre geringre Stats-Haus- und
Kuͤchenbediente.
Dieſe Perſonen machen den Hofſtat eines Gouverneurs aus, der zu Hauſe und ge-
woͤhnlich ohngefaͤhr folgende Ordnung hat. An der aͤußern Pforte, aber innerhalb des
Hofes, in einer offenen Kammer wird eine Wacht von etwa fuͤnf oder ſechs Doſen gehal-
ten, die abwechſelnd hier ſitzen. Jhr Gewehr beſteht, noch auſſer dem gewoͤhnlichen dop-
pelten Seitengewehr, in einem ſchweren ſtarken Stabe aus ſogenantem maſſiven Eiſenholz,
gleich einem Zuberbaum. Sie muͤſſen alle ein-und ausgehende Domeſtiken beobachten.
Um die Anzahl der Abweſenden immer genau zu wiſſen, mus jeder Bediente, ſo oft er
ausgeht, eine viereckige hoͤlzerne Scheibe mitnehmen, und wenn er wiederkoͤmt, ablegen.
Um 7 Uhr nach japaniſcher Rechnung oder nach unſrer um 4 Uhr Nachmittags wird das
Thor geſchloſſen, und alsdan duͤrfen die Waͤchter keinen der gemeinen Bedienten ohne be-
ſondere Erlaubnis mehr heraus-oder hereinlaſſen. Bei beſondern Gelegenheiten und be-
ſonders, wenn man einen vornehmen Beſuch erwartet, wird der gewoͤhnlichen Wache noch
eine kleinere von zwei oder vier Dooſin zugeſelt, welche auſſen vor der Pforte mit Wacht-
ſtaͤben ſtehen, und ſich praͤſentiren muͤſſen.
Auf dieſe aͤußre Wache folgt die große Haupt-und Statswache Genquaban ge-
nant, zu welcher man durch den Vorhof gelangt. Sie befindet ſich in dem erſten offenen
Zimmer des Vorhauſes vor den weiten Pforten deſſelben, zu denen man gewoͤhnlich drei
Stufen hinaufſteigt. Dieſe Wache wird mit den Jorikis beſezt, die hier abwechſelnd ihre
Wachtſtunden halten muͤſſen. Sie pflegen alle in einer Reihe mit dem Geſichte nach den
Pforten und dem Vorhofe gerichtet zu ſitzen. Nach Belieben wird dieſe Wache auch wohl,
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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/34>, abgerufen am 03.12.2024.
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