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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779.

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Zweit. Kap. Von der innern Regierung der Stadt Nangasacki.
Bugjio nur ein hoher kaiserlicher Bedienter und vom Monarchen selbst ernanter
Commissarius.

Der Joriki eigentliche Bedienung ist hier und an allen Höfen des Reichs, daß
sie ihren Herrn mit Rath und Verstand, auch als thätige Werkzeuge in Ausübung ihres
Amts ausser dem Hause und in Verschickungen dienen. Sie thun dieses theils als Mili-
tärofficiers bei allen Kriegsvorfällen und als Civilbediente bei Jnquisitionen, gerichtlichen
Exekutionen, auch bei Gesandschaften und allen Geschäften von einiger Wichtigkeit, wo
sie allemal ihren Herrn repräsentiren, und durch sein Ansehn handeln. Sie sind bei die-
sen Commissionen auch immer von verschiednen Dosen d. i. Wachtbedienten, Staatsknech-
ten, begleitet, die zu Ausrichtung ihrer Befehle gebraucht werden. Hier in Nangasacki
werden diese Herren auch noch ausserdem zu solchen Diensten gebraucht, die sie ihrem ho-
hen kriegerischen Adel nicht anständig halten. So müssen sie z. B. die Aufsicht und Bewa-
chung der Fremden übernehmen, ihre Güter bewahren, und bei deren Verkauf, auch bei dem
Ein-und Ausladen der Schiffe zugegen seyn. Sie sind mit dieser Behandlung sehr unzu-
frieden, und Leute von hohem Adel und edelmüthiger Denkungsart wollen bei den hiesigen
Gouverneurs keine Dienste nehmen, weil sie auch überdem von dieser Gnade ganz abhan-
gen müssen, und aus ihrem Beutel nur sehr geringe Besoldung bekommen.

Die Jorikis haben auch noch einen besondern Rang unter sich, der durch die or-
dentlichen und Hauptgeschäfte eines jeden vorzüglich bestimt wird. Der vornehmste zu
Nangasacki ist der Kiristan Bugjioo d. i. der Christenfiskal oder Jnquisitor, dessen
Departement die fernere völlige Ausrottung des Christenthums ist. Die Besoldung der
Jorikis zu Nangasacki ist so gering, daß einige nur 100 Taels das Jahr nebst freier Ta-
fel und einem Ehrenkleide bekommen. Sie sind daher kaum im Stande, die für einen
Joriki nothwendigen Bedienten zu halten. Diese sind ein Pickführer, ein Träger des
großen Schwerdts, ein Schuhe-oder Sohlenträger. Noch weniger sind sie also im Stande,
eine Familie zu unterhalten. Sie bedienen sich daher oft, wenn sie auf Commissionen geschikt
werden, der Hausbedienten ihres Gouverneurs und halten es bei diesem ihrem Herrn ge-
meiniglich nicht lange aus.

Die Doosin sind die Gehülfen der Joriki und werden von diesen und von den
Gouverneurs in kleinern Vorfällen abgesandt und gebraucht, z. B. als Wachthaber auf
Schiffen, Junken, und Geleitschiffen, besonders auch auf den vorher erwähnten Wacht-
schiffen. Sie werden hier theils als Officiers, und theils als wirkliche Soldaten gebraucht,
die gemeiniglich den ersten Angrif auf den Feind wagen müssen. Man gebraucht sie sogar
als Häscher, und als solche sind sie beständig mit einem dünnen aber starken Strik versehen.
Jhre Besoldung sol, ausser freier Kost, nur 50 Tael betragen, wovon sie auch noch einen
Knecht halten müssen.

Denen
C 2

Zweit. Kap. Von der innern Regierung der Stadt Nangaſacki.
Bugjio nur ein hoher kaiſerlicher Bedienter und vom Monarchen ſelbſt ernanter
Commiſſarius.

Der Joriki eigentliche Bedienung iſt hier und an allen Hoͤfen des Reichs, daß
ſie ihren Herrn mit Rath und Verſtand, auch als thaͤtige Werkzeuge in Ausuͤbung ihres
Amts auſſer dem Hauſe und in Verſchickungen dienen. Sie thun dieſes theils als Mili-
taͤrofficiers bei allen Kriegsvorfaͤllen und als Civilbediente bei Jnquiſitionen, gerichtlichen
Exekutionen, auch bei Geſandſchaften und allen Geſchaͤften von einiger Wichtigkeit, wo
ſie allemal ihren Herrn repraͤſentiren, und durch ſein Anſehn handeln. Sie ſind bei die-
ſen Commiſſionen auch immer von verſchiednen Doſen d. i. Wachtbedienten, Staatsknech-
ten, begleitet, die zu Ausrichtung ihrer Befehle gebraucht werden. Hier in Nangaſacki
werden dieſe Herren auch noch auſſerdem zu ſolchen Dienſten gebraucht, die ſie ihrem ho-
hen kriegeriſchen Adel nicht anſtaͤndig halten. So muͤſſen ſie z. B. die Aufſicht und Bewa-
chung der Fremden uͤbernehmen, ihre Guͤter bewahren, und bei deren Verkauf, auch bei dem
Ein-und Ausladen der Schiffe zugegen ſeyn. Sie ſind mit dieſer Behandlung ſehr unzu-
frieden, und Leute von hohem Adel und edelmuͤthiger Denkungsart wollen bei den hieſigen
Gouverneurs keine Dienſte nehmen, weil ſie auch uͤberdem von dieſer Gnade ganz abhan-
gen muͤſſen, und aus ihrem Beutel nur ſehr geringe Beſoldung bekommen.

Die Jorikis haben auch noch einen beſondern Rang unter ſich, der durch die or-
dentlichen und Hauptgeſchaͤfte eines jeden vorzuͤglich beſtimt wird. Der vornehmſte zu
Nangaſacki iſt der Kiriſtan Bugjioo d. i. der Chriſtenfiſkal oder Jnquiſitor, deſſen
Departement die fernere voͤllige Ausrottung des Chriſtenthums iſt. Die Beſoldung der
Jorikis zu Nangaſacki iſt ſo gering, daß einige nur 100 Taels das Jahr nebſt freier Ta-
fel und einem Ehrenkleide bekommen. Sie ſind daher kaum im Stande, die fuͤr einen
Joriki nothwendigen Bedienten zu halten. Dieſe ſind ein Pickfuͤhrer, ein Traͤger des
großen Schwerdts, ein Schuhe-oder Sohlentraͤger. Noch weniger ſind ſie alſo im Stande,
eine Familie zu unterhalten. Sie bedienen ſich daher oft, wenn ſie auf Commiſſionen geſchikt
werden, der Hausbedienten ihres Gouverneurs und halten es bei dieſem ihrem Herrn ge-
meiniglich nicht lange aus.

Die Dooſin ſind die Gehuͤlfen der Joriki und werden von dieſen und von den
Gouverneurs in kleinern Vorfaͤllen abgeſandt und gebraucht, z. B. als Wachthaber auf
Schiffen, Junken, und Geleitſchiffen, beſonders auch auf den vorher erwaͤhnten Wacht-
ſchiffen. Sie werden hier theils als Officiers, und theils als wirkliche Soldaten gebraucht,
die gemeiniglich den erſten Angrif auf den Feind wagen muͤſſen. Man gebraucht ſie ſogar
als Haͤſcher, und als ſolche ſind ſie beſtaͤndig mit einem duͤnnen aber ſtarken Strik verſehen.
Jhre Beſoldung ſol, auſſer freier Koſt, nur 50 Tael betragen, wovon ſie auch noch einen
Knecht halten muͤſſen.

Denen
C 2
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[19/0033] Zweit. Kap. Von der innern Regierung der Stadt Nangaſacki. Bugjio nur ein hoher kaiſerlicher Bedienter und vom Monarchen ſelbſt ernanter Commiſſarius. Der Joriki eigentliche Bedienung iſt hier und an allen Hoͤfen des Reichs, daß ſie ihren Herrn mit Rath und Verſtand, auch als thaͤtige Werkzeuge in Ausuͤbung ihres Amts auſſer dem Hauſe und in Verſchickungen dienen. Sie thun dieſes theils als Mili- taͤrofficiers bei allen Kriegsvorfaͤllen und als Civilbediente bei Jnquiſitionen, gerichtlichen Exekutionen, auch bei Geſandſchaften und allen Geſchaͤften von einiger Wichtigkeit, wo ſie allemal ihren Herrn repraͤſentiren, und durch ſein Anſehn handeln. Sie ſind bei die- ſen Commiſſionen auch immer von verſchiednen Doſen d. i. Wachtbedienten, Staatsknech- ten, begleitet, die zu Ausrichtung ihrer Befehle gebraucht werden. Hier in Nangaſacki werden dieſe Herren auch noch auſſerdem zu ſolchen Dienſten gebraucht, die ſie ihrem ho- hen kriegeriſchen Adel nicht anſtaͤndig halten. So muͤſſen ſie z. B. die Aufſicht und Bewa- chung der Fremden uͤbernehmen, ihre Guͤter bewahren, und bei deren Verkauf, auch bei dem Ein-und Ausladen der Schiffe zugegen ſeyn. Sie ſind mit dieſer Behandlung ſehr unzu- frieden, und Leute von hohem Adel und edelmuͤthiger Denkungsart wollen bei den hieſigen Gouverneurs keine Dienſte nehmen, weil ſie auch uͤberdem von dieſer Gnade ganz abhan- gen muͤſſen, und aus ihrem Beutel nur ſehr geringe Beſoldung bekommen. Die Jorikis haben auch noch einen beſondern Rang unter ſich, der durch die or- dentlichen und Hauptgeſchaͤfte eines jeden vorzuͤglich beſtimt wird. Der vornehmſte zu Nangaſacki iſt der Kiriſtan Bugjioo d. i. der Chriſtenfiſkal oder Jnquiſitor, deſſen Departement die fernere voͤllige Ausrottung des Chriſtenthums iſt. Die Beſoldung der Jorikis zu Nangaſacki iſt ſo gering, daß einige nur 100 Taels das Jahr nebſt freier Ta- fel und einem Ehrenkleide bekommen. Sie ſind daher kaum im Stande, die fuͤr einen Joriki nothwendigen Bedienten zu halten. Dieſe ſind ein Pickfuͤhrer, ein Traͤger des großen Schwerdts, ein Schuhe-oder Sohlentraͤger. Noch weniger ſind ſie alſo im Stande, eine Familie zu unterhalten. Sie bedienen ſich daher oft, wenn ſie auf Commiſſionen geſchikt werden, der Hausbedienten ihres Gouverneurs und halten es bei dieſem ihrem Herrn ge- meiniglich nicht lange aus. Die Dooſin ſind die Gehuͤlfen der Joriki und werden von dieſen und von den Gouverneurs in kleinern Vorfaͤllen abgeſandt und gebraucht, z. B. als Wachthaber auf Schiffen, Junken, und Geleitſchiffen, beſonders auch auf den vorher erwaͤhnten Wacht- ſchiffen. Sie werden hier theils als Officiers, und theils als wirkliche Soldaten gebraucht, die gemeiniglich den erſten Angrif auf den Feind wagen muͤſſen. Man gebraucht ſie ſogar als Haͤſcher, und als ſolche ſind ſie beſtaͤndig mit einem duͤnnen aber ſtarken Strik verſehen. Jhre Beſoldung ſol, auſſer freier Koſt, nur 50 Tael betragen, wovon ſie auch noch einen Knecht halten muͤſſen. Denen C 2

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Zitationshilfe: Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/33>, abgerufen am 21.11.2024.