Drittes Kapitel. Von der Polizei-Aufsicht über die Gassen von Nan- gasacki und ihre Einwohner, auch von der Regierung des umlie- genden platten Landes.
Nach den bisher beschriebnen algemeinen Regierungsanstalten der ganzen Stadt folgen nun die besondern über einzelne Gassen, welche zu ausnehmender Einschränkung der Bürger, aber auch zu großer Erleichterung der Oberaufseher der Stadt gereicht. Hierzu sind nun in jeder Gasse folgende besondre Bediente und Magistratspersonen bestelt:
Ein Ottona oder Gassenmeister ist das Haupt oder Bürgermeister einer Gasse, worin er vor Feuer, Wachten und Ausübung der hohen Befehle der Obern sorgt, genaue Verzeichnisse und Register von allen hält, die geboren werden, sterben, heirathen, aus- reisen, wegziehen, ankommen, nebst ihren Namen, Geburt, Religion, Nahrung u. s. w. Er verhört und schlichtet die gemeinen altäglichen Vorfälle und Streitigkeiten; straft leichte Verbrechen mit Fesseln und Gefängniß, lässet die Uebelthäter durch dazu bestelte Diener in seinem Bezirke greifen und hält sie im Arrest bis zur Entscheidung der höheren Obrigkeit, der er alle peinliche Sachen übergiebt und andere Begebenheiten von Wichtigkeit meldet, wobei er auch alles, was in seiner Gasse vorfält, verantworten mus.
Es wird ein solcher Gassenmeister in jeder Gasse von den Eingesessenen durch alge- meine Stimmen vermittelst verschlossener Zettel aus ihnen selbst erwählt: nach Eröfnung der Zettel werden diejenigen Namen, welche die meisten Stimmen haben, durch den Nen- giosi dem Stathalter mit einer demüthigen Bitschrift übergeben, um einem derselben die Regierung der Straße zu verleihen.
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Drittes Kapitel. Von der Polizei-Aufſicht uͤber die Gaſſen von Nan- gaſacki und ihre Einwohner, auch von der Regierung des umlie- genden platten Landes.
Nach den bisher beſchriebnen algemeinen Regierungsanſtalten der ganzen Stadt folgen nun die beſondern uͤber einzelne Gaſſen, welche zu ausnehmender Einſchraͤnkung der Buͤrger, aber auch zu großer Erleichterung der Oberaufſeher der Stadt gereicht. Hierzu ſind nun in jeder Gaſſe folgende beſondre Bediente und Magiſtratsperſonen beſtelt:
Ein Ottona oder Gaſſenmeiſter iſt das Haupt oder Buͤrgermeiſter einer Gaſſe, worin er vor Feuer, Wachten und Ausuͤbung der hohen Befehle der Obern ſorgt, genaue Verzeichniſſe und Regiſter von allen haͤlt, die geboren werden, ſterben, heirathen, aus- reiſen, wegziehen, ankommen, nebſt ihren Namen, Geburt, Religion, Nahrung u. ſ. w. Er verhoͤrt und ſchlichtet die gemeinen altaͤglichen Vorfaͤlle und Streitigkeiten; ſtraft leichte Verbrechen mit Feſſeln und Gefaͤngniß, laͤſſet die Uebelthaͤter durch dazu beſtelte Diener in ſeinem Bezirke greifen und haͤlt ſie im Arreſt bis zur Entſcheidung der hoͤheren Obrigkeit, der er alle peinliche Sachen uͤbergiebt und andere Begebenheiten von Wichtigkeit meldet, wobei er auch alles, was in ſeiner Gaſſe vorfaͤlt, verantworten mus.
Es wird ein ſolcher Gaſſenmeiſter in jeder Gaſſe von den Eingeſeſſenen durch alge- meine Stimmen vermittelſt verſchloſſener Zettel aus ihnen ſelbſt erwaͤhlt: nach Eroͤfnung der Zettel werden diejenigen Namen, welche die meiſten Stimmen haben, durch den Nen- gioſi dem Stathalter mit einer demuͤthigen Bitſchrift uͤbergeben, um einem derſelben die Regierung der Straße zu verleihen.
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Drittes Kapitel.
Von der Polizei-Aufſicht uͤber die Gaſſen von Nan-
gaſacki und ihre Einwohner, auch von der Regierung des umlie-
genden platten Landes.
Nach den bisher beſchriebnen algemeinen Regierungsanſtalten der ganzen Stadt folgen
nun die beſondern uͤber einzelne Gaſſen, welche zu ausnehmender Einſchraͤnkung der
Buͤrger, aber auch zu großer Erleichterung der Oberaufſeher der Stadt gereicht.
Hierzu ſind nun in jeder Gaſſe folgende beſondre Bediente und Magiſtratsperſonen beſtelt:
Ein Ottona oder Gaſſenmeiſter iſt das Haupt oder Buͤrgermeiſter einer Gaſſe,
worin er vor Feuer, Wachten und Ausuͤbung der hohen Befehle der Obern ſorgt, genaue
Verzeichniſſe und Regiſter von allen haͤlt, die geboren werden, ſterben, heirathen, aus-
reiſen, wegziehen, ankommen, nebſt ihren Namen, Geburt, Religion, Nahrung u. ſ. w.
Er verhoͤrt und ſchlichtet die gemeinen altaͤglichen Vorfaͤlle und Streitigkeiten; ſtraft leichte
Verbrechen mit Feſſeln und Gefaͤngniß, laͤſſet die Uebelthaͤter durch dazu beſtelte Diener in
ſeinem Bezirke greifen und haͤlt ſie im Arreſt bis zur Entſcheidung der hoͤheren Obrigkeit,
der er alle peinliche Sachen uͤbergiebt und andere Begebenheiten von Wichtigkeit meldet,
wobei er auch alles, was in ſeiner Gaſſe vorfaͤlt, verantworten mus.
Es wird ein ſolcher Gaſſenmeiſter in jeder Gaſſe von den Eingeſeſſenen durch alge-
meine Stimmen vermittelſt verſchloſſener Zettel aus ihnen ſelbſt erwaͤhlt: nach Eroͤfnung
der Zettel werden diejenigen Namen, welche die meiſten Stimmen haben, durch den Nen-
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Kaempfer, Engelbert: Geschichte und Beschreibung von Japan. Hrsg. v. Christian Wilhelm von Dohm. Bd. 2. Lemgo, 1779, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kaempfer_japan02_1779/43>, abgerufen am 21.11.2024.
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