Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.renden Herren vnd Landesvater behalten hat: Wer wil vns arme betrübte Vnterthanen dann verdencken / vnnd es vns zum ergesten außlegen / vnd vbel deuten / da wir in vnverhofftem / gegenwertigem / leidlichen Betrübnis / vnd kleglichem Zustandt auch vnsere klage führen / da der Allmechtige GOtt nach seinem vns verborgenem Rath vnd Wollgefallen den weylandt Hochwirdigen / Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herren Henricum Julium / Postulirten Bischoffen zu Halberstadt / vnd Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnseren frommen gewesenen angebornen Erb vnd Landesfürsten / ausserhalb Landes vns entrücket / vnnd durch den zeitlichen Todt entzogen vnd genommen hat / durch welchen jämmerlichen / plötzlichen vnnd betrübten Fall / vns auch allerseits ein hartes / Ach / Ach leider / Gott im hohen Himmel sey es geklaget / ein gar hartes ist erzeiget. Im löblichen berümbten Hause Braunschweig sein bißhero zwey par Brüder am Leben gewesen / alß nemblich / vnser verstorbener Herr / Herr Henricus Julius / Christmilder gedechtnis. Philippus Sigismundus / Postulirter Bischoff dero Stifft Osnabrück vnd Verden / Thumprobst zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg. Joachim Carl / Thumprobst hoher Stifft Straßburgk / vnd Julius Augustus / Thumprobst des Stifftes S. Blasij in Braunschweig / vnd Abten zum Michelstein. Diese zwey par Brüder aber sind gewesen / nicht allein leibliche / sonderen auch hertzliche Gebrüdere / die Psal. 133. Syr. 25.einig gelebt / darob Gott vnd Menschen / wie David im 133. Psalm sagt / vnd Syr. im 25. Cap. ein Wollgefallen gehabt / welche auch einem anderen Trew vnd Holt / biß in den todt gewesen / vnd nicht allein in Brieffen zugeschrieben / sondern renden Herren vnd Landesvater behalten hat: Wer wil vns arme betrübte Vnterthanen dann verdencken / vnnd es vns zum ergesten außlegen / vnd vbel deuten / da wir in vnverhofftem / gegenwertigem / leidlichẽ Betrübnis / vnd kleglichem Zustandt auch vnsere klage führen / da der Allmechtige GOtt nach seinem vns verborgenem Rath vnd Wollgefallen den weylandt Hochwirdigen / Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herren Henricum Julium / Postulirten Bischoffen zu Halberstadt / vnd Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnseren frommen gewesenen angebornen Erb vnd Landesfürsten / ausserhalb Landes vns entrücket / vnnd durch den zeitlichen Todt entzogen vnd genommen hat / durch welchen jämmerlichen / plötzlichen vnnd betrübten Fall / vns auch allerseits ein hartes / Ach / Ach leider / Gott im hohen Himmel sey es geklaget / ein gar hartes ist erzeiget. Im löblichen berümbten Hause Braunschweig sein bißhero zwey par Brüder am Leben gewesen / alß nemblich / vnser verstorbener Herr / Herr Henricus Julius / Christmilder gedechtnis. Philippus Sigismundus / Postulirter Bischoff dero Stifft Osnabrück vnd Verden / Thumprobst zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg. Joachim Carl / Thumprobst hoher Stifft Straßburgk / vnd Julius Augustus / Thumprobst des Stifftes S. Blasij in Braunschweig / vnd Abten zum Michelstein. Diese zwey par Brüder aber sind gewesen / nicht allein leibliche / sonderen auch hertzliche Gebrüdere / die Psal. 133. Syr. 25.einig gelebt / darob Gott vnd Menschen / wie David im 133. Psalm sagt / vnd Syr. im 25. 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Im löblichen berümbten Hause Braunschweig sein bißhero zwey par Brüder am Leben gewesen / alß nemblich / vnser verstorbener Herr / Herr Henricus Julius / Christmilder gedechtnis. Philippus Sigismundus / Postulirter Bischoff dero Stifft Osnabrück vnd Verden / Thumprobst zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg. Joachim Carl / Thumprobst hoher Stifft Straßburgk / vnd Julius Augustus / Thumprobst des Stifftes S. Blasij in Braunschweig / vnd Abten zum Michelstein. Diese zwey par Brüder aber sind gewesen / nicht allein leibliche / sonderen auch hertzliche Gebrüdere / die <note place="left">Psal. 133. Syr. 25.</note>einig gelebt / darob Gott vnd Menschen / wie David im 133. Psalm sagt / vnd Syr. im 25. Cap. ein Wollgefallen gehabt / welche auch einem anderen Trew vnd Holt / biß in den todt gewesen / vnd nicht allein in Brieffen zugeschrieben / sondern </p> </div> </body> </text> </TEI> [0024]
renden Herren vnd Landesvater behalten hat: Wer wil vns arme betrübte Vnterthanen dann verdencken / vnnd es vns zum ergesten außlegen / vnd vbel deuten / da wir in vnverhofftem / gegenwertigem / leidlichẽ Betrübnis / vnd kleglichem Zustandt auch vnsere klage führen / da der Allmechtige GOtt nach seinem vns verborgenem Rath vnd Wollgefallen den weylandt Hochwirdigen / Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herren Henricum Julium / Postulirten Bischoffen zu Halberstadt / vnd Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnseren frommen gewesenen angebornen Erb vnd Landesfürsten / ausserhalb Landes vns entrücket / vnnd durch den zeitlichen Todt entzogen vnd genommen hat / durch welchen jämmerlichen / plötzlichen vnnd betrübten Fall / vns auch allerseits ein hartes / Ach / Ach leider / Gott im hohen Himmel sey es geklaget / ein gar hartes ist erzeiget. Im löblichen berümbten Hause Braunschweig sein bißhero zwey par Brüder am Leben gewesen / alß nemblich / vnser verstorbener Herr / Herr Henricus Julius / Christmilder gedechtnis. Philippus Sigismundus / Postulirter Bischoff dero Stifft Osnabrück vnd Verden / Thumprobst zu Halberstadt / vnnd Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg. Joachim Carl / Thumprobst hoher Stifft Straßburgk / vnd Julius Augustus / Thumprobst des Stifftes S. Blasij in Braunschweig / vnd Abten zum Michelstein. Diese zwey par Brüder aber sind gewesen / nicht allein leibliche / sonderen auch hertzliche Gebrüdere / die einig gelebt / darob Gott vnd Menschen / wie David im 133. Psalm sagt / vnd Syr. im 25. Cap. ein Wollgefallen gehabt / welche auch einem anderen Trew vnd Holt / biß in den todt gewesen / vnd nicht allein in Brieffen zugeschrieben / sondern
Psal. 133. Syr. 25.
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