Kale, Jacob: Eine Christliche Leichpredigt/ Am tage der Begrebniß/ des weylandt Hochwirdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrichen Julij/ Postulierten Bischoff zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. : Welcher in der Königlichen alten Heuptstadt Prage Anno 1613. am 20. Julij ... entschlaffen. Goslar, 1613.darüber wir billich widerumb Trost zuschepffen / vnd vber den schätzen Göttlicher güte vns hochlich zuerfrewen haben. Denn da tröstet Gott mit Worten nicht allein / sondern wircklich vnd mit der That selbesten. Denn nach tödtlichem Abgang vnsers seligen Landesfürsten vnd Herren / Herrn Henrici Julij / hat vns Gott noch vbrig vnd am Leben gelassen / (Helffe Gott lange zeit) den auch Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herrn Friederich Vlrich / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnseren allerseits gnedigen Landesfürsten vnd angebornen Herren / welcher albereit die Regierunge angetreten / vnd den 3. Decembris auff dem Bergwercke sich wil schweren vnd hüldigen lassen / vnd hinfort vnser aller Heupt / vnd gnediger Landesfürst vnd Herr sein wird. So sind von vorstorbenem vnserem seligen Landesfürsten noch vbrig vnd nachgelassen / ohne den nun mehr Regierenden Herren / Friderich Vlrichen / drey Fürstliche Brüder vnd Herren pflentzlein / etliche schon albereit auch mit feinen Fürstlichen tugenden außgerüstet / die nun hernacher wachsen / vnd also beyderseits jhres seligen Herren Vaters vnd Regierenden Herren Bruders heut oder morgen / (Welches aber Gott lange in gnaden verhüten wolle) nicht allein an Landt vnd Leuten / oder zeitlicher verlassenschafft Erben / sondern auch / vnd viel mehr an allen Fürstlichen vnd Löblichen Tugenden vnd thaten Succeßores vnd Nachkömlinge sein vnd bleiben werden. Ich wil geschweigen deß verstorbenen seligen Landesfürsten Herren Brüder / die im ersten Stücke mit Namen genennet. Sehet / also grünet Gott lob / der Cederbaum des hochlöblichen Hauses Braunschweig / vnd seine Este breiten sich noch zimlich weit aus. darüber wir billich widerumb Trost zuschepffen / vnd vber den schätzen Göttlicher güte vns hochlich zuerfrewen haben. Denn da tröstet Gott mit Worten nicht allein / sondern wircklich vnd mit der That selbesten. Denn nach tödtlichem Abgang vnsers seligen Landesfürsten vnd Herren / Herrn Henrici Julij / hat vns Gott noch vbrig vnd am Leben gelassen / (Helffe Gott lange zeit) den auch Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herrn Friederich Vlrich / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnseren allerseits gnedigen Landesfürsten vnd angebornen Herren / welcher albereit die Regierunge angetreten / vnd den 3. Decembris auff dem Bergwercke sich wil schweren vnd hüldigen lassen / vnd hinfort vnser aller Heupt / vnd gnediger Landesfürst vnd Herr sein wird. So sind von vorstorbenem vnserem seligen Landesfürsten noch vbrig vnd nachgelassen / ohne den nun mehr Regierenden Herren / Friderich Vlrichen / drey Fürstliche Brüder vnd Herren pflentzlein / etliche schon albereit auch mit feinen Fürstlichen tugenden außgerüstet / die nun hernacher wachsen / vnd also beyderseits jhres seligen Herren Vaters vnd Regierenden Herren Bruders heut oder morgen / (Welches aber Gott lange in gnaden verhüten wolle) nicht allein an Landt vnd Leuten / oder zeitlicher verlassenschafft Erben / sondern auch / vnd viel mehr an allen Fürstlichen vnd Löblichen Tugenden vnd thaten Succeßores vnd Nachkömlinge sein vnd bleiben werden. Ich wil geschweigen deß verstorbenen seligen Landesfürsten Herren Brüder / die im ersten Stücke mit Namen genennet. 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darüber wir billich widerumb Trost zuschepffen / vnd vber den schätzen Göttlicher güte vns hochlich zuerfrewen haben. Denn da tröstet Gott mit Worten nicht allein / sondern wircklich vnd mit der That selbesten. Denn nach tödtlichem Abgang vnsers seligen Landesfürsten vnd Herren / Herrn Henrici Julij / hat vns Gott noch vbrig vnd am Leben gelassen / (Helffe Gott lange zeit) den auch Durchleuchtigen / Hochgebornen Fürsten vnd Herren / Herrn Friederich Vlrich / Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg / vnseren allerseits gnedigen Landesfürsten vnd angebornen Herren / welcher albereit die Regierunge angetreten / vnd den 3. Decembris auff dem Bergwercke sich wil schweren vnd hüldigen lassen / vnd hinfort vnser aller Heupt / vnd gnediger Landesfürst vnd Herr sein wird.
So sind von vorstorbenem vnserem seligen Landesfürsten noch vbrig vnd nachgelassen / ohne den nun mehr Regierenden Herren / Friderich Vlrichen / drey Fürstliche Brüder vnd Herren pflentzlein / etliche schon albereit auch mit feinen Fürstlichen tugenden außgerüstet / die nun hernacher wachsen / vnd also beyderseits jhres seligen Herren Vaters vnd Regierenden Herren Bruders heut oder morgen / (Welches aber Gott lange in gnaden verhüten wolle) nicht allein an Landt vnd Leuten / oder zeitlicher verlassenschafft Erben / sondern auch / vnd viel mehr an allen Fürstlichen vnd Löblichen Tugenden vnd thaten Succeßores vnd Nachkömlinge sein vnd bleiben werden. Ich wil geschweigen deß verstorbenen seligen Landesfürsten Herren Brüder / die im ersten Stücke mit Namen genennet. Sehet / also grünet Gott lob / der Cederbaum des hochlöblichen Hauses Braunschweig / vnd seine Este breiten sich noch zimlich weit aus.
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