Kant, Immanuel: Critik der practischen Vernunft. Riga, 1788.eines Gegenstandes der reinen pract. Vernunft. sen die Handlungen, einerseits zwar unter einem Ge-setze, das kein Naturgesetz, sondern ein Gesetz der Frey- heit ist, folglich zu dem Verhalten intelligibeler Wesen, andererseits aber doch auch, als Begebenheiten in der Sinnenwelt, zu den Erscheinungen gehören, so werden die Bestimmungen einer practischen Vernunft nur in Beziehung auf die letztere, folglich zwar den Catego- rien des Verstandes gemäß, aber nicht in der Absicht eines theoretischen Gebrauchs desselben, um das Man- nigfaltige der (sinnlichen) Anschauung unter ein Be- wußtseyn a priori zu bringen, sondern nur um das Mannigfaltige der Begehrungen, der Einheit des Bewußtseyns einer im moralischen Gesetze gebietenden practischen Vernunft, oder eines reinen Willens a priori zu unterwerfen, Statt haben können. Diese Categorien der Freyheit, denn so wollen liegen H 2
eines Gegenſtandes der reinen pract. Vernunft. ſen die Handlungen, einerſeits zwar unter einem Ge-ſetze, das kein Naturgeſetz, ſondern ein Geſetz der Frey- heit iſt, folglich zu dem Verhalten intelligibeler Weſen, andererſeits aber doch auch, als Begebenheiten in der Sinnenwelt, zu den Erſcheinungen gehoͤren, ſo werden die Beſtimmungen einer practiſchen Vernunft nur in Beziehung auf die letztere, folglich zwar den Catego- rien des Verſtandes gemaͤß, aber nicht in der Abſicht eines theoretiſchen Gebrauchs deſſelben, um das Man- nigfaltige der (ſinnlichen) Anſchauung unter ein Be- wußtſeyn a priori zu bringen, ſondern nur um das Mannigfaltige der Begehrungen, der Einheit des Bewußtſeyns einer im moraliſchen Geſetze gebietenden practiſchen Vernunft, oder eines reinen Willens a priori zu unterwerfen, Statt haben koͤnnen. Dieſe Categorien der Freyheit, denn ſo wollen liegen H 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0123" n="115"/><fw place="top" type="header">eines Gegenſtandes der reinen pract. Vernunft.</fw><lb/> ſen die Handlungen, <hi rendition="#fr">einerſeits</hi> zwar unter einem Ge-<lb/> ſetze, das kein Naturgeſetz, ſondern ein Geſetz der Frey-<lb/> heit iſt, folglich zu dem Verhalten intelligibeler Weſen,<lb/><hi rendition="#fr">andererſeits</hi> aber doch auch, als Begebenheiten in der<lb/> Sinnenwelt, zu den Erſcheinungen gehoͤren, ſo werden<lb/> die Beſtimmungen einer practiſchen Vernunft nur in<lb/> Beziehung auf die letztere, folglich zwar den Catego-<lb/> rien des Verſtandes gemaͤß, aber nicht in der Abſicht<lb/> eines theoretiſchen Gebrauchs deſſelben, um das Man-<lb/> nigfaltige der (ſinnlichen) <hi rendition="#fr">Anſchauung</hi> unter ein Be-<lb/> wußtſeyn <hi rendition="#aq">a priori</hi> zu bringen, ſondern nur um das<lb/> Mannigfaltige der <hi rendition="#fr">Begehrungen,</hi> der Einheit des<lb/> Bewußtſeyns einer im moraliſchen Geſetze gebietenden<lb/> practiſchen Vernunft, oder eines reinen Willens <hi rendition="#aq">a priori</hi><lb/> zu unterwerfen, Statt haben koͤnnen.</p><lb/> <p>Dieſe <hi rendition="#fr">Categorien der Freyheit,</hi> denn ſo wollen<lb/> wir ſie, ſtatt jener theoretiſchen Begriffe, als Catego-<lb/> rien der Natur benennen, haben einen augenſcheinlichen<lb/> Vorzug vor den letzteren, daß, da dieſe nur Gedanken-<lb/> formen ſind, welche nur unbeſtimmt Objecte uͤberhaupt<lb/> fuͤr jede uns moͤgliche Anſchauung durch allgemeine Be-<lb/> griffe bezeichnen, dieſe hingegen, da ſie auf die Beſtim-<lb/> mung einer <hi rendition="#fr">freyen Willkuͤhr</hi> gehen, (der zwar keine<lb/> Anſchauung, voͤllig correſpondirend, gegeben werden<lb/> kann, die aber, welches bey keinen Begriffen des theo-<lb/> retiſchen Gebrauchs unſeres Erkenntnißvermoͤgens ſtatt-<lb/> findet, ein reines practiſches Geſetz <hi rendition="#aq">a priori</hi> zum Grunde<lb/> <fw place="bottom" type="sig">H 2</fw><fw place="bottom" type="catch">liegen</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [115/0123]
eines Gegenſtandes der reinen pract. Vernunft.
ſen die Handlungen, einerſeits zwar unter einem Ge-
ſetze, das kein Naturgeſetz, ſondern ein Geſetz der Frey-
heit iſt, folglich zu dem Verhalten intelligibeler Weſen,
andererſeits aber doch auch, als Begebenheiten in der
Sinnenwelt, zu den Erſcheinungen gehoͤren, ſo werden
die Beſtimmungen einer practiſchen Vernunft nur in
Beziehung auf die letztere, folglich zwar den Catego-
rien des Verſtandes gemaͤß, aber nicht in der Abſicht
eines theoretiſchen Gebrauchs deſſelben, um das Man-
nigfaltige der (ſinnlichen) Anſchauung unter ein Be-
wußtſeyn a priori zu bringen, ſondern nur um das
Mannigfaltige der Begehrungen, der Einheit des
Bewußtſeyns einer im moraliſchen Geſetze gebietenden
practiſchen Vernunft, oder eines reinen Willens a priori
zu unterwerfen, Statt haben koͤnnen.
Dieſe Categorien der Freyheit, denn ſo wollen
wir ſie, ſtatt jener theoretiſchen Begriffe, als Catego-
rien der Natur benennen, haben einen augenſcheinlichen
Vorzug vor den letzteren, daß, da dieſe nur Gedanken-
formen ſind, welche nur unbeſtimmt Objecte uͤberhaupt
fuͤr jede uns moͤgliche Anſchauung durch allgemeine Be-
griffe bezeichnen, dieſe hingegen, da ſie auf die Beſtim-
mung einer freyen Willkuͤhr gehen, (der zwar keine
Anſchauung, voͤllig correſpondirend, gegeben werden
kann, die aber, welches bey keinen Begriffen des theo-
retiſchen Gebrauchs unſeres Erkenntnißvermoͤgens ſtatt-
findet, ein reines practiſches Geſetz a priori zum Grunde
liegen
H 2
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |