Kant, Immanuel: Critik der practischen Vernunft. Riga, 1788.I. Th. I. B. II. Hauptst. Von dem Begriffe liegen hat,) als practische Elementarbegriffe statt derForm der Anschauung (Raum und Zeit), die nicht in der Vernunft selbst liegt, sondern anderwerts, nemlich von der Sinnlichkeit, hergenommen werden muß, die Form eines reinen Willens in ihr, mithin dem Den- kungsvermögen selbst, als gegeben zum Grunde liegen haben; dadurch es denn geschieht, daß, da es in allen Vorschriften der reinen practischen Vernunft nur um die Willensbestimmung, nicht um die Naturbedin- gungen (des practischen Vermögens) der Ausführung seiner Absicht zu thun ist, die practischen Begriffe a priori in Beziehung auf das oberste Princip der Freyheit so- gleich Erkenntnisse werden und nicht auf Anschauungen warten dürfen, um Bedeutung zu bekommen, und zwar aus diesem merkwürdigen Grunde, weil sie die Wirklichkeit dessen, worauf sie sich beziehen, (die Wil- lensgesinnung) selbst hervorbringen, welches gar nicht die Sache theoretischer Begriffe ist. Nur muß man wohl bemerken, daß diese Categorien nur die practische Vernunft überhaupt angehen, und so in ihrer Ordnung, von den moralisch noch unbestimmten, und sinnlich- bedingten, zu denen, die, sinnlich-unbedingt, blos durchs moralische Gesetz bestimmt sind, fortgehen. Tafel
I. Th. I. B. II. Hauptſt. Von dem Begriffe liegen hat,) als practiſche Elementarbegriffe ſtatt derForm der Anſchauung (Raum und Zeit), die nicht in der Vernunft ſelbſt liegt, ſondern anderwerts, nemlich von der Sinnlichkeit, hergenommen werden muß, die Form eines reinen Willens in ihr, mithin dem Den- kungsvermoͤgen ſelbſt, als gegeben zum Grunde liegen haben; dadurch es denn geſchieht, daß, da es in allen Vorſchriften der reinen practiſchen Vernunft nur um die Willensbeſtimmung, nicht um die Naturbedin- gungen (des practiſchen Vermoͤgens) der Ausfuͤhrung ſeiner Abſicht zu thun iſt, die practiſchen Begriffe a priori in Beziehung auf das oberſte Princip der Freyheit ſo- gleich Erkenntniſſe werden und nicht auf Anſchauungen warten duͤrfen, um Bedeutung zu bekommen, und zwar aus dieſem merkwuͤrdigen Grunde, weil ſie die Wirklichkeit deſſen, worauf ſie ſich beziehen, (die Wil- lensgeſinnung) ſelbſt hervorbringen, welches gar nicht die Sache theoretiſcher Begriffe iſt. Nur muß man wohl bemerken, daß dieſe Categorien nur die practiſche Vernunft uͤberhaupt angehen, und ſo in ihrer Ordnung, von den moraliſch noch unbeſtimmten, und ſinnlich- bedingten, zu denen, die, ſinnlich-unbedingt, blos durchs moraliſche Geſetz beſtimmt ſind, fortgehen. Tafel
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I. Th. I. B. II. Hauptſt. Von dem Begriffe
liegen hat,) als practiſche Elementarbegriffe ſtatt der
Form der Anſchauung (Raum und Zeit), die nicht in
der Vernunft ſelbſt liegt, ſondern anderwerts, nemlich
von der Sinnlichkeit, hergenommen werden muß, die
Form eines reinen Willens in ihr, mithin dem Den-
kungsvermoͤgen ſelbſt, als gegeben zum Grunde liegen
haben; dadurch es denn geſchieht, daß, da es in allen
Vorſchriften der reinen practiſchen Vernunft nur um
die Willensbeſtimmung, nicht um die Naturbedin-
gungen (des practiſchen Vermoͤgens) der Ausfuͤhrung
ſeiner Abſicht zu thun iſt, die practiſchen Begriffe a priori
in Beziehung auf das oberſte Princip der Freyheit ſo-
gleich Erkenntniſſe werden und nicht auf Anſchauungen
warten duͤrfen, um Bedeutung zu bekommen, und
zwar aus dieſem merkwuͤrdigen Grunde, weil ſie die
Wirklichkeit deſſen, worauf ſie ſich beziehen, (die Wil-
lensgeſinnung) ſelbſt hervorbringen, welches gar nicht
die Sache theoretiſcher Begriffe iſt. Nur muß man
wohl bemerken, daß dieſe Categorien nur die practiſche
Vernunft uͤberhaupt angehen, und ſo in ihrer Ordnung,
von den moraliſch noch unbeſtimmten, und ſinnlich-
bedingten, zu denen, die, ſinnlich-unbedingt, blos durchs
moraliſche Geſetz beſtimmt ſind, fortgehen.
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