welche Eigenschaften zusammen verbunden die der Menschheit angemessene Geselligkeit ausmachen, wo- durch sie sich von der thierischen Eingeschränktheit un- terscheidet. Das Zeitalter sowohl, als die Völker, in welchen der rege Trieb zur gesetzlichen Geselligkeit, wodurch ein Volk ein dauerndes gemeines Wesen aus- macht, mit den großen Schwierigkeiten rang, welche die schwere Aufgabe, Freyheit (und also auch Gleich- heit) mit einem Zwange (mehr der Achtung und Unter- werfung aus Pflicht als Furcht) zu vereinigen, umgeben, ein solches Zeitalter und ein solches Volk mußte die Kunst der wechselseitigen Mittheilung der Jdeen des aus- gebildetesten Theils mit dem roheren, die Abstimmung der Erweiterung und Verfeinerung der ersteren zur na- türlichen Einfalt und Originalität der letzteren und auf diese Art dasjenige Mittel zwischen der höheren Cultur und der genugsamen Natur zuerst erfinden, welches den richtigen, nach keinen allgemeinen Regeln anzugebenden Maasstab auch für den Geschmack, als allgemeinen Menschensinn, ausmacht.
Schwerlich wird ein späteres Zeitalter jene Muster entbehrlich machen; weil es der Natur immer weniger nahe seyn wird und sich zuletzt, ohne bleibende Beyspiele von ihr zu haben, kaum einen Begrif von der glücklichen Vereinigung des gesetzlichen Zwanges der höchsten Cul- tur mit der Kraft und Richtigkeit der ihren eigenen
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I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
welche Eigenſchaften zuſammen verbunden die der Menſchheit angemeſſene Geſelligkeit ausmachen, wo- durch ſie ſich von der thieriſchen Eingeſchraͤnktheit un- terſcheidet. Das Zeitalter ſowohl, als die Voͤlker, in welchen der rege Trieb zur geſetzlichen Geſelligkeit, wodurch ein Volk ein dauerndes gemeines Weſen aus- macht, mit den großen Schwierigkeiten rang, welche die ſchwere Aufgabe, Freyheit (und alſo auch Gleich- heit) mit einem Zwange (mehr der Achtung und Unter- werfung aus Pflicht als Furcht) zu vereinigen, umgeben, ein ſolches Zeitalter und ein ſolches Volk mußte die Kunſt der wechſelſeitigen Mittheilung der Jdeen des aus- gebildeteſten Theils mit dem roheren, die Abſtimmung der Erweiterung und Verfeinerung der erſteren zur na- tuͤrlichen Einfalt und Originalitaͤt der letzteren und auf dieſe Art dasjenige Mittel zwiſchen der hoͤheren Cultur und der genugſamen Natur zuerſt erfinden, welches den richtigen, nach keinen allgemeinen Regeln anzugebenden Maasſtab auch fuͤr den Geſchmack, als allgemeinen Menſchenſinn, ausmacht.
Schwerlich wird ein ſpaͤteres Zeitalter jene Muſter entbehrlich machen; weil es der Natur immer weniger nahe ſeyn wird und ſich zuletzt, ohne bleibende Beyſpiele von ihr zu haben, kaum einen Begrif von der gluͤcklichen Vereinigung des geſetzlichen Zwanges der hoͤchſten Cul- tur mit der Kraft und Richtigkeit der ihren eigenen
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I. Th. Critik der aͤſthetiſchen Urtheilskraft.
welche Eigenſchaften zuſammen verbunden die der
Menſchheit angemeſſene Geſelligkeit ausmachen, wo-
durch ſie ſich von der thieriſchen Eingeſchraͤnktheit un-
terſcheidet. Das Zeitalter ſowohl, als die Voͤlker, in
welchen der rege Trieb zur geſetzlichen Geſelligkeit,
wodurch ein Volk ein dauerndes gemeines Weſen aus-
macht, mit den großen Schwierigkeiten rang, welche
die ſchwere Aufgabe, Freyheit (und alſo auch Gleich-
heit) mit einem Zwange (mehr der Achtung und Unter-
werfung aus Pflicht als Furcht) zu vereinigen, umgeben,
ein ſolches Zeitalter und ein ſolches Volk mußte die
Kunſt der wechſelſeitigen Mittheilung der Jdeen des aus-
gebildeteſten Theils mit dem roheren, die Abſtimmung
der Erweiterung und Verfeinerung der erſteren zur na-
tuͤrlichen Einfalt und Originalitaͤt der letzteren und auf
dieſe Art dasjenige Mittel zwiſchen der hoͤheren Cultur
und der genugſamen Natur zuerſt erfinden, welches den
richtigen, nach keinen allgemeinen Regeln anzugebenden
Maasſtab auch fuͤr den Geſchmack, als allgemeinen
Menſchenſinn, ausmacht.
Schwerlich wird ein ſpaͤteres Zeitalter jene Muſter
entbehrlich machen; weil es der Natur immer weniger
nahe ſeyn wird und ſich zuletzt, ohne bleibende Beyſpiele
von ihr zu haben, kaum einen Begrif von der gluͤcklichen
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Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_urtheilskraft_1790/323>, abgerufen am 26.06.2024.
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