in Begriffen liegt, subjectiv ist, da die Vollkommenheit ein objectives Wohlgefallen bey sich führt.
§. 63. Von der relativen Zweckmäßigkeit der Natur zum Unterschiede von der innern.
Die Erfahrung leitet unsere Urtheilskraft auf den Begrif einer objectiven und materialen Zweckmäßigkeit, d. i. auf den Begrif eines Zwecks der Natur nur als- denn, wenn ein Verhältnis der Ursache zur Wirkung zu beurtheilen ist, *) welches wir als gesetzlich einzusehen uns nur dadurch vermögend finden, daß wir die Jdee der Wirkung der Caussalität ihrer Ursache, als die die- ser selbst zum Grunde liegende Bedingung der Möglich- keit der ersteren, unterlegen. Dieses kann aber auf zwiefache Weise geschehen: entweder indem wir die Wir- kung unmittelbar als Kunstproduct oder nur als Mate- rial für die Kunst anderer möglichen Naturwesen, also entweder als Zweck, oder als Mittel zum zweckmäßigen Gebrauche anderer Ursachen, ansehen. Die letztere Zweckmäßigkeit heißt die Nutzbarkeit (für Menschen),
*) Daher, weil in der reinen Mathematik nicht von der Exi- stenz, sondern nur der Möglichkeit der Dinge, nämlich ei- ner ihrem Begriffe correspondirenden Anschauung, mithin gar nicht von Ursache und Würkung die Rede seyn kann, alle daselbst angemerkte Zweckmäßigkeit blos als formal, niemals als Naturzweck, betrachtet werden muß.
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II. Th. Critik der teleologiſchen Urtheilskraft.
in Begriffen liegt, ſubjectiv iſt, da die Vollkommenheit ein objectives Wohlgefallen bey ſich fuͤhrt.
§. 63. Von der relativen Zweckmaͤßigkeit der Natur zum Unterſchiede von der innern.
Die Erfahrung leitet unſere Urtheilskraft auf den Begrif einer objectiven und materialen Zweckmaͤßigkeit, d. i. auf den Begrif eines Zwecks der Natur nur als- denn, wenn ein Verhaͤltnis der Urſache zur Wirkung zu beurtheilen iſt, *) welches wir als geſetzlich einzuſehen uns nur dadurch vermoͤgend finden, daß wir die Jdee der Wirkung der Cauſſalitaͤt ihrer Urſache, als die die- ſer ſelbſt zum Grunde liegende Bedingung der Moͤglich- keit der erſteren, unterlegen. Dieſes kann aber auf zwiefache Weiſe geſchehen: entweder indem wir die Wir- kung unmittelbar als Kunſtproduct oder nur als Mate- rial fuͤr die Kunſt anderer moͤglichen Naturweſen, alſo entweder als Zweck, oder als Mittel zum zweckmaͤßigen Gebrauche anderer Urſachen, anſehen. Die letztere Zweckmaͤßigkeit heißt die Nutzbarkeit (fuͤr Menſchen),
*) Daher, weil in der reinen Mathematik nicht von der Exi- ſtenz, ſondern nur der Moͤglichkeit der Dinge, naͤmlich ei- ner ihrem Begriffe correſpondirenden Anſchauung, mithin gar nicht von Urſache und Wuͤrkung die Rede ſeyn kann, alle daſelbſt angemerkte Zweckmaͤßigkeit blos als formal, niemals als Naturzweck, betrachtet werden muß.
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II. Th. Critik der teleologiſchen Urtheilskraft.
in Begriffen liegt, ſubjectiv iſt, da die Vollkommenheit
ein objectives Wohlgefallen bey ſich fuͤhrt.
§. 63.
Von der relativen Zweckmaͤßigkeit der Natur
zum Unterſchiede von der innern.
Die Erfahrung leitet unſere Urtheilskraft auf den
Begrif einer objectiven und materialen Zweckmaͤßigkeit,
d. i. auf den Begrif eines Zwecks der Natur nur als-
denn, wenn ein Verhaͤltnis der Urſache zur Wirkung zu
beurtheilen iſt, *) welches wir als geſetzlich einzuſehen
uns nur dadurch vermoͤgend finden, daß wir die Jdee
der Wirkung der Cauſſalitaͤt ihrer Urſache, als die die-
ſer ſelbſt zum Grunde liegende Bedingung der Moͤglich-
keit der erſteren, unterlegen. Dieſes kann aber auf
zwiefache Weiſe geſchehen: entweder indem wir die Wir-
kung unmittelbar als Kunſtproduct oder nur als Mate-
rial fuͤr die Kunſt anderer moͤglichen Naturweſen, alſo
entweder als Zweck, oder als Mittel zum zweckmaͤßigen
Gebrauche anderer Urſachen, anſehen. Die letztere
Zweckmaͤßigkeit heißt die Nutzbarkeit (fuͤr Menſchen),
*) Daher, weil in der reinen Mathematik nicht von der Exi-
ſtenz, ſondern nur der Moͤglichkeit der Dinge, naͤmlich ei-
ner ihrem Begriffe correſpondirenden Anſchauung, mithin
gar nicht von Urſache und Wuͤrkung die Rede ſeyn kann,
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niemals als Naturzweck, betrachtet werden muß.
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Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790, S. 275. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_urtheilskraft_1790/339>, abgerufen am 16.06.2024.
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