Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790.II. Th. Critik der teleologischen Urtheilskraft. können nnd der Beschaffenheit unserer Erkenntnisver-mögen gemäs, als von der Natur unterschiedene Ursa- che der Dinge denken müssen, um nur das Verhältnis dieses alle unsere Erkenntnisvermögen übersteigenden Wesens zum Objecte unserer practischen Vernunft aus- zudrücken, ohne doch dadurch die einzige uus bekann- te Caussalität dieser Art, nämlich einen Verstand und Willen ihm darum theoretisch beylegen, ja selbst auch nur die an ihm gedachte Caussalität in Ansehung des- sen, was für uns Endzweck ist, als in diesem We- sen selbst von der Caussalität in Ansehung der Natur (und deren Zweckbestimmungen überhaupt) objectiv unterscheiden zu wollen, sondern diesen Unterschied nur als subjectiv nothwendig, für die Beschaffenheit unse- res Erkenntnisvermögens und gültig für die reflecti- rende, nicht für die objectiv bestimmende Urtheilskraft, annehmen können. Wenn es aber aufs Practische an- kommt, so ist ein solches regulatives Princip (für die Klugheit oder Weisheit) dem, was nach Beschaffenheit unserer Erkenntnisvermögen von uns auf gewisse Weise allein als möglich gedacht werden kann, als Zwecke ge- mäß zu handeln zugleich constitutiv, d. i. practisch bestimmend; indessen daß eben dasselbe, als Princip die objective Möglichkeit der Dinge zu beurtheiien keines- weges theoretisch-bestimmend (daß nämlich auch dem Objekte die einzige Art der Möglichkeit zukomme, die un- serm Vermögen zu denken zu kommt) sondern ein blos regula-
II. Th. Critik der teleologiſchen Urtheilskraft. koͤnnen nnd der Beſchaffenheit unſerer Erkenntnisver-moͤgen gemaͤs, als von der Natur unterſchiedene Urſa- che der Dinge denken muͤſſen, um nur das Verhaͤltnis dieſes alle unſere Erkenntnisvermoͤgen uͤberſteigenden Weſens zum Objecte unſerer practiſchen Vernunft aus- zudruͤcken, ohne doch dadurch die einzige uus bekann- te Cauſſalitaͤt dieſer Art, naͤmlich einen Verſtand und Willen ihm darum theoretiſch beylegen, ja ſelbſt auch nur die an ihm gedachte Cauſſalitaͤt in Anſehung deſ- ſen, was fuͤr uns Endzweck iſt, als in dieſem We- ſen ſelbſt von der Cauſſalitaͤt in Anſehung der Natur (und deren Zweckbeſtimmungen uͤberhaupt) objectiv unterſcheiden zu wollen, ſondern dieſen Unterſchied nur als ſubjectiv nothwendig, fuͤr die Beſchaffenheit unſe- res Erkenntnisvermoͤgens und guͤltig fuͤr die reflecti- rende, nicht fuͤr die objectiv beſtimmende Urtheilskraft, annehmen koͤnnen. Wenn es aber aufs Practiſche an- kommt, ſo iſt ein ſolches regulatives Princip (fuͤr die Klugheit oder Weisheit) dem, was nach Beſchaffenheit unſerer Erkenntnisvermoͤgen von uns auf gewiſſe Weiſe allein als moͤglich gedacht werden kann, als Zwecke ge- maͤß zu handeln zugleich conſtitutiv, d. i. practiſch beſtimmend; indeſſen daß eben daſſelbe, als Princip die objective Moͤglichkeit der Dinge zu beurtheiien keines- weges theoretiſch-beſtimmend (daß naͤmlich auch dem Objekte die einzige Art der Moͤglichkeit zukomme, die un- ſerm Vermoͤgen zu denken zu kommt) ſondern ein blos regula-
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II. Th. Critik der teleologiſchen Urtheilskraft.
koͤnnen nnd der Beſchaffenheit unſerer Erkenntnisver-
moͤgen gemaͤs, als von der Natur unterſchiedene Urſa-
che der Dinge denken muͤſſen, um nur das Verhaͤltnis
dieſes alle unſere Erkenntnisvermoͤgen uͤberſteigenden
Weſens zum Objecte unſerer practiſchen Vernunft aus-
zudruͤcken, ohne doch dadurch die einzige uus bekann-
te Cauſſalitaͤt dieſer Art, naͤmlich einen Verſtand und
Willen ihm darum theoretiſch beylegen, ja ſelbſt auch
nur die an ihm gedachte Cauſſalitaͤt in Anſehung deſ-
ſen, was fuͤr uns Endzweck iſt, als in dieſem We-
ſen ſelbſt von der Cauſſalitaͤt in Anſehung der Natur
(und deren Zweckbeſtimmungen uͤberhaupt) objectiv
unterſcheiden zu wollen, ſondern dieſen Unterſchied nur
als ſubjectiv nothwendig, fuͤr die Beſchaffenheit unſe-
res Erkenntnisvermoͤgens und guͤltig fuͤr die reflecti-
rende, nicht fuͤr die objectiv beſtimmende Urtheilskraft,
annehmen koͤnnen. Wenn es aber aufs Practiſche an-
kommt, ſo iſt ein ſolches regulatives Princip (fuͤr die
Klugheit oder Weisheit) dem, was nach Beſchaffenheit
unſerer Erkenntnisvermoͤgen von uns auf gewiſſe Weiſe
allein als moͤglich gedacht werden kann, als Zwecke ge-
maͤß zu handeln zugleich conſtitutiv, d. i. practiſch
beſtimmend; indeſſen daß eben daſſelbe, als Princip die
objective Moͤglichkeit der Dinge zu beurtheiien keines-
weges theoretiſch-beſtimmend (daß naͤmlich auch dem
Objekte die einzige Art der Moͤglichkeit zukomme, die un-
ſerm Vermoͤgen zu denken zu kommt) ſondern ein blos
regula-
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