in wörtlichem Sinne Gold zusammenhäufte, spielte er nur die Rolle eines dienstbaren Haus¬ koboldes, welcher, wenn er seine Handleistungen gethan hatte, mit dem, was ihm die Frau gab, sich gütlich that und dazu allerhand Späße trieb, welche männiglich ergötzten. Seine unmännliche Rathlosigkeit und Unzuverlässigkeit, die Erfah¬ rung, daß sie in kritischen Fällen nie einen kräf¬ tigen Schutz in ihm fand, ließen Frau Margreth auch seine sonstige Nützlichkeit übersehen und er¬ klärten die Rücksichtslosigkeit, mit welcher sie ihn ohne Weiteres von der Mitherrschaft über die Geldtruhe ausschloß. Es hatte auch lange Zeit keines von Beiden ein Arges dabei, bis einige Ohrenbläser, worunter auch jener ränkesüchtige Schneider, dem Manne das Demüthigende seiner Lage vorhielten und ihn aufhetzten, endlich eine gesetzliche Theilung des Erworbenen und voll¬ ständige Mitherrschaft zu verlangen.
Sogleich schwoll ihm der Kamm gewaltig und er drohte, die schlimmen Rathgeber hinter sich, der bestürzten Frau mit den Gerichten, wenn sie nicht seinen Antheil an dem "gemein¬
in woͤrtlichem Sinne Gold zuſammenhaͤufte, ſpielte er nur die Rolle eines dienſtbaren Haus¬ koboldes, welcher, wenn er ſeine Handleiſtungen gethan hatte, mit dem, was ihm die Frau gab, ſich guͤtlich that und dazu allerhand Spaͤße trieb, welche maͤnniglich ergoͤtzten. Seine unmaͤnnliche Rathloſigkeit und Unzuverlaͤſſigkeit, die Erfah¬ rung, daß ſie in kritiſchen Faͤllen nie einen kraͤf¬ tigen Schutz in ihm fand, ließen Frau Margreth auch ſeine ſonſtige Nuͤtzlichkeit uͤberſehen und er¬ klaͤrten die Ruͤckſichtsloſigkeit, mit welcher ſie ihn ohne Weiteres von der Mitherrſchaft uͤber die Geldtruhe ausſchloß. Es hatte auch lange Zeit keines von Beiden ein Arges dabei, bis einige Ohrenblaͤſer, worunter auch jener raͤnkeſuͤchtige Schneider, dem Manne das Demuͤthigende ſeiner Lage vorhielten und ihn aufhetzten, endlich eine geſetzliche Theilung des Erworbenen und voll¬ ſtaͤndige Mitherrſchaft zu verlangen.
Sogleich ſchwoll ihm der Kamm gewaltig und er drohte, die ſchlimmen Rathgeber hinter ſich, der beſtuͤrzten Frau mit den Gerichten, wenn ſie nicht ſeinen Antheil an dem »gemein¬
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in woͤrtlichem Sinne Gold zuſammenhaͤufte,
ſpielte er nur die Rolle eines dienſtbaren Haus¬
koboldes, welcher, wenn er ſeine Handleiſtungen
gethan hatte, mit dem, was ihm die Frau gab,
ſich guͤtlich that und dazu allerhand Spaͤße trieb,
welche maͤnniglich ergoͤtzten. Seine unmaͤnnliche
Rathloſigkeit und Unzuverlaͤſſigkeit, die Erfah¬
rung, daß ſie in kritiſchen Faͤllen nie einen kraͤf¬
tigen Schutz in ihm fand, ließen Frau Margreth
auch ſeine ſonſtige Nuͤtzlichkeit uͤberſehen und er¬
klaͤrten die Ruͤckſichtsloſigkeit, mit welcher ſie ihn
ohne Weiteres von der Mitherrſchaft uͤber die
Geldtruhe ausſchloß. Es hatte auch lange Zeit
keines von Beiden ein Arges dabei, bis einige
Ohrenblaͤſer, worunter auch jener raͤnkeſuͤchtige
Schneider, dem Manne das Demuͤthigende ſeiner
Lage vorhielten und ihn aufhetzten, endlich eine
geſetzliche Theilung des Erworbenen und voll¬
ſtaͤndige Mitherrſchaft zu verlangen.
Sogleich ſchwoll ihm der Kamm gewaltig
und er drohte, die ſchlimmen Rathgeber hinter
ſich, der beſtuͤrzten Frau mit den Gerichten,
wenn ſie nicht ſeinen Antheil an dem »gemein¬
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Keller, Gottfried: Der grüne Heinrich. Bd. 1. Braunschweig, 1854, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/keller_heinrich01_1854/219>, abgerufen am 21.11.2024.
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