schaftlich erworbenen" Gute herausgäbe. Sie fühlte wohl, daß es sich mehr um einen gewalt¬ samen Raub, als um ein ehrliches Mitwirken zu thun sei, und sträubte sich mit aller Kraft dagegen, zumal sie wohl wußte, daß sie nach wie vor die einzig erhaltende Kraft im Hause sein würde. Sie hatte aber die Gesetze gegen sich, da diese nicht auf eine Ausscheidung der bei¬ tragenden Kräfte eingehen konnten, und zudem gab der Mann vor, sich allerlei muthwilliger Anklagen bedienend, sich nach geschehener Thei¬ lung von ihr trennen zu wollen, so daß sie be¬ täubt und überführt wurde und, krank und halb bewußtlos, die Hälfte von allem Besitze heraus¬ gab. Er nähete sogleich seine schimmernden Goldstücke, je nach der Art, in lange, seltsame Beutel, legte dieselben in einen Koffer, den er am Boden festnagelte, setzte sich darauf und schlug seinen Helfershelfern, welche auch ihren Antheil zu erschnappen gehofft hatten, ein Schnippchen. Im Uebrigen blieb er bei seiner Frau und lebte nach wie vor bei und von ihr, indem er nur dann zu seinem Schatze griff,
ſchaftlich erworbenen« Gute herausgaͤbe. Sie fuͤhlte wohl, daß es ſich mehr um einen gewalt¬ ſamen Raub, als um ein ehrliches Mitwirken zu thun ſei, und ſtraͤubte ſich mit aller Kraft dagegen, zumal ſie wohl wußte, daß ſie nach wie vor die einzig erhaltende Kraft im Hauſe ſein wuͤrde. Sie hatte aber die Geſetze gegen ſich, da dieſe nicht auf eine Ausſcheidung der bei¬ tragenden Kraͤfte eingehen konnten, und zudem gab der Mann vor, ſich allerlei muthwilliger Anklagen bedienend, ſich nach geſchehener Thei¬ lung von ihr trennen zu wollen, ſo daß ſie be¬ taͤubt und uͤberfuͤhrt wurde und, krank und halb bewußtlos, die Haͤlfte von allem Beſitze heraus¬ gab. Er naͤhete ſogleich ſeine ſchimmernden Goldſtuͤcke, je nach der Art, in lange, ſeltſame Beutel, legte dieſelben in einen Koffer, den er am Boden feſtnagelte, ſetzte ſich darauf und ſchlug ſeinen Helfershelfern, welche auch ihren Antheil zu erſchnappen gehofft hatten, ein Schnippchen. Im Uebrigen blieb er bei ſeiner Frau und lebte nach wie vor bei und von ihr, indem er nur dann zu ſeinem Schatze griff,
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[206/0220]
ſchaftlich erworbenen« Gute herausgaͤbe. Sie
fuͤhlte wohl, daß es ſich mehr um einen gewalt¬
ſamen Raub, als um ein ehrliches Mitwirken
zu thun ſei, und ſtraͤubte ſich mit aller Kraft
dagegen, zumal ſie wohl wußte, daß ſie nach
wie vor die einzig erhaltende Kraft im Hauſe
ſein wuͤrde. Sie hatte aber die Geſetze gegen
ſich, da dieſe nicht auf eine Ausſcheidung der bei¬
tragenden Kraͤfte eingehen konnten, und zudem
gab der Mann vor, ſich allerlei muthwilliger
Anklagen bedienend, ſich nach geſchehener Thei¬
lung von ihr trennen zu wollen, ſo daß ſie be¬
taͤubt und uͤberfuͤhrt wurde und, krank und halb
bewußtlos, die Haͤlfte von allem Beſitze heraus¬
gab. Er naͤhete ſogleich ſeine ſchimmernden
Goldſtuͤcke, je nach der Art, in lange, ſeltſame
Beutel, legte dieſelben in einen Koffer, den er
am Boden feſtnagelte, ſetzte ſich darauf und
ſchlug ſeinen Helfershelfern, welche auch ihren
Antheil zu erſchnappen gehofft hatten, ein
Schnippchen. Im Uebrigen blieb er bei ſeiner
Frau und lebte nach wie vor bei und von ihr,
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Keller, Gottfried: Der grüne Heinrich. Bd. 1. Braunschweig, 1854, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/keller_heinrich01_1854/220>, abgerufen am 21.11.2024.
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