Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kepler, Johannes: Tertius interveniens. Franckfurt am Mäyn, 1610.

Bild:
<< vorherige Seite

Wann ich aber auch gleich selbst verworffene Täge in Calender setzte/ welches ich wegen anderer Planeten aspecte mit guten Ehren vnd Grundt thun köndte: Lieber wolte darvmb D. Feselius an mich begehren/ daß ich überall die Distinction darzu setzen solte? thuens doch die Medici nicht/ welche Medicinam methodo analytica tradiren/ jhre generales regulas setzen sie/ vnd wöllen hernach denselben durch die specialia derogirt haben.

So habe ich Calender gesehen/ die diese cautionem, ausser der Noth gantz fleissig vornenher setzen.

XCVI.

Daß aber der gemeine Mann sich der rohten Creutzlin vnnd Baderköpfflin abergläubisch vnd kindisch mißbrauchet : Darvon ist viel zu sagen. Erstlich geschicht den Astrologis darmit vngütlich/ sie gestehens nicht/ daß sie es von alles solchen Mißbrauchs wegen in den Calender setzen : Vnd ich halte etlicher solcher Zeichen für nützlich/ die doch gleich so wol mißbraucht werden können : Warlich ein Patient/ der die doctrinam crisium gestudirt/ köndte sich deroselben in seiner Kranckheit auß melancholischer Eynbildung gantz gefährlich mißbrauchen: Vnd ist darvmb Hippocrates, der solche doctrinam erfunden/ nicht dran schuldig.

Were derohalben ein ding/ wann D. Feselius für die Bauwern ein Jnstruction schriebe/ was massen sie sich der rohten Creutzlin vnd Baderköpfflin gebrauchen solten/ damit also die Astrologi künfftig die Nachrede nicht mehr allein haben dörfften.

Fürs ander so lautet diese Klag vber den Mißbrauch fast dahin/ daß ein Obrigkeit solche rohte Creutzlin in den gemeinen Calendern verbieten solle.

XCVII.

Vnd wil ich niemandt vorschreiben/ was jede Obrigkeit für Vnterscheidt bey jhren Vnterthanen halten soll. Man läst nicht allerley Bücher in gemein feyl haben/ vnd gestattet doch etlichen gewissen

Pv

Wann ich aber auch gleich selbst verworffene Täge in Calender setzte/ welches ich wegen anderer Planeten aspecte mit guten Ehren vnd Grundt thun köndte: Lieber wolte darvmb D. Feselius an mich begehren/ daß ich überall die Distinction darzu setzen solte? thuens doch die Medici nicht/ welche Medicinam methodo analytica tradiren/ jhre generales regulas setzen sie/ vnd wöllen hernach denselben durch die specialia derogirt haben.

So habe ich Calender gesehen/ die diese cautionem, ausser der Noth gantz fleissig vornenher setzen.

XCVI.

Daß aber der gemeine Mann sich der rohten Creutzlin vnnd Baderköpfflin abergläubisch vnd kindisch mißbrauchet : Darvon ist viel zu sagen. Erstlich geschicht den Astrologis darmit vngütlich/ sie gestehens nicht/ daß sie es von alles solchen Mißbrauchs wegen in den Calender setzen : Vnd ich halte etlicher solcher Zeichen für nützlich/ die doch gleich so wol mißbraucht werden können : Warlich ein Patient/ der die doctrinam crisium gestudirt/ köndte sich deroselben in seiner Kranckheit auß melancholischer Eynbildung gantz gefährlich mißbrauchen: Vnd ist darvmb Hippocrates, der solche doctrinam erfunden/ nicht dran schuldig.

Were derohalben ein ding/ wann D. Feselius für die Bauwern ein Jnstruction schriebe/ was massen sie sich der rohten Creutzlin vnd Baderköpfflin gebrauchen solten/ damit also die Astrologi künfftig die Nachrede nicht mehr allein haben dörfften.

Fürs ander so lautet diese Klag vber den Mißbrauch fast dahin/ daß ein Obrigkeit solche rohte Creutzlin in den gemeinen Calendern verbieten solle.

XCVII.

Vnd wil ich niemandt vorschreiben/ was jede Obrigkeit für Vnterscheidt bey jhren Vnterthanen halten soll. Man läst nicht allerley Bücher in gemein feyl haben/ vnd gestattet doch etlichen gewissen

Pv
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0131" n="[Pv]"/>
          <p> Wann ich aber auch gleich selbst verworffene Täge in Calender setzte/ welches ich
             wegen anderer Planeten aspecte mit guten Ehren vnd Grundt thun köndte: Lieber wolte
             darvmb <hi rendition="#aq">D. Feselius </hi>an mich begehren/ daß ich überall die
             Distinction darzu setzen solte? thuens doch die <hi rendition="#aq">Medici</hi> nicht/
             welche <hi rendition="#aq">Medicinam methodo analytica</hi> tradiren/ jhre <hi rendition="#aq">generales regulas</hi> setzen sie/ vnd wöllen hernach denselben durch
             die <hi rendition="#aq">specialia </hi>derogirt haben. </p>
          <p> So habe ich Calender gesehen/ die diese <hi rendition="#aq">cautionem,</hi> ausser der
             Noth gantz fleissig vornenher setzen. </p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>XCVI. </head><lb/>
          <p> Daß aber der gemeine Mann sich der rohten Creutzlin vnnd Baderköpfflin abergläubisch
             vnd kindisch mißbrauchet : Darvon ist viel zu sagen. Erstlich geschicht den <hi rendition="#aq">Astrologis</hi> darmit vngütlich/ sie gestehens nicht/ daß sie es von
             alles solchen Mißbrauchs wegen in den Calender setzen : Vnd ich halte etlicher solcher
             Zeichen für nützlich/ die doch gleich so wol mißbraucht werden können : Warlich ein
             Patient/ der die <hi rendition="#aq">doctrinam crisium</hi> gestudirt/ köndte sich
             deroselben in seiner Kranckheit auß melancholischer Eynbildung gantz gefährlich
             mißbrauchen: Vnd ist darvmb <hi rendition="#aq">Hippocrates,</hi> der solche <hi rendition="#aq">doctrinam</hi> erfunden/ nicht dran schuldig. </p>
          <p> Were derohalben ein ding/ wann <hi rendition="#aq">D. Feselius </hi>für die Bauwern
             ein Jnstruction schriebe/ was massen sie sich der rohten Creutzlin vnd Baderköpfflin
             gebrauchen solten/ damit also die <hi rendition="#aq">Astrologi</hi> künfftig die
             Nachrede nicht mehr allein haben dörfften. </p>
          <p> Fürs ander so lautet diese Klag vber den Mißbrauch fast dahin/ daß ein Obrigkeit
             solche rohte Creutzlin in den gemeinen Calendern verbieten solle. </p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>XCVII. </head><lb/>
          <p> Vnd wil ich niemandt vorschreiben/ was jede Obrigkeit für Vnterscheidt bey jhren
             Vnterthanen halten soll. Man läst nicht allerley Bücher in gemein feyl haben/ vnd
             gestattet doch etlichen gewissen
             <fw type="sig" place="bottom">Pv</fw>
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[Pv]/0131] Wann ich aber auch gleich selbst verworffene Täge in Calender setzte/ welches ich wegen anderer Planeten aspecte mit guten Ehren vnd Grundt thun köndte: Lieber wolte darvmb D. Feselius an mich begehren/ daß ich überall die Distinction darzu setzen solte? thuens doch die Medici nicht/ welche Medicinam methodo analytica tradiren/ jhre generales regulas setzen sie/ vnd wöllen hernach denselben durch die specialia derogirt haben. So habe ich Calender gesehen/ die diese cautionem, ausser der Noth gantz fleissig vornenher setzen. XCVI. Daß aber der gemeine Mann sich der rohten Creutzlin vnnd Baderköpfflin abergläubisch vnd kindisch mißbrauchet : Darvon ist viel zu sagen. Erstlich geschicht den Astrologis darmit vngütlich/ sie gestehens nicht/ daß sie es von alles solchen Mißbrauchs wegen in den Calender setzen : Vnd ich halte etlicher solcher Zeichen für nützlich/ die doch gleich so wol mißbraucht werden können : Warlich ein Patient/ der die doctrinam crisium gestudirt/ köndte sich deroselben in seiner Kranckheit auß melancholischer Eynbildung gantz gefährlich mißbrauchen: Vnd ist darvmb Hippocrates, der solche doctrinam erfunden/ nicht dran schuldig. Were derohalben ein ding/ wann D. Feselius für die Bauwern ein Jnstruction schriebe/ was massen sie sich der rohten Creutzlin vnd Baderköpfflin gebrauchen solten/ damit also die Astrologi künfftig die Nachrede nicht mehr allein haben dörfften. Fürs ander so lautet diese Klag vber den Mißbrauch fast dahin/ daß ein Obrigkeit solche rohte Creutzlin in den gemeinen Calendern verbieten solle. XCVII. Vnd wil ich niemandt vorschreiben/ was jede Obrigkeit für Vnterscheidt bey jhren Vnterthanen halten soll. Man läst nicht allerley Bücher in gemein feyl haben/ vnd gestattet doch etlichen gewissen Pv

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Thomas Gloning: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-11-19T13:21:53Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Oliver Trübestein: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-11-19T13:21:53Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Nicolas Roudet: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-11-19T13:21:53Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Hannah Sophia Glaum: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-11-19T13:21:53Z)
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Signatur Nx 22 (1)) (2013-12-10T14:15:34Z)

Weitere Informationen:

Die Transkription erfolgte nach den unter http://www.deutschestextarchiv.de/doku/basisformat formulierten Richtlinien.

Verfahren der Texterfassung: manuell (einfach erfasst).

Als Leitdruck wurde ein gescannter Ausschnitt aus Johannes Kepler: Gesammelte Werke. Band IV herangezogen. Die beim Leitdruck genannte Bibliothek ist nur eine von vielen, die dieses Buch besitzt.

  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/keppler_tertius_1610
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/keppler_tertius_1610/131
Zitationshilfe: Kepler, Johannes: Tertius interveniens. Franckfurt am Mäyn, 1610, S. [Pv]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/keppler_tertius_1610/131>, abgerufen am 27.11.2024.