(S. 104) 500 Tausendtheile der zerschnittenen Legirung (S. 21) doppelt unter jedesmaligem Umschalen (S. 98) ab und zwar, wenn Ober- und Unterprobe vorhanden sind, von jeder Probe 500 Taus. Die Probirwage (S. 100) muss bei 500 Taus. Be- lastung auf jeder Schale noch wenigstens 1/4 Tausendtheil sehr deutlich anzeigen. Man thut die Proben in ein vorerst lose zu- zumachendes Skarnitzel von dünnstem Briefpapier oder Blei- blech.
2) Beschicken und zwarBeschicken.
a) mit goldfreiem Silber. Nach Anleitung der VorprobeSilberbe- schickung. wiegt man die erforderliche Menge durchaus goldfreien feinen und am bequemsten granulirten Silbers ab und thut dasselbe in das vorsichtig geöffnete Skarnitzel. Wo viele Proben mit be- stimmtem Goldgehalt zu machen sind, hält man wohl die Silber- beschickung in Skarnitzeln vorräthig und fügt die abgewogene Goldlegirung hinzu; auch misst man in solchem Falle wohl das Silber, wenn es allein auf die Bestimmung des Goldgehaltes ankommt, indem man dasselbe auswalzt, die erforderliche Menge einmal abwägt und dann entsprechende Streifen abschneidet. Das Silber muss goldfrei sein, wenigstens darf sich in 11/2 Grmm. Silber keine Spur davon bei einer Vorprüfung zeigen.
Nach Chaudet und Kandelhardt ist ein Verhältniss von 21/2 Silber zu 1 Gold dem alten von 3 : 1 vorzuziehen, weil bei ersterem weniger Silber beim Golde zurückbleibt. Nach Petten- kofer1) geht die Trennung noch bei einem Verhältniss von 13/4 : 1 gut vor sich, wenn man unter gehöriger Berücksichtigung der Concentration der Säure hinreichend lange kocht.
Auch bei nur aus Gold und Kupfer bestehenden Legirungen bedarfs eines Silberzusatzes (das 3fache vom Gold), weil selbst bei dem grössten Bleizusatz das Gold kupferhaltig bleibt, da- gegen durch einen Silberzusatz die Abscheidung des Kupfers erleichtert wird.
Aus nachstehender Tabelle lässt sich die zu nehmende Silbermenge bei verschiedenem Goldgehalte ersehen, wobei je- doch diejenige Silbermenge in Rücksicht zu ziehen ist, die das Probirgut etwa enthält.
1) Bgwfd. XII, 6
Kerl, Probirkunst. 20
§. 133. Probe f. silberhalt. Gold.
(S. 104) 500 Tausendtheile der zerschnittenen Legirung (S. 21) doppelt unter jedesmaligem Umschalen (S. 98) ab und zwar, wenn Ober- und Unterprobe vorhanden sind, von jeder Probe 500 Taus. Die Probirwage (S. 100) muss bei 500 Taus. Be- lastung auf jeder Schale noch wenigstens ¼ Tausendtheil sehr deutlich anzeigen. Man thut die Proben in ein vorerst lose zu- zumachendes Skarnitzel von dünnstem Briefpapier oder Blei- blech.
2) Beschicken und zwarBeschicken.
a) mit goldfreiem Silber. Nach Anleitung der VorprobeSilberbe- schickung. wiegt man die erforderliche Menge durchaus goldfreien feinen und am bequemsten granulirten Silbers ab und thut dasselbe in das vorsichtig geöffnete Skarnitzel. Wo viele Proben mit be- stimmtem Goldgehalt zu machen sind, hält man wohl die Silber- beschickung in Skarnitzeln vorräthig und fügt die abgewogene Goldlegirung hinzu; auch misst man in solchem Falle wohl das Silber, wenn es allein auf die Bestimmung des Goldgehaltes ankommt, indem man dasselbe auswalzt, die erforderliche Menge einmal abwägt und dann entsprechende Streifen abschneidet. Das Silber muss goldfrei sein, wenigstens darf sich in 1½ Grmm. Silber keine Spur davon bei einer Vorprüfung zeigen.
Nach Chaudet und Kandelhardt ist ein Verhältniss von 2½ Silber zu 1 Gold dem alten von 3 : 1 vorzuziehen, weil bei ersterem weniger Silber beim Golde zurückbleibt. Nach Petten- kofer1) geht die Trennung noch bei einem Verhältniss von 1¾ : 1 gut vor sich, wenn man unter gehöriger Berücksichtigung der Concentration der Säure hinreichend lange kocht.
Auch bei nur aus Gold und Kupfer bestehenden Legirungen bedarfs eines Silberzusatzes (das 3fache vom Gold), weil selbst bei dem grössten Bleizusatz das Gold kupferhaltig bleibt, da- gegen durch einen Silberzusatz die Abscheidung des Kupfers erleichtert wird.
Aus nachstehender Tabelle lässt sich die zu nehmende Silbermenge bei verschiedenem Goldgehalte ersehen, wobei je- doch diejenige Silbermenge in Rücksicht zu ziehen ist, die das Probirgut etwa enthält.
1) Bgwfd. XII, 6
Kerl, Probirkunst. 20
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0343"n="305"/><fwplace="top"type="header">§. 133. Probe f. silberhalt. Gold.</fw><lb/>
(S. 104) 500 Tausendtheile der zerschnittenen Legirung (S. 21)<lb/>
doppelt unter jedesmaligem Umschalen (S. 98) ab und zwar,<lb/>
wenn Ober- und Unterprobe vorhanden sind, von jeder Probe<lb/>
500 Taus. Die Probirwage (S. 100) muss bei 500 Taus. Be-<lb/>
lastung auf jeder Schale noch wenigstens ¼ Tausendtheil sehr<lb/>
deutlich anzeigen. Man thut die Proben in ein vorerst lose zu-<lb/>
zumachendes Skarnitzel von dünnstem Briefpapier oder Blei-<lb/>
blech.</p><lb/><p>2) <hirendition="#g">Beschicken</hi> und zwar<noteplace="right">Beschicken.</note></p><lb/><p>a) <hirendition="#g">mit goldfreiem Silber</hi>. Nach Anleitung der Vorprobe<noteplace="right">Silberbe-<lb/>
schickung.</note><lb/>
wiegt man die erforderliche Menge durchaus goldfreien feinen<lb/>
und am bequemsten granulirten Silbers ab und thut dasselbe in<lb/>
das vorsichtig geöffnete Skarnitzel. Wo viele Proben mit be-<lb/>
stimmtem Goldgehalt zu machen sind, hält man wohl die Silber-<lb/>
beschickung in Skarnitzeln vorräthig und fügt die abgewogene<lb/>
Goldlegirung hinzu; auch misst man in solchem Falle wohl das<lb/>
Silber, wenn es allein auf die Bestimmung des Goldgehaltes<lb/>
ankommt, indem man dasselbe auswalzt, die erforderliche Menge<lb/>
einmal abwägt und dann entsprechende Streifen abschneidet. Das<lb/>
Silber muss goldfrei sein, wenigstens darf sich in 1½ Grmm.<lb/>
Silber keine Spur davon bei einer Vorprüfung zeigen.</p><lb/><p>Nach <hirendition="#k">Chaudet</hi> und <hirendition="#k">Kandelhardt</hi> ist ein Verhältniss von<lb/>
2½ Silber zu 1 Gold dem alten von 3 : 1 vorzuziehen, weil bei<lb/>
ersterem weniger Silber beim Golde zurückbleibt. Nach <hirendition="#k">Petten-<lb/>
kofer</hi><noteplace="foot"n="1)">Bgwfd. XII, 6</note> geht die Trennung noch bei einem Verhältniss von<lb/>
1¾ : 1 gut vor sich, wenn man unter gehöriger Berücksichtigung<lb/>
der Concentration der Säure hinreichend lange kocht.</p><lb/><p>Auch bei nur aus Gold und Kupfer bestehenden Legirungen<lb/>
bedarfs eines Silberzusatzes (das 3fache vom Gold), weil selbst<lb/>
bei dem grössten Bleizusatz das Gold kupferhaltig bleibt, da-<lb/>
gegen durch einen Silberzusatz die Abscheidung des Kupfers<lb/>
erleichtert wird.</p><lb/><p>Aus nachstehender Tabelle lässt sich die zu nehmende<lb/>
Silbermenge bei verschiedenem Goldgehalte ersehen, wobei je-<lb/>
doch diejenige Silbermenge in Rücksicht zu ziehen ist, die das<lb/>
Probirgut etwa enthält.</p><lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#i">Kerl</hi>, Probirkunst. 20</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[305/0343]
§. 133. Probe f. silberhalt. Gold.
(S. 104) 500 Tausendtheile der zerschnittenen Legirung (S. 21)
doppelt unter jedesmaligem Umschalen (S. 98) ab und zwar,
wenn Ober- und Unterprobe vorhanden sind, von jeder Probe
500 Taus. Die Probirwage (S. 100) muss bei 500 Taus. Be-
lastung auf jeder Schale noch wenigstens ¼ Tausendtheil sehr
deutlich anzeigen. Man thut die Proben in ein vorerst lose zu-
zumachendes Skarnitzel von dünnstem Briefpapier oder Blei-
blech.
2) Beschicken und zwar
Beschicken.
a) mit goldfreiem Silber. Nach Anleitung der Vorprobe
wiegt man die erforderliche Menge durchaus goldfreien feinen
und am bequemsten granulirten Silbers ab und thut dasselbe in
das vorsichtig geöffnete Skarnitzel. Wo viele Proben mit be-
stimmtem Goldgehalt zu machen sind, hält man wohl die Silber-
beschickung in Skarnitzeln vorräthig und fügt die abgewogene
Goldlegirung hinzu; auch misst man in solchem Falle wohl das
Silber, wenn es allein auf die Bestimmung des Goldgehaltes
ankommt, indem man dasselbe auswalzt, die erforderliche Menge
einmal abwägt und dann entsprechende Streifen abschneidet. Das
Silber muss goldfrei sein, wenigstens darf sich in 1½ Grmm.
Silber keine Spur davon bei einer Vorprüfung zeigen.
Silberbe-
schickung.
Nach Chaudet und Kandelhardt ist ein Verhältniss von
2½ Silber zu 1 Gold dem alten von 3 : 1 vorzuziehen, weil bei
ersterem weniger Silber beim Golde zurückbleibt. Nach Petten-
kofer 1) geht die Trennung noch bei einem Verhältniss von
1¾ : 1 gut vor sich, wenn man unter gehöriger Berücksichtigung
der Concentration der Säure hinreichend lange kocht.
Auch bei nur aus Gold und Kupfer bestehenden Legirungen
bedarfs eines Silberzusatzes (das 3fache vom Gold), weil selbst
bei dem grössten Bleizusatz das Gold kupferhaltig bleibt, da-
gegen durch einen Silberzusatz die Abscheidung des Kupfers
erleichtert wird.
Aus nachstehender Tabelle lässt sich die zu nehmende
Silbermenge bei verschiedenem Goldgehalte ersehen, wobei je-
doch diejenige Silbermenge in Rücksicht zu ziehen ist, die das
Probirgut etwa enthält.
1) Bgwfd. XII, 6
Kerl, Probirkunst. 20
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Kerl, Bruno: Metallurgische Probirkunst. Leipzig, 1866, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kerl_metallurgische_1866/343>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.