Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916].

Bild:
<< vorherige Seite

allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht, die
meisten badischen Ortsgruppen, ein Teil der Berliner Orts-
gruppe, die Ortsgruppe Darmstadt des hessischen Landesver-
eins und Einzelpersonen in den verschiedensten Städten.

Viele von diesen schlossen sich zusammen zum "Deutschen
Bund für Frauenstimmrecht", während beispielsweise die Orts-
gruppe Danzig u. a. austraten, ohne sich anzugliedern.

Die Lehren der Vergangenheit beherzigend, hob der
deutsche Bund für Frauenstimmrecht in seinen Statuten die
Verpflichtung der Mitglieder auf das allgemeine, gleiche, ge-
heime und direkte Wahlrecht ganz scharf hervor. Jeder Vor-
stoß, jede Agitation dagegen von Einzelmitgliedern oder ange-
schlossenen Vereinen zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach
sich.

Charakteristisch für die Organisation ist ihre Verfassung,
die auf dem streng durchgeführten Prinzip der Gleichberechti-
gung aller aufgebaut ist. Man verzichtete von vornherein auf
einen Vorstand und schuf eine Zentrale für die angeschlossenen
Vereine in der Geschäftsstelle, der eine von den Mitgliedern zu
wählende Schriftführerin vorsteht. Hierher gegen An- und
Abmeldungen, hier wird die Mitgliederliste und Korrespondenz
geführt. Bei gemeinsamen Unternehmungen, Konferenzen und
Kongressen, stellt die Ortsgruppe die Leitung, von der die An-
regung ausgeht, wie überhaupt bei aller propagandistischen und
sonstigen gemeinsamen Betätigung alle Maßnahmen zur Aus-
führung der antragsstellenden Ortsgruppe zufallen. Als Fach-
schrift wählte der Bund Frau Cauers 1912 gegründete Beilage
zur "Frauenbewegung ": "Zeitschrift für Frauenstimmrecht";
gleichzeitig erhalten die Mitglieder in den in München erschei-
nenden, von Lida Gustava Heymann redigierten "Mitteilungen"
Berichte und Arbeitsanregungen aus den verschiedenen Orts-
gruppen.

Jm Frühling 1914 erging an verschiedene Einzelpersonen
in allen drei Verbänden eine Einladung zu einer Einigungs-
konferenz in Düsseldorf für Oktober 1914. Einberuferinnen
waren Maria Lischnewska, Cäcilie Ahlhorn, Bertha Kalischer,

allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht, die
meisten badischen Ortsgruppen, ein Teil der Berliner Orts-
gruppe, die Ortsgruppe Darmstadt des hessischen Landesver-
eins und Einzelpersonen in den verschiedensten Städten.

Viele von diesen schlossen sich zusammen zum „Deutschen
Bund für Frauenstimmrecht“, während beispielsweise die Orts-
gruppe Danzig u. a. austraten, ohne sich anzugliedern.

Die Lehren der Vergangenheit beherzigend, hob der
deutsche Bund für Frauenstimmrecht in seinen Statuten die
Verpflichtung der Mitglieder auf das allgemeine, gleiche, ge-
heime und direkte Wahlrecht ganz scharf hervor. Jeder Vor-
stoß, jede Agitation dagegen von Einzelmitgliedern oder ange-
schlossenen Vereinen zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach
sich.

Charakteristisch für die Organisation ist ihre Verfassung,
die auf dem streng durchgeführten Prinzip der Gleichberechti-
gung aller aufgebaut ist. Man verzichtete von vornherein auf
einen Vorstand und schuf eine Zentrale für die angeschlossenen
Vereine in der Geschäftsstelle, der eine von den Mitgliedern zu
wählende Schriftführerin vorsteht. Hierher gegen An- und
Abmeldungen, hier wird die Mitgliederliste und Korrespondenz
geführt. Bei gemeinsamen Unternehmungen, Konferenzen und
Kongressen, stellt die Ortsgruppe die Leitung, von der die An-
regung ausgeht, wie überhaupt bei aller propagandistischen und
sonstigen gemeinsamen Betätigung alle Maßnahmen zur Aus-
führung der antragsstellenden Ortsgruppe zufallen. Als Fach-
schrift wählte der Bund Frau Cauers 1912 gegründete Beilage
zur „Frauenbewegung “: „Zeitschrift für Frauenstimmrecht“;
gleichzeitig erhalten die Mitglieder in den in München erschei-
nenden, von Lida Gustava Heymann redigierten „Mitteilungen“
Berichte und Arbeitsanregungen aus den verschiedenen Orts-
gruppen.

Jm Frühling 1914 erging an verschiedene Einzelpersonen
in allen drei Verbänden eine Einladung zu einer Einigungs-
konferenz in Düsseldorf für Oktober 1914. Einberuferinnen
waren Maria Lischnewska, Cäcilie Ahlhorn, Bertha Kalischer,

<TEI>
  <text>
    <body>
      <p><pb facs="#f0012" n="12"/>
allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht, die<lb/>
meisten badischen Ortsgruppen, ein Teil der Berliner Orts-<lb/>
gruppe, die Ortsgruppe Darmstadt des hessischen Landesver-<lb/>
eins und Einzelpersonen in den verschiedensten Städten.</p><lb/>
      <p>Viele von diesen schlossen sich zusammen zum &#x201E;Deutschen<lb/>
Bund für Frauenstimmrecht&#x201C;,  während beispielsweise die Orts-<lb/>
gruppe Danzig u. a. austraten, ohne sich anzugliedern.</p><lb/>
      <p>Die Lehren der Vergangenheit beherzigend, hob der<lb/>
deutsche Bund für Frauenstimmrecht in seinen Statuten die<lb/>
Verpflichtung der Mitglieder auf das allgemeine, gleiche, ge-<lb/>
heime und direkte Wahlrecht ganz scharf hervor. Jeder Vor-<lb/>
stoß, jede Agitation dagegen von Einzelmitgliedern oder ange-<lb/>
schlossenen Vereinen zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach<lb/>
sich.</p><lb/>
      <p>Charakteristisch für die Organisation ist ihre Verfassung,<lb/>
die auf dem streng durchgeführten Prinzip der Gleichberechti-<lb/>
gung aller aufgebaut ist. Man verzichtete von vornherein auf<lb/>
einen Vorstand und schuf eine Zentrale für die angeschlossenen<lb/>
Vereine in der Geschäftsstelle, der eine von den Mitgliedern zu<lb/>
wählende Schriftführerin vorsteht. Hierher gegen An- und<lb/>
Abmeldungen, hier wird die Mitgliederliste und Korrespondenz<lb/>
geführt. Bei gemeinsamen Unternehmungen, Konferenzen und<lb/>
Kongressen, stellt die Ortsgruppe die Leitung, von der die An-<lb/>
regung ausgeht, wie überhaupt bei aller propagandistischen und<lb/>
sonstigen gemeinsamen Betätigung alle Maßnahmen zur Aus-<lb/>
führung der antragsstellenden Ortsgruppe zufallen. Als Fach-<lb/>
schrift wählte der Bund Frau Cauers 1912 gegründete Beilage<lb/>
zur &#x201E;Frauenbewegung &#x201C;: &#x201E;Zeitschrift für Frauenstimmrecht&#x201C;;<lb/>
gleichzeitig erhalten die Mitglieder in den in München erschei-<lb/>
nenden, von Lida Gustava Heymann redigierten &#x201E;Mitteilungen&#x201C;<lb/>
Berichte und Arbeitsanregungen aus den verschiedenen Orts-<lb/>
gruppen.</p><lb/>
      <p>Jm Frühling 1914 erging an verschiedene Einzelpersonen<lb/>
in allen drei Verbänden eine Einladung zu einer Einigungs-<lb/>
konferenz in Düsseldorf für Oktober 1914. Einberuferinnen<lb/>
waren Maria Lischnewska, Cäcilie Ahlhorn, Bertha Kalischer,<lb/></p>
    </body>
  </text>
</TEI>
[12/0012] allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht, die meisten badischen Ortsgruppen, ein Teil der Berliner Orts- gruppe, die Ortsgruppe Darmstadt des hessischen Landesver- eins und Einzelpersonen in den verschiedensten Städten. Viele von diesen schlossen sich zusammen zum „Deutschen Bund für Frauenstimmrecht“, während beispielsweise die Orts- gruppe Danzig u. a. austraten, ohne sich anzugliedern. Die Lehren der Vergangenheit beherzigend, hob der deutsche Bund für Frauenstimmrecht in seinen Statuten die Verpflichtung der Mitglieder auf das allgemeine, gleiche, ge- heime und direkte Wahlrecht ganz scharf hervor. Jeder Vor- stoß, jede Agitation dagegen von Einzelmitgliedern oder ange- schlossenen Vereinen zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach sich. Charakteristisch für die Organisation ist ihre Verfassung, die auf dem streng durchgeführten Prinzip der Gleichberechti- gung aller aufgebaut ist. Man verzichtete von vornherein auf einen Vorstand und schuf eine Zentrale für die angeschlossenen Vereine in der Geschäftsstelle, der eine von den Mitgliedern zu wählende Schriftführerin vorsteht. Hierher gegen An- und Abmeldungen, hier wird die Mitgliederliste und Korrespondenz geführt. Bei gemeinsamen Unternehmungen, Konferenzen und Kongressen, stellt die Ortsgruppe die Leitung, von der die An- regung ausgeht, wie überhaupt bei aller propagandistischen und sonstigen gemeinsamen Betätigung alle Maßnahmen zur Aus- führung der antragsstellenden Ortsgruppe zufallen. Als Fach- schrift wählte der Bund Frau Cauers 1912 gegründete Beilage zur „Frauenbewegung “: „Zeitschrift für Frauenstimmrecht“; gleichzeitig erhalten die Mitglieder in den in München erschei- nenden, von Lida Gustava Heymann redigierten „Mitteilungen“ Berichte und Arbeitsanregungen aus den verschiedenen Orts- gruppen. Jm Frühling 1914 erging an verschiedene Einzelpersonen in allen drei Verbänden eine Einladung zu einer Einigungs- konferenz in Düsseldorf für Oktober 1914. Einberuferinnen waren Maria Lischnewska, Cäcilie Ahlhorn, Bertha Kalischer,

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen : Bereitstellung der Texttranskription. (2016-11-25T17:57:43Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-11-25T17:57:43Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_entwicklung_1916
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_entwicklung_1916/12
Zitationshilfe: Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916], S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_entwicklung_1916/12>, abgerufen am 27.04.2024.