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Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916].

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allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht, die
meisten badischen Ortsgruppen, ein Teil der Berliner Orts-
gruppe, die Ortsgruppe Darmstadt des hessischen Landesver-
eins und Einzelpersonen in den verschiedensten Städten.

Viele von diesen schlossen sich zusammen zum "Deutschen
Bund für Frauenstimmrecht", während beispielsweise die Orts-
gruppe Danzig u. a. austraten, ohne sich anzugliedern.

Die Lehren der Vergangenheit beherzigend, hob der
deutsche Bund für Frauenstimmrecht in seinen Statuten die
Verpflichtung der Mitglieder auf das allgemeine, gleiche, ge-
heime und direkte Wahlrecht ganz scharf hervor. Jeder Vor-
stoß, jede Agitation dagegen von Einzelmitgliedern oder ange-
schlossenen Vereinen zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach
sich.

Charakteristisch für die Organisation ist ihre Verfassung,
die auf dem streng durchgeführten Prinzip der Gleichberechti-
gung aller aufgebaut ist. Man verzichtete von vornherein auf
einen Vorstand und schuf eine Zentrale für die angeschlossenen
Vereine in der Geschäftsstelle, der eine von den Mitgliedern zu
wählende Schriftführerin vorsteht. Hierher gegen An- und
Abmeldungen, hier wird die Mitgliederliste und Korrespondenz
geführt. Bei gemeinsamen Unternehmungen, Konferenzen und
Kongressen, stellt die Ortsgruppe die Leitung, von der die An-
regung ausgeht, wie überhaupt bei aller propagandistischen und
sonstigen gemeinsamen Betätigung alle Maßnahmen zur Aus-
führung der antragsstellenden Ortsgruppe zufallen. Als Fach-
schrift wählte der Bund Frau Cauers 1912 gegründete Beilage
zur "Frauenbewegung ": "Zeitschrift für Frauenstimmrecht";
gleichzeitig erhalten die Mitglieder in den in München erschei-
nenden, von Lida Gustava Heymann redigierten "Mitteilungen"
Berichte und Arbeitsanregungen aus den verschiedenen Orts-
gruppen.

Jm Frühling 1914 erging an verschiedene Einzelpersonen
in allen drei Verbänden eine Einladung zu einer Einigungs-
konferenz in Düsseldorf für Oktober 1914. Einberuferinnen
waren Maria Lischnewska, Cäcilie Ahlhorn, Bertha Kalischer,

allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht, die
meisten badischen Ortsgruppen, ein Teil der Berliner Orts-
gruppe, die Ortsgruppe Darmstadt des hessischen Landesver-
eins und Einzelpersonen in den verschiedensten Städten.

Viele von diesen schlossen sich zusammen zum „Deutschen
Bund für Frauenstimmrecht“, während beispielsweise die Orts-
gruppe Danzig u. a. austraten, ohne sich anzugliedern.

Die Lehren der Vergangenheit beherzigend, hob der
deutsche Bund für Frauenstimmrecht in seinen Statuten die
Verpflichtung der Mitglieder auf das allgemeine, gleiche, ge-
heime und direkte Wahlrecht ganz scharf hervor. Jeder Vor-
stoß, jede Agitation dagegen von Einzelmitgliedern oder ange-
schlossenen Vereinen zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach
sich.

Charakteristisch für die Organisation ist ihre Verfassung,
die auf dem streng durchgeführten Prinzip der Gleichberechti-
gung aller aufgebaut ist. Man verzichtete von vornherein auf
einen Vorstand und schuf eine Zentrale für die angeschlossenen
Vereine in der Geschäftsstelle, der eine von den Mitgliedern zu
wählende Schriftführerin vorsteht. Hierher gegen An- und
Abmeldungen, hier wird die Mitgliederliste und Korrespondenz
geführt. Bei gemeinsamen Unternehmungen, Konferenzen und
Kongressen, stellt die Ortsgruppe die Leitung, von der die An-
regung ausgeht, wie überhaupt bei aller propagandistischen und
sonstigen gemeinsamen Betätigung alle Maßnahmen zur Aus-
führung der antragsstellenden Ortsgruppe zufallen. Als Fach-
schrift wählte der Bund Frau Cauers 1912 gegründete Beilage
zur „Frauenbewegung “: „Zeitschrift für Frauenstimmrecht“;
gleichzeitig erhalten die Mitglieder in den in München erschei-
nenden, von Lida Gustava Heymann redigierten „Mitteilungen“
Berichte und Arbeitsanregungen aus den verschiedenen Orts-
gruppen.

Jm Frühling 1914 erging an verschiedene Einzelpersonen
in allen drei Verbänden eine Einladung zu einer Einigungs-
konferenz in Düsseldorf für Oktober 1914. Einberuferinnen
waren Maria Lischnewska, Cäcilie Ahlhorn, Bertha Kalischer,

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[12/0012] allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht, die meisten badischen Ortsgruppen, ein Teil der Berliner Orts- gruppe, die Ortsgruppe Darmstadt des hessischen Landesver- eins und Einzelpersonen in den verschiedensten Städten. Viele von diesen schlossen sich zusammen zum „Deutschen Bund für Frauenstimmrecht“, während beispielsweise die Orts- gruppe Danzig u. a. austraten, ohne sich anzugliedern. Die Lehren der Vergangenheit beherzigend, hob der deutsche Bund für Frauenstimmrecht in seinen Statuten die Verpflichtung der Mitglieder auf das allgemeine, gleiche, ge- heime und direkte Wahlrecht ganz scharf hervor. Jeder Vor- stoß, jede Agitation dagegen von Einzelmitgliedern oder ange- schlossenen Vereinen zieht den Verlust der Mitgliedschaft nach sich. Charakteristisch für die Organisation ist ihre Verfassung, die auf dem streng durchgeführten Prinzip der Gleichberechti- gung aller aufgebaut ist. Man verzichtete von vornherein auf einen Vorstand und schuf eine Zentrale für die angeschlossenen Vereine in der Geschäftsstelle, der eine von den Mitgliedern zu wählende Schriftführerin vorsteht. Hierher gegen An- und Abmeldungen, hier wird die Mitgliederliste und Korrespondenz geführt. Bei gemeinsamen Unternehmungen, Konferenzen und Kongressen, stellt die Ortsgruppe die Leitung, von der die An- regung ausgeht, wie überhaupt bei aller propagandistischen und sonstigen gemeinsamen Betätigung alle Maßnahmen zur Aus- führung der antragsstellenden Ortsgruppe zufallen. Als Fach- schrift wählte der Bund Frau Cauers 1912 gegründete Beilage zur „Frauenbewegung “: „Zeitschrift für Frauenstimmrecht“; gleichzeitig erhalten die Mitglieder in den in München erschei- nenden, von Lida Gustava Heymann redigierten „Mitteilungen“ Berichte und Arbeitsanregungen aus den verschiedenen Orts- gruppen. Jm Frühling 1914 erging an verschiedene Einzelpersonen in allen drei Verbänden eine Einladung zu einer Einigungs- konferenz in Düsseldorf für Oktober 1914. Einberuferinnen waren Maria Lischnewska, Cäcilie Ahlhorn, Bertha Kalischer,

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen : Bereitstellung der Texttranskription. (2016-11-25T17:57:43Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-11-25T17:57:43Z)

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Zitationshilfe: Kirchhoff, Auguste: Zur Entwicklung der Frauenstimmrechts-Bewegung. Bremen, [1916], S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchhoff_entwicklung_1916/12>, abgerufen am 03.12.2024.