Kirchhoff, Auguste: Warum muß der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht sich zum allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrecht bekennen? Bremen, 1912.einem eben solchen Männerwahlrecht aufbauen könne, es also zur selbst- Auch der Kompromißantrag von Fräulein Lischnewska, die damals Sehr scharf kam die Differenz zwischen dem Deutschen Verband Während Frau Cauer energisch betonte, daß der Deutsche Verband An diese Auseinandersetzungen schloß sich dann nachmittags die einem eben solchen Männerwahlrecht aufbauen könne, es also zur selbst- Auch der Kompromißantrag von Fräulein Lischnewska, die damals Sehr scharf kam die Differenz zwischen dem Deutschen Verband Während Frau Cauer energisch betonte, daß der Deutsche Verband An diese Auseinandersetzungen schloß sich dann nachmittags die <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0009" n="9"/> einem eben solchen Männerwahlrecht aufbauen könne, es also zur selbst-<lb/> verständlichen Voraussetzung habe.</p><lb/> <p>Auch der Kompromißantrag von Fräulein Lischnewska, die damals<lb/> dringend vor dem Antrag Hessen warnte, weil er die Gefahr einer neuen<lb/> Spaltung in sich trüge, sollte dieser Verständigung dienen. Sie befür-<lb/> wortete einen Zusammenschluß aller Stimmrechtsverbände zu einem<lb/> „<hi rendition="#g">Bund deutscher Stimmrechtsverbände</hi>“, der Sitz und Stimme im<lb/> Weltbund hat. Jeder kann dann seinem Prinzip treu bleiben. <hi rendition="#g">Diese<lb/> Jdee scheint mir auch heute noch zur Lösung der Einigkeits-<lb/> frage die glücklichste</hi>. Sie wurde behufs weiterer Ausarbeitung einer<lb/> Kommission überwiesen. – Der Antrag Bayern, als der weitergehende,<lb/> stand vor dem Antrag Hessen zur Beratung; er wurde mit großer<lb/> Majorität, 109 gegen 23 Stimmen bei 12 Stimmenthaltungen, ange-<lb/> nommen, und <hi rendition="#g"><choice><sic>damt</sic><corr>damit</corr></choice> hatte der Deutsche Verband sich abermals<lb/> zu seinem Grundprinzip:</hi><lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#g">allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Wahlrecht</hi></hi></hi><lb/> bekannt.</p><lb/> <p>Sehr scharf kam die Differenz zwischen dem Deutschen Verband<lb/> und der deutschen Vereinigung zum Ausdruck auf dem Berliner Frauen-<lb/> kongreß im Februar dieses Jahres.</p><lb/> <p>Während Frau Cauer energisch betonte, daß der Deutsche Verband<lb/> an seinem Grundprinzip, dem Grundprinzip auch der Einigung des<lb/> deutschen Vaterlandes, festhalten müsse aus Gerechtigkeitsgründen: weil<lb/> wir wollen, daß jede, auch die geringste Frau ihr Recht bekommt, er-<lb/> klärte Frau Fischer-Eckert, die Vorsitzende der Gegenorganisation, etwa<lb/> folgendes: Das absolut Sittliche ist nicht der einzige Stern, der<lb/> uns leitet, sondern wir wollen praktische Politik treiben. Wir treten<lb/> auch nicht an die Öffentlichkeit, indem wir marktschreierisch die Phrase<lb/> der Gerechtigkeit verkünden. Aber wir suchen alle, auch die konservativen<lb/> Frauen zu sammeln. Wir schalten zu diesem Zweck die Wahlrechtsfrage<lb/> bewußt aus, und als klare Köpfe verquicken wir nicht, wie unklare<lb/> Schwärmer, Frauenstimmrecht und Reichstagswahlrecht!</p><lb/> <p>An diese Auseinandersetzungen schloß sich dann nachmittags die<lb/> außerordentliche Generalversammlung unseres Verbandes, einberufen auf<lb/> das Betreiben einiger rheinisch-westfälischer Ortsgruppen, die den in<lb/> Hamburg mit so großer Majorität angenommenen § 3 wieder in Frage<lb/> stellten durch erneutes Einbringen des hessischen Antrages. Unter der<lb/> Hand hatte die Ortsgruppe Dortmund sich an Landesvereine und Orts-<lb/> gruppen gewandt mit der Bitte um ihre Unterstützung zur Einberufung<lb/> einer außerordentlichen Generalversammlung, auf der der Sturz des § 3<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [9/0009]
einem eben solchen Männerwahlrecht aufbauen könne, es also zur selbst-
verständlichen Voraussetzung habe.
Auch der Kompromißantrag von Fräulein Lischnewska, die damals
dringend vor dem Antrag Hessen warnte, weil er die Gefahr einer neuen
Spaltung in sich trüge, sollte dieser Verständigung dienen. Sie befür-
wortete einen Zusammenschluß aller Stimmrechtsverbände zu einem
„Bund deutscher Stimmrechtsverbände“, der Sitz und Stimme im
Weltbund hat. Jeder kann dann seinem Prinzip treu bleiben. Diese
Jdee scheint mir auch heute noch zur Lösung der Einigkeits-
frage die glücklichste. Sie wurde behufs weiterer Ausarbeitung einer
Kommission überwiesen. – Der Antrag Bayern, als der weitergehende,
stand vor dem Antrag Hessen zur Beratung; er wurde mit großer
Majorität, 109 gegen 23 Stimmen bei 12 Stimmenthaltungen, ange-
nommen, und damit hatte der Deutsche Verband sich abermals
zu seinem Grundprinzip:
allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Wahlrecht
bekannt.
Sehr scharf kam die Differenz zwischen dem Deutschen Verband
und der deutschen Vereinigung zum Ausdruck auf dem Berliner Frauen-
kongreß im Februar dieses Jahres.
Während Frau Cauer energisch betonte, daß der Deutsche Verband
an seinem Grundprinzip, dem Grundprinzip auch der Einigung des
deutschen Vaterlandes, festhalten müsse aus Gerechtigkeitsgründen: weil
wir wollen, daß jede, auch die geringste Frau ihr Recht bekommt, er-
klärte Frau Fischer-Eckert, die Vorsitzende der Gegenorganisation, etwa
folgendes: Das absolut Sittliche ist nicht der einzige Stern, der
uns leitet, sondern wir wollen praktische Politik treiben. Wir treten
auch nicht an die Öffentlichkeit, indem wir marktschreierisch die Phrase
der Gerechtigkeit verkünden. Aber wir suchen alle, auch die konservativen
Frauen zu sammeln. Wir schalten zu diesem Zweck die Wahlrechtsfrage
bewußt aus, und als klare Köpfe verquicken wir nicht, wie unklare
Schwärmer, Frauenstimmrecht und Reichstagswahlrecht!
An diese Auseinandersetzungen schloß sich dann nachmittags die
außerordentliche Generalversammlung unseres Verbandes, einberufen auf
das Betreiben einiger rheinisch-westfälischer Ortsgruppen, die den in
Hamburg mit so großer Majorität angenommenen § 3 wieder in Frage
stellten durch erneutes Einbringen des hessischen Antrages. Unter der
Hand hatte die Ortsgruppe Dortmund sich an Landesvereine und Orts-
gruppen gewandt mit der Bitte um ihre Unterstützung zur Einberufung
einer außerordentlichen Generalversammlung, auf der der Sturz des § 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Anna Pfundt: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien
(2014-07-16T11:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Konvertierung nach DTA-Basisformat
(2014-07-16T11:00:00Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |