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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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sondern jhnen selbst als verdampten vnd verlornen menschen.

Fürs fünffte / Wenn des Gegentheils jrrige meinung bestehen solte / das der mensch darumb die sünde ohn vnterscheid selbst were / weil die Schrifft spricht / das Gott vnser sünden gnedig sey / so müst ebner massen auch folgen / das die wircklichen sünden auch ohne allen vnterscheid der mensch selbst müsten sein / weil Gott dieselben auch aus gnaden vergibt. Denn Dauid eben so wol vmb wircklicher sünden verzeihung in diesem 25. Psalm bittet / als vmb verzeihung der Erbsünde.

Derwegen muß es das Gegentheil dabey bewenden lassen / das Gott zwar dem bußfertigen Dauid oder sünder gnedig sey. Wie er aber den wircklichen sünden / als Gotteslesterung / Todtschlag / Ehebruch / feind ist vnnd bleibet / vnd nimmermehr hold wird Exodi 20. Zachar 18. also bleibe er auch der Erbsünde feind / neme sich aber des sündigen menschen aus gnaden an / vnnd mache den durch Christi verdienst im glauben gerecht vnd selig.

In summa / der sünde eigendlich zu reden ist Gott nicht gnedig / denn wieder die sünde als sünde eiuert er Exodi 20. vnd hasset dieselbige Zach. 8. Den bußfertigen sündern aber den rechnet er die sünde nicht zur verdamniß / wie er wol thun köndte / sondern tilget sie als eine Wolcke / Jesa: 44 vnd wirfft sie in die tieffe des Meers / Mich. 7. Vnd ist dieses auch die antwort auff die andern Sprüche / als Exodi. 34. 1. Reg: 8. Hier: 31. Hebr: 8. in welchen solche art zu reden gleicher gestalt gebraucht wirdt / aber allwege das wort vnser / jrer etc. darbey gesetzt wird / vnd nirgent bloß diese propositio stehet / das Gott der sünden eigendlich zu reden gnedig sey / oder das das wort sünde in ermelten re-

sondern jhnen selbst als verdampten vñ verlornẽ menschen.

Fürs fünffte / Wenn des Gegentheils jrrige meinung bestehen solte / das der mensch darumb die sünde ohn vnterscheid selbst were / weil die Schrifft spricht / das Gott vnser sünden gnedig sey / so müst ebner massen auch folgen / das die wircklichen sünden auch ohne allen vnterscheid der mensch selbst müsten sein / weil Gott dieselben auch aus gnaden vergibt. Denn Dauid eben so wol vmb wircklicher sünden verzeihung in diesem 25. Psalm bittet / als vmb verzeihung der Erbsünde.

Derwegen muß es das Gegentheil dabey bewenden lassen / das Gott zwar dem bußfertigen Dauid oder sünder gnedig sey. Wie er aber den wircklichen sünden / als Gotteslesterung / Todtschlag / Ehebruch / feind ist vnnd bleibet / vnd nimmermehr hold wird Exodi 20. Zachar 18. also bleibe er auch der Erbsünde feind / neme sich aber des sündigen menschen aus gnaden an / vnnd mache den durch Christi verdienst im glauben gerecht vnd selig.

In summa / der sünde eigendlich zu reden ist Gott nicht gnedig / denn wieder die sünde als sünde eiuert er Exodi 20. vnd hasset dieselbige Zach. 8. Den bußfertigen sündern aber den rechnet er die sünde nicht zur verdamniß / wie er wol thun köndte / sondern tilget sie als eine Wolcke / Jesa: 44 vnd wirfft sie in die tieffe des Meers / Mich. 7. Vnd ist dieses auch die antwort auff die andern Sprüche / als Exodi. 34. 1. Reg: 8. Hier: 31. Hebr: 8. in welchen solche art zu reden gleicher gestalt gebraucht wirdt / aber allwege das wort vnser / jrer etc. darbey gesetzt wird / vnd nirgent bloß diese propositio stehet / das Gott der sünden eigendlich zu reden gnedig sey / oder das das wort sünde in ermelten re-

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[0182] sondern jhnen selbst als verdampten vñ verlornẽ menschen. Fürs fünffte / Wenn des Gegentheils jrrige meinung bestehen solte / das der mensch darumb die sünde ohn vnterscheid selbst were / weil die Schrifft spricht / das Gott vnser sünden gnedig sey / so müst ebner massen auch folgen / das die wircklichen sünden auch ohne allen vnterscheid der mensch selbst müsten sein / weil Gott dieselben auch aus gnaden vergibt. Denn Dauid eben so wol vmb wircklicher sünden verzeihung in diesem 25. Psalm bittet / als vmb verzeihung der Erbsünde. Derwegen muß es das Gegentheil dabey bewenden lassen / das Gott zwar dem bußfertigen Dauid oder sünder gnedig sey. Wie er aber den wircklichen sünden / als Gotteslesterung / Todtschlag / Ehebruch / feind ist vnnd bleibet / vnd nimmermehr hold wird Exodi 20. Zachar 18. also bleibe er auch der Erbsünde feind / neme sich aber des sündigen menschen aus gnaden an / vnnd mache den durch Christi verdienst im glauben gerecht vnd selig. In summa / der sünde eigendlich zu reden ist Gott nicht gnedig / denn wieder die sünde als sünde eiuert er Exodi 20. vnd hasset dieselbige Zach. 8. Den bußfertigen sündern aber den rechnet er die sünde nicht zur verdamniß / wie er wol thun köndte / sondern tilget sie als eine Wolcke / Jesa: 44 vnd wirfft sie in die tieffe des Meers / Mich. 7. Vnd ist dieses auch die antwort auff die andern Sprüche / als Exodi. 34. 1. Reg: 8. Hier: 31. Hebr: 8. in welchen solche art zu reden gleicher gestalt gebraucht wirdt / aber allwege das wort vnser / jrer etc. darbey gesetzt wird / vnd nirgent bloß diese propositio stehet / das Gott der sünden eigendlich zu reden gnedig sey / oder das das wort sünde in ermelten re-

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/182>, abgerufen am 24.11.2024.