Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

Bild:
<< vorherige Seite

therus bißweilen den menschen sünde heisset / aber das er solches in eigendlichem verstande thun solte / das können noch sollen wir nicht nachgeben. Denn wir haben Gott lob D. Lutheri erklerung oder außlegung selbst für vns Galat. 3. daruon kurtz zuuor / nemlich das er das wort (sünde) in solchen reden nicht proprie eigendlich / sondern figurlich brauche / vnd heisse jhme nichts mehr als sündig / vnrein / verderbt / vnd der sünden wegen Gottes Gericht verfallen / vnd der Ewigen verdamniß schüldig sein: In welchem verstande vnd bedeutung wir das wort (sünde) gerne annemen / vnd vns mit nichten zu wieder oder entgegen ist. Das wir vns aber der Schrifft den Artickeln des Glaubens vnd Luthero selbst zuwieder aus der verderbten natur ohne vnterscheid die sünde solten machen lassen / das können wir gewissens vnd warheit halben / dem Gegentheil nicht einreumen.

Das dritte Sprüchlein betreffend / Sünde ist alles das /Von dem Sprüchlein D. Lutheri Sünde ist alles das / was nicht durch das Blut Christi er löset / im glauben gerecht wird. was nicht durch das Blut Christi erlöset / im glauben gerecht wird etc. ist vns auch nicht zuwieder / wenn es nach D. Lutheri eigener deutung ausgeleget wird / das ist / das das wort (Sünde) so viel heisse als sündig / das ist / durch die Erbsünde dermassen befleckt vnd verderbet / das deswegen alles was am menschen ist / des Todes vnd der ewigen verdamnis vmb der angeerbten sünden willen / schüldig sey. In welchem verstande es D. Luther wieder des Babsts vnd seiner Schul Theologen geticht / so die Erbsünde sehendlich verkleinert haben / offtmals gebraucht.

Denn wir auch selbsten / wenn wir mit Gott handeln vmb gnedige vergebung vnserer sünden / von hertzen bekennen / das es alles vnnd eitel sünde mit vns ist / das ist / das wir für seinem angesicht nichts tügen / wenn er wolte sünde zurechnen / vnd vns nach vnseren missethaten vergelten / vnd das

therus bißweilen den menschen sünde heisset / aber das er solches in eigendlichem verstande thun solte / das können noch sollen wir nicht nachgeben. Denn wir haben Gott lob D. Lutheri erklerung oder außlegung selbst für vns Galat. 3. daruon kurtz zuuor / nemlich das er das wort (sünde) in solchen reden nicht propriè eigendlich / sondern figurlich brauche / vnd heisse jhme nichts mehr als sündig / vnrein / verderbt / vnd der sünden wegen Gottes Gericht verfallen / vnd der Ewigen verdamniß schüldig sein: In welchem verstande vnd bedeutung wir das wort (sünde) gerne annemen / vñ vns mit nichten zu wieder oder entgegen ist. Das wir vns aber der Schrifft den Artickeln des Glaubens vñ Luthero selbst zuwieder aus der verderbten natur ohne vnterscheid die sünde solten machẽ lassen / das können wir gewissens vñ warheit halben / dem Gegentheil nicht einreumẽ.

Das dritte Sprüchlein betreffend / Sünde ist alles das /Von dem Sprüchlein D. Lutheri Sünde ist alles das / was nicht durch das Blut Christi er löset / im glauben gerecht wird. was nicht durch das Blut Christi erlöset / im glauben gerecht wird etc. ist vns auch nicht zuwieder / wenn es nach D. Lutheri eigener deutung ausgeleget wird / das ist / das das wort (Sünde) so viel heisse als sündig / das ist / durch die Erbsünde dermassen befleckt vnd verderbet / das deswegen alles was am menschen ist / des Todes vnd der ewigen verdamnis vmb der angeerbten sünden willen / schüldig sey. In welchem verstande es D. Luther wieder des Babsts vnd seiner Schul Theologen geticht / so die Erbsünde sehendlich verkleinert haben / offtmals gebraucht.

Denn wir auch selbsten / weñ wir mit Gott handeln vmb gnedige vergebung vnserer sünden / von hertzen bekennen / das es alles vnnd eitel sünde mit vns ist / das ist / das wir für seinem angesicht nichts tügen / wenn er wolte sünde zurechnen / vnd vns nach vnseren missethaten vergelten / vnd das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0211"/>
therus bißweilen       den menschen sünde heisset / aber das er solches in eigendlichem verstande thun solte / das       können noch sollen wir nicht nachgeben. Denn wir haben Gott lob D. Lutheri erklerung oder       außlegung selbst für vns Galat. 3. daruon kurtz zuuor / nemlich das er das wort (sünde) in       solchen reden nicht propriè eigendlich / sondern figurlich brauche / vnd heisse jhme nichts       mehr als sündig / vnrein / verderbt / vnd der sünden wegen Gottes Gericht verfallen / vnd der       Ewigen verdamniß schüldig sein: In welchem verstande vnd bedeutung wir das wort (sünde) gerne       annemen / vn&#x0303; vns mit nichten zu wieder oder entgegen ist. Das wir vns aber der Schrifft       den Artickeln des Glaubens vn&#x0303; Luthero selbst zuwieder aus der verderbten natur ohne       vnterscheid die sünde solten mache&#x0303; lassen / das können wir gewissens vn&#x0303; warheit       halben / dem Gegentheil nicht einreume&#x0303;.</p>
        <p>Das dritte Sprüchlein betreffend / Sünde ist alles das /<note place="right">Von dem        Sprüchlein D. Lutheri Sünde ist alles das / was nicht durch das Blut Christi er löset / im        glauben gerecht wird.</note> was nicht durch das Blut Christi erlöset / im glauben gerecht wird etc. ist vns auch nicht zuwieder / wenn es nach D. Lutheri eigener deutung ausgeleget wird / das ist / das das wort (Sünde) so viel heisse als sündig / das ist / durch die Erbsünde dermassen befleckt vnd verderbet / das deswegen alles was am menschen ist / des Todes vnd der ewigen verdamnis vmb der angeerbten sünden willen / schüldig sey. In welchem verstande es D. Luther wieder des Babsts vnd seiner Schul Theologen geticht / so die Erbsünde sehendlich verkleinert haben / offtmals gebraucht.</p>
        <p>Denn wir auch selbsten / wen&#x0303; wir mit Gott handeln vmb gnedige vergebung vnserer       sünden / von hertzen bekennen / das es alles vnnd eitel sünde mit vns ist / das ist / das wir       für seinem angesicht nichts tügen / wenn er wolte sünde zurechnen / vnd vns nach vnseren       missethaten vergelten / vnd das
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0211] therus bißweilen den menschen sünde heisset / aber das er solches in eigendlichem verstande thun solte / das können noch sollen wir nicht nachgeben. Denn wir haben Gott lob D. Lutheri erklerung oder außlegung selbst für vns Galat. 3. daruon kurtz zuuor / nemlich das er das wort (sünde) in solchen reden nicht propriè eigendlich / sondern figurlich brauche / vnd heisse jhme nichts mehr als sündig / vnrein / verderbt / vnd der sünden wegen Gottes Gericht verfallen / vnd der Ewigen verdamniß schüldig sein: In welchem verstande vnd bedeutung wir das wort (sünde) gerne annemen / vñ vns mit nichten zu wieder oder entgegen ist. Das wir vns aber der Schrifft den Artickeln des Glaubens vñ Luthero selbst zuwieder aus der verderbten natur ohne vnterscheid die sünde solten machẽ lassen / das können wir gewissens vñ warheit halben / dem Gegentheil nicht einreumẽ. Das dritte Sprüchlein betreffend / Sünde ist alles das / was nicht durch das Blut Christi erlöset / im glauben gerecht wird etc. ist vns auch nicht zuwieder / wenn es nach D. Lutheri eigener deutung ausgeleget wird / das ist / das das wort (Sünde) so viel heisse als sündig / das ist / durch die Erbsünde dermassen befleckt vnd verderbet / das deswegen alles was am menschen ist / des Todes vnd der ewigen verdamnis vmb der angeerbten sünden willen / schüldig sey. In welchem verstande es D. Luther wieder des Babsts vnd seiner Schul Theologen geticht / so die Erbsünde sehendlich verkleinert haben / offtmals gebraucht. Von dem Sprüchlein D. Lutheri Sünde ist alles das / was nicht durch das Blut Christi er löset / im glauben gerecht wird. Denn wir auch selbsten / weñ wir mit Gott handeln vmb gnedige vergebung vnserer sünden / von hertzen bekennen / das es alles vnnd eitel sünde mit vns ist / das ist / das wir für seinem angesicht nichts tügen / wenn er wolte sünde zurechnen / vnd vns nach vnseren missethaten vergelten / vnd das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/211
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/211>, abgerufen am 04.12.2024.