Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

Bild:
<< vorherige Seite

Denn erstlich können sie diese klare helle wortt D. Lutheri nimmermehr vmbstossen / da er schreibet / man solle die Erbsünde von der Creatur vnterscheiden.

Creatur aber heist D. Luthero alles das / so Gott erschaffen hat / daruon sagt er sollen geistliche Leute die Erbsünde vnterscheiden.

Nun ist vnsere natur auch nach dem fall Gottes Creatur vnd geschöpff / das können sie nicht verleugnen / sie wolten denn den ersten Artickel von der schöpffung verleugnen / da gesagt wird / das vns Gott erschaffen habe etc. oder wolten den Teuffel zum Schöpffer vnser natur machen.

Derwegen so sollen vnnd müssen sie ohne jhren danck den vnterscheid zwischen vnser natur / welche auch itzo nach dem fall Gottes Creatur vnnd geschöpff ist / vnnd der Erbsünde / so nicht Gottes Creatur oder geschöpff ist / stehen lassen / wie jhn D. Lutherus in angezogenen wortten recht vnd deutlich gesetzet hat.

Das sie aber hergegen einwenden / D. Lutherus verstehe durchs wortt Creatur nicht vnsere verderbte natur / sondern Gottes ordnung vnnd segen im Ehestand nach seinem willen kinder zu zeugen etc. ist ein schendlich vnnd gantz vnnütz gedicht des Gegentheils.

Denn (wie albereit angedeutet) geben Lutheri wortt klar / das alles / was Gottes Creatur Gottes ordnung vnd werck ist vnnd heisset / das sey von der Erbsünde zu vnterscheiden.

Nun ist aber nicht alleine die ordnung kinder nach Gottes willen zu zeugen etc. Gottes Creatur: sondern auch vnsere menschliche natur / welche Gott auch itzo nach dem fal erschaffet.

Derhalben ists vnd bleibet auch in Ewigkeit war / das

Denn erstlich können sie diese klare helle wortt D. Lutheri nimmermehr vmbstossen / da er schreibet / man solle die Erbsünde von der Creatur vnterscheiden.

Creatur aber heist D. Luthero alles das / so Gott erschaffen hat / daruon sagt er sollen geistliche Leute die Erbsünde vnterscheiden.

Nun ist vnsere natur auch nach dem fall Gottes Creatur vnd geschöpff / das können sie nicht verleugnen / sie wolten denn den ersten Artickel von der schöpffung verleugnen / da gesagt wird / das vns Gott erschaffen habe etc. oder wolten den Teuffel zum Schöpffer vnser natur machen.

Derwegen so sollen vnnd müssen sie ohne jhren danck den vnterscheid zwischen vnser natur / welche auch itzo nach dem fall Gottes Creatur vnnd geschöpff ist / vnnd der Erbsünde / so nicht Gottes Creatur oder geschöpff ist / stehen lassen / wie jhn D. Lutherus in angezogenen wortten recht vnd deutlich gesetzet hat.

Das sie aber hergegen einwenden / D. Lutherus verstehe durchs wortt Creatur nicht vnsere verderbte natur / sondern Gottes ordnung vnnd segen im Ehestand nach seinem willen kinder zu zeugen etc. ist ein schendlich vnnd gantz vnnütz gedicht des Gegentheils.

Denn (wie albereit angedeutet) geben Lutheri wortt klar / das alles / was Gottes Creatur Gottes ordnung vnd werck ist vnnd heisset / das sey von der Erbsünde zu vnterscheiden.

Nun ist aber nicht alleine die ordnung kinder nach Gottes willen zu zeugen etc. Gottes Creatur: sondern auch vnsere menschliche natur / welche Gott auch itzo nach dem fal erschaffet.

Derhalben ists vnd bleibet auch in Ewigkeit war / das

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0224"/>
        <p>Denn erstlich können sie diese klare helle wortt D. Lutheri nimmermehr vmbstossen / da er       schreibet / man solle die Erbsünde von der Creatur vnterscheiden.</p>
        <p>Creatur aber heist D. Luthero alles das / so Gott erschaffen hat / daruon sagt er sollen       geistliche Leute die Erbsünde vnterscheiden.</p>
        <p>Nun ist vnsere natur auch nach dem fall Gottes Creatur vnd geschöpff / das können sie nicht       verleugnen / sie wolten denn den ersten Artickel von der schöpffung verleugnen / da gesagt wird       / das vns Gott erschaffen habe etc. oder wolten den Teuffel zum Schöpffer vnser natur       machen.</p>
        <p>Derwegen so sollen vnnd müssen sie ohne jhren danck den vnterscheid zwischen vnser natur /       welche auch itzo nach dem fall Gottes Creatur vnnd geschöpff ist / vnnd der Erbsünde / so nicht       Gottes Creatur oder geschöpff ist / stehen lassen / wie jhn D. Lutherus in angezogenen wortten       recht vnd deutlich gesetzet hat.</p>
        <p>Das sie aber hergegen einwenden / D. Lutherus verstehe durchs wortt Creatur nicht vnsere       verderbte natur / sondern Gottes ordnung vnnd segen im Ehestand nach seinem willen kinder zu       zeugen etc. ist ein schendlich vnnd gantz vnnütz gedicht des Gegentheils.</p>
        <p>Denn (wie albereit angedeutet) geben Lutheri wortt klar / das alles / was Gottes Creatur       Gottes ordnung vnd werck ist vnnd heisset / das sey von der Erbsünde zu vnterscheiden.</p>
        <p>Nun ist aber nicht alleine die ordnung kinder nach Gottes willen zu zeugen etc. Gottes       Creatur: sondern auch vnsere menschliche natur / welche Gott auch itzo nach dem fal       erschaffet.</p>
        <p>Derhalben ists vnd bleibet auch in Ewigkeit war / das
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0224] Denn erstlich können sie diese klare helle wortt D. Lutheri nimmermehr vmbstossen / da er schreibet / man solle die Erbsünde von der Creatur vnterscheiden. Creatur aber heist D. Luthero alles das / so Gott erschaffen hat / daruon sagt er sollen geistliche Leute die Erbsünde vnterscheiden. Nun ist vnsere natur auch nach dem fall Gottes Creatur vnd geschöpff / das können sie nicht verleugnen / sie wolten denn den ersten Artickel von der schöpffung verleugnen / da gesagt wird / das vns Gott erschaffen habe etc. oder wolten den Teuffel zum Schöpffer vnser natur machen. Derwegen so sollen vnnd müssen sie ohne jhren danck den vnterscheid zwischen vnser natur / welche auch itzo nach dem fall Gottes Creatur vnnd geschöpff ist / vnnd der Erbsünde / so nicht Gottes Creatur oder geschöpff ist / stehen lassen / wie jhn D. Lutherus in angezogenen wortten recht vnd deutlich gesetzet hat. Das sie aber hergegen einwenden / D. Lutherus verstehe durchs wortt Creatur nicht vnsere verderbte natur / sondern Gottes ordnung vnnd segen im Ehestand nach seinem willen kinder zu zeugen etc. ist ein schendlich vnnd gantz vnnütz gedicht des Gegentheils. Denn (wie albereit angedeutet) geben Lutheri wortt klar / das alles / was Gottes Creatur Gottes ordnung vnd werck ist vnnd heisset / das sey von der Erbsünde zu vnterscheiden. Nun ist aber nicht alleine die ordnung kinder nach Gottes willen zu zeugen etc. Gottes Creatur: sondern auch vnsere menschliche natur / welche Gott auch itzo nach dem fal erschaffet. Derhalben ists vnd bleibet auch in Ewigkeit war / das

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/224
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/224>, abgerufen am 04.12.2024.