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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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nicht alleine die ordnung kinder zu zeugen: sondern auch die menschliche natur selbst von der Erbsünde zu vnterscheiden.

Derwegen vermag Gegentheil vnsern grund aus D. Lutheri klaren wortten genommen nicht vmbzustossen / es sey denn das es zuuor erweise / das des Sathans werck / als die sünde nicht von allen Creaturen oder wercken Gottes zu vnterscheiden sey / sondern alleine von der ordnung Kinder zu zeugen / oder aber / das irgend eine Creatur oder Geschöpff Gottes sey / welchs sünde ohne vnterscheid vnd eigendlich zu reden sey / vnd demnach des Teuffels Geschöpff selbst.

Wenn Gegentheil dieses nicht erweiset / (wie es denn nimmermehr thun kan) so bemühet es sich vergeblich. Denn so lange diese vniuersalis / das alles was Gottes Creatur ordnung vnd werck ist vnd heisset / von der Erbsünde solle vnterscheiden werden etc. stehen bleibet / so lange ligt Gegentheils geticht von der wesentlichen Erbsünde darnieder / vnd ist zu grunde vmbgestossen.

Benemen also die folgende wort D. Lutheri / das das werck Kinder zu zeugen Gottes ordnung sey / den vorgehenden worten Lutheri / welche an stat einer vniuersal regel stehen / gar nichts / sondern bekrefftigen viel mehr den vnterscheid zwischen der natur vnd Erbsünde / als das sie jhn solten auffheben oder vmbstossen.

Denn wie die sünde nicht Gottes Creatur oder ordenung ist / also auch die propagatio oder fortpflantzung (durch welche nichts anders denn nur alleine die sünde fortgepflantzet wird) kan oder mag für Gottes Creatur oder ordnung nicht erkant werden. Denn wenn der mensch / so durch die fleischliche Geburt herkömpt / durchaus oder ohne vnterscheid (wie Gegentheil streitet) in seiner natur substantz

nicht alleine die ordnung kinder zu zeugen: sondern auch die menschliche natur selbst von der Erbsünde zu vnterscheiden.

Derwegen vermag Gegentheil vnsern grund aus D. Lutheri klaren wortten genommen nicht vmbzustossen / es sey denn das es zuuor erweise / das des Sathans werck / als die sünde nicht von allen Creaturen oder wercken Gottes zu vnterscheiden sey / sondern alleine von der ordnung Kinder zu zeugen / oder aber / das irgend eine Creatur oder Geschöpff Gottes sey / welchs sünde ohne vnterscheid vnd eigendlich zu reden sey / vnd demnach des Teuffels Geschöpff selbst.

Wenn Gegentheil dieses nicht erweiset / (wie es denn nimmermehr thun kan) so bemühet es sich vergeblich. Denn so lange diese vniuersalis / das alles was Gottes Creatur ordnung vnd werck ist vnd heisset / von der Erbsünde solle vnterscheiden werden etc. stehen bleibet / so lange ligt Gegentheils geticht von der wesentlichen Erbsünde darnieder / vnd ist zu grunde vmbgestossen.

Benemen also die folgende wort D. Lutheri / das das werck Kinder zu zeugen Gottes ordnung sey / den vorgehenden wortẽ Lutheri / welche an stat einer vniuersal regel stehen / gar nichts / sondern bekrefftigen viel mehr den vnterscheid zwischen der natur vnd Erbsünde / als das sie jhn solten auffheben oder vmbstossen.

Denn wie die sünde nicht Gottes Creatur oder ordenung ist / also auch die propagatio oder fortpflantzung (durch welche nichts anders denn nur alleine die sünde fortgepflantzet wird) kan oder mag für Gottes Creatur oder ordnung nicht erkant werden. Denn wenn der mensch / so durch die fleischliche Geburt herkömpt / durchaus oder ohne vnterscheid (wie Gegentheil streitet) in seiner natur substantz

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[0225] nicht alleine die ordnung kinder zu zeugen: sondern auch die menschliche natur selbst von der Erbsünde zu vnterscheiden. Derwegen vermag Gegentheil vnsern grund aus D. Lutheri klaren wortten genommen nicht vmbzustossen / es sey denn das es zuuor erweise / das des Sathans werck / als die sünde nicht von allen Creaturen oder wercken Gottes zu vnterscheiden sey / sondern alleine von der ordnung Kinder zu zeugen / oder aber / das irgend eine Creatur oder Geschöpff Gottes sey / welchs sünde ohne vnterscheid vnd eigendlich zu reden sey / vnd demnach des Teuffels Geschöpff selbst. Wenn Gegentheil dieses nicht erweiset / (wie es denn nimmermehr thun kan) so bemühet es sich vergeblich. Denn so lange diese vniuersalis / das alles was Gottes Creatur ordnung vnd werck ist vnd heisset / von der Erbsünde solle vnterscheiden werden etc. stehen bleibet / so lange ligt Gegentheils geticht von der wesentlichen Erbsünde darnieder / vnd ist zu grunde vmbgestossen. Benemen also die folgende wort D. Lutheri / das das werck Kinder zu zeugen Gottes ordnung sey / den vorgehenden wortẽ Lutheri / welche an stat einer vniuersal regel stehen / gar nichts / sondern bekrefftigen viel mehr den vnterscheid zwischen der natur vnd Erbsünde / als das sie jhn solten auffheben oder vmbstossen. Denn wie die sünde nicht Gottes Creatur oder ordenung ist / also auch die propagatio oder fortpflantzung (durch welche nichts anders denn nur alleine die sünde fortgepflantzet wird) kan oder mag für Gottes Creatur oder ordnung nicht erkant werden. Denn wenn der mensch / so durch die fleischliche Geburt herkömpt / durchaus oder ohne vnterscheid (wie Gegentheil streitet) in seiner natur substantz

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/225>, abgerufen am 04.12.2024.