Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

Bild:
<< vorherige Seite

Dawieder streitet nu Lutherus vnnd dringet / das die Erbgerechtigkeit nicht sey eine solche eusserliche gabe gewest / so von aussen zu der natur komen / sondern sey eine solche Gabe gewest / so in der natur gewesen / vnnd derwegen ohne verletzung der natur nicht habe können verloren werden. Derhalben die Sophisten weit jrren / in dem sie tichten / die natur sey nach dem fal gantz vnd vnverletzet blieben.

Giebt ein Gleichnis vom Auge / dem sey es naturlich das es sehe / oder sey in der natur des auges / das es sehe. Gleich aber wie man recht sage / wenn das Auge verwundet / das seine natur verseret sey / also erhalte sichs mit dem menschen auch / nemlich das er nach dem fal warhafftig verderbt / vnd das seine natur durch die sünde gewißlich verletzt sey.

Daraus klar zuuerstehen / was Lutheri meinung sey / wenn er spricht / die Erbgerechtigkeit sey dem menschen naturlich / vnd die Erbsünde sey von der natur / Nemlich nicht das die Erbgerechtigkeit des menschen natur selbst ohne vnterscheid gewest / (denn wo das war / hette sie durch Adams fall ohne verlust der gantzen natur / nicht können verloren werden / so doch die natur blieben ist / ob wol die Erbgerechtigkeit doraus verloren worden) oder das numehr nach dem fall / die sünde ohne vnterscheid des menschen natur selbst sey etc. sondern das er wieder die Sophisten / so aus der Erbgerechtigkeit nur eine eusserliche gabe machten / welche ohne verletzung der natur hette können verloren werden / vnd hergegen aus der Erbsünde nur einen eusserlichen angeflogen mangel macheten / der die natur vnbeschedigt gelassen / verteidigte vnd erhielte / das weder die Erbgerechtigkeit für dem fall / am menschen nur eine solche eusserliche gabe gewest /

Dawieder streitet nu Lutherus vnnd dringet / das die Erbgerechtigkeit nicht sey eine solche eusserliche gabe gewest / so von aussen zu der natur komen / sondern sey eine solche Gabe gewest / so in der natur gewesen / vnnd derwegen ohne verletzung der natur nicht habe können verloren werden. Derhalben die Sophisten weit jrren / in dem sie tichtẽ / die natur sey nach dem fal gantz vñ vnverletzet blieben.

Giebt ein Gleichnis vom Auge / dem sey es naturlich das es sehe / oder sey in der natur des auges / das es sehe. Gleich aber wie man recht sage / wenn das Auge verwundet / das seine natur verseret sey / also erhalte sichs mit dem menschen auch / nemlich das er nach dem fal warhafftig verderbt / vnd das seine natur durch die sünde gewißlich verletzt sey.

Daraus klar zuuerstehen / was Lutheri meinung sey / wenn er spricht / die Erbgerechtigkeit sey dem menschen naturlich / vnd die Erbsünde sey von der natur / Nemlich nicht das die Erbgerechtigkeit des menschen natur selbst ohne vnterscheid gewest / (denn wo das war / hette sie durch Adams fall ohne verlust der gantzen natur / nicht können verloren werden / so doch die natur blieben ist / ob wol die Erbgerechtigkeit doraus verloren worden) oder das numehr nach dem fall / die sünde ohne vnterscheid des menschen natur selbst sey etc. sondern das er wieder die Sophisten / so aus der Erbgerechtigkeit nur eine eusserliche gabe machten / welche ohne verletzung der natur hette können verloren werden / vnd hergegen aus der Erbsünde nur einen eusserlichen angeflogen mangel macheten / der die natur vnbeschedigt gelassen / verteidigte vnd erhielte / das weder die Erbgerechtigkeit für dem fall / am menschen nur eine solche eusserliche gabe gewest /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0228"/>
        <p>Dawieder streitet nu Lutherus vnnd dringet / das die Erbgerechtigkeit nicht sey eine solche       eusserliche gabe gewest / so von aussen zu der natur komen / sondern sey eine solche Gabe       gewest / so in der natur gewesen / vnnd derwegen ohne verletzung der natur nicht habe können       verloren werden. Derhalben die Sophisten weit jrren / in dem sie tichte&#x0303; / die natur sey       nach dem fal gantz vn&#x0303; vnverletzet blieben.</p>
        <p>Giebt ein Gleichnis vom Auge / dem sey es naturlich das es sehe / oder sey in der natur des       auges / das es sehe. Gleich aber wie man recht sage / wenn das Auge verwundet / das seine natur       verseret sey / also erhalte sichs mit dem menschen auch / nemlich das er nach dem fal       warhafftig verderbt / vnd das seine natur durch die sünde gewißlich verletzt sey.</p>
        <p>Daraus klar zuuerstehen / was Lutheri meinung sey / wenn er spricht / die Erbgerechtigkeit       sey dem menschen naturlich / vnd die Erbsünde sey von der natur / Nemlich nicht das die       Erbgerechtigkeit des menschen natur selbst ohne vnterscheid gewest / (denn wo das war / hette       sie durch Adams fall ohne verlust der gantzen natur / nicht können verloren werden / so doch       die natur blieben ist / ob wol die Erbgerechtigkeit doraus verloren worden) oder das numehr       nach dem fall / die sünde ohne vnterscheid des menschen natur selbst sey etc. sondern das er       wieder die Sophisten / so aus der Erbgerechtigkeit nur eine eusserliche gabe machten / welche       ohne verletzung der natur hette können verloren werden / vnd hergegen aus der Erbsünde nur       einen eusserlichen angeflogen mangel macheten / der die natur vnbeschedigt gelassen /       verteidigte vnd erhielte / das weder die Erbgerechtigkeit für dem fall / am menschen nur eine       solche eusserliche gabe gewest /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0228] Dawieder streitet nu Lutherus vnnd dringet / das die Erbgerechtigkeit nicht sey eine solche eusserliche gabe gewest / so von aussen zu der natur komen / sondern sey eine solche Gabe gewest / so in der natur gewesen / vnnd derwegen ohne verletzung der natur nicht habe können verloren werden. Derhalben die Sophisten weit jrren / in dem sie tichtẽ / die natur sey nach dem fal gantz vñ vnverletzet blieben. Giebt ein Gleichnis vom Auge / dem sey es naturlich das es sehe / oder sey in der natur des auges / das es sehe. Gleich aber wie man recht sage / wenn das Auge verwundet / das seine natur verseret sey / also erhalte sichs mit dem menschen auch / nemlich das er nach dem fal warhafftig verderbt / vnd das seine natur durch die sünde gewißlich verletzt sey. Daraus klar zuuerstehen / was Lutheri meinung sey / wenn er spricht / die Erbgerechtigkeit sey dem menschen naturlich / vnd die Erbsünde sey von der natur / Nemlich nicht das die Erbgerechtigkeit des menschen natur selbst ohne vnterscheid gewest / (denn wo das war / hette sie durch Adams fall ohne verlust der gantzen natur / nicht können verloren werden / so doch die natur blieben ist / ob wol die Erbgerechtigkeit doraus verloren worden) oder das numehr nach dem fall / die sünde ohne vnterscheid des menschen natur selbst sey etc. sondern das er wieder die Sophisten / so aus der Erbgerechtigkeit nur eine eusserliche gabe machten / welche ohne verletzung der natur hette können verloren werden / vnd hergegen aus der Erbsünde nur einen eusserlichen angeflogen mangel macheten / der die natur vnbeschedigt gelassen / verteidigte vnd erhielte / das weder die Erbgerechtigkeit für dem fall / am menschen nur eine solche eusserliche gabe gewest /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/228
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/228>, abgerufen am 04.12.2024.