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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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Das heist ja klaren vnnd deutlichen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde selbst machen.

Ist die Erbsünde ein angeborner gifft / wie kan sie denn die verderbte natur selbst sein / oder wie kan erwiesen werden / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur vnnd Erbsünde nicht solle vnterschieden haben?

D. Lutherus vber das 16. Cap. Joh. Die welt20. Beweis. kan die sünde / welche inwendig in der natursteckt / vnnd die rechte Heuptsünde ist / so sie nicht kennet / nicht wegnemen.

Was in der natur inwendig steckt / das ist ja die natur selbst nicht / sondern ist von derselben vnterschieden. Die Erbsünde aber wie D. Lutherus Johan. 16. redet / stecket inwendig in der natur.

Derwegen ist sie ja die natur selbst nicht / sondern von derselben nach D. Lutheri lehre vnterschieden.

D. Lutherus vber das 15. Cap. der 1. Epistel Pauli21 Beweis. an die Corinther schreibet also: Das ist die meinung vnnd beschluß daruon / das des menschen Leib muß verendert werden / vnd die gestalt nicht behalten so er itzo hat / One was gehört zu seinem wesen / also das nichts bleiben soll / was dieses vergenglichen lebens ist / vnd doch derselbige Leib vnnd Seele sey vnnd bleibe / so ein jglicher gehabt mit allen gliedmassen etc.

Soll das jenige / das zum wesen des menschlichen leibes gehört / bleiben in der aufferstehung / so siehen vnd verstehen alle frome hertzen / das D. Luth. ein vnterscheid gehat ten / zwischen dem wesen des menschlichen Leibes / welches

Das heist ja klaren vnnd deutlichen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde selbst machen.

Ist die Erbsünde ein angeborner gifft / wie kan sie deñ die verderbte natur selbst sein / oder wie kan erwiesen werden / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur vnnd Erbsünde nicht solle vnterschieden haben?

D. Lutherus vber das 16. Cap. Joh. Die welt20. Beweis. kan die sünde / welche inwendig in der natursteckt / vnnd die rechte Heuptsünde ist / so sie nicht kennet / nicht wegnemen.

Was in der natur inwendig steckt / das ist ja die natur selbst nicht / sondern ist von derselben vnterschieden. Die Erbsünde aber wie D. Lutherus Johan. 16. redet / stecket inwendig in der natur.

Derwegen ist sie ja die natur selbst nicht / sondern von derselben nach D. Lutheri lehre vnterschieden.

D. Lutherus vber das 15. Cap. der 1. Epistel Pauli21 Beweis. an die Corinther schreibet also: Das ist die meinung vnnd beschluß daruon / das des menschen Leib muß verendert werden / vnd die gestalt nicht behalten so er itzo hat / One was gehört zu seinem wesen / also das nichts bleiben soll / was dieses vergenglichen lebens ist / vnd doch derselbige Leib vnnd Seele sey vnnd bleibe / so ein jglicher gehabt mit allen gliedmassen etc.

Soll das jenige / das zum wesen des menschlichen leibes gehört / bleiben in der aufferstehung / so siehen vnd verstehen alle frome hertzen / das D. Luth. ein vnterscheid gehat ten / zwischen dem wesen des menschlichen Leibes / welches

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[0067] Das heist ja klaren vnnd deutlichen vnterscheid zwischen der verderbten natur vnnd zwischen der Erbsünde selbst machen. Ist die Erbsünde ein angeborner gifft / wie kan sie deñ die verderbte natur selbst sein / oder wie kan erwiesen werden / das D. Lutherus zwischen der verderbten natur vnnd Erbsünde nicht solle vnterschieden haben? D. Lutherus vber das 16. Cap. Joh. Die welt kan die sünde / welche inwendig in der natursteckt / vnnd die rechte Heuptsünde ist / so sie nicht kennet / nicht wegnemen. 20. Beweis. Was in der natur inwendig steckt / das ist ja die natur selbst nicht / sondern ist von derselben vnterschieden. Die Erbsünde aber wie D. Lutherus Johan. 16. redet / stecket inwendig in der natur. Derwegen ist sie ja die natur selbst nicht / sondern von derselben nach D. Lutheri lehre vnterschieden. D. Lutherus vber das 15. Cap. der 1. Epistel Pauli an die Corinther schreibet also: Das ist die meinung vnnd beschluß daruon / das des menschen Leib muß verendert werden / vnd die gestalt nicht behalten so er itzo hat / One was gehört zu seinem wesen / also das nichts bleiben soll / was dieses vergenglichen lebens ist / vnd doch derselbige Leib vnnd Seele sey vnnd bleibe / so ein jglicher gehabt mit allen gliedmassen etc. 21 Beweis. Soll das jenige / das zum wesen des menschlichen leibes gehört / bleiben in der aufferstehung / so siehen vnd verstehen alle frome hertzen / das D. Luth. ein vnterscheid gehat ten / zwischen dem wesen des menschlichen Leibes / welches

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/67>, abgerufen am 25.11.2024.